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Geldstrafen für Schüler

Dies ist eine Diskussion zu Geldstrafen für Schüler innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 16:19
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Question Geldstrafen für Schüler

Hallo!

Angenommen eine Schulklasse aus NRW verhält sich im Unterricht sehr unruhig und der Klassenlehrer (KL) hat schon einiges versucht was aber nicht geholfe hat:

Darf der KL dann Geldstrafen für Fehlverhalten aller Schüler verlangen, welches anschließend einer Spendenaktion in einem armen Land zugute kommt?

Immerhin sind Spenden doch freiwillig. Und wenn ein Schüler seine Hausaufgaben vergisst oder mal 3 Minuten zu spät zum Unterricht kommt oder so, so wäre es ja keine Spende im eigentlichen Sinne mehr.

Darf man als KL überhaupt Geldstrafen für Fehlverhalten der S verlangen?

LG
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  #2 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 16:22
V.I.P.
 
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AW: Geldstrafen für Schüler

Zitat:
Zitat von mikise91 Beitrag anzeigen
Darf der KL dann Geldstrafen für Fehlverhalten aller Schüler verlangen,
Nein, Punkt, aus.
Zitat:
Darf man als KL überhaupt Geldstrafen für Fehlverhalten der S verlangen?
Nein.

Der Lehrer kann sich der üblichen Disziplinarmaßnahmen bedienen: Rüge, Verweis, schlechte Kopfnote etc.

Ob die Schüler allerdings freiwillig einen Euro zahlen, anstatt sich solchen Maßnahmen auszusetzen, ist diskutabel.
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"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
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In memoriam Otfried Preußler

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  #3 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 16:46
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AW: Geldstrafen für Schüler

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ob die Schüler allerdings freiwillig einen Euro zahlen, anstatt sich solchen Maßnahmen auszusetzen, ist diskutabel.
Das halte ich für Bestechlichkeit.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 17:04
V.I.P.
 
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AW: Geldstrafen für Schüler

Auf eine gewisse Weise ja. Komischerweise spricht der §332 StGB nur von einer Handlung des Amtsträgers, nicht vom Unterlassen einer indizierten Handlung.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 17:07
V.I.P.
 
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AW: Geldstrafen für Schüler

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Auf eine gewisse Weise ja. Komischerweise spricht der §332 StGB nur von einer Handlung des Amtsträgers, nicht vom Unterlassen einer indizierten Handlung.
§ 336 StGB hilft weiter.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 17:28
V.I.P.
 
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AW: Geldstrafen für Schüler

Stimmt, danke!
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