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Geld = Vermögen oder Eigentum §823I

Dies ist eine Diskussion zu Geld = Vermögen oder Eigentum §823I innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  • 1 Post By Clown

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  #1 (permalink)  
Alt 11.05.2012, 18:35
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Geld = Vermögen oder Eigentum §823I

Hallo zusammen,

mir stellt sich gerade die Frage, ob Geld i. S. d. § 823 I BGB Eigentum oder Vermögen ist?!

Ich bearbeite einen Fall, in dem einer Dame die Handtasche gestohlen wird, in der sich u.a. Bargeld befindet.

Bislang bin ich davon ausgegangen, dass eine Eigentumsverletzung am Geld der Dame vorliegt und § 823 I für SE greift.

Nun bin ich mir aber nicht mehr sicher und wäre über eine aufschlussreiche Antwort sehr dankbar.

Viele Grüße
DanaScully86
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  #2 (permalink)  
Alt 11.05.2012, 18:42
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AW: Geld = Vermögen oder Eigentum §823I

Vor drei Jahren war das Thema schon hier: eigentum - vermögen
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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  #3 (permalink)  
Alt 11.05.2012, 18:49
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AW: Geld = Vermögen oder Eigentum §823I

Ja super, vielen Dank.
Den Beitrag hatte ich noch nicht gesehen.
Dann werde ich meine Lösung mal besser umformulieren.

Viele Grüße
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  #4 (permalink)  
Alt 11.05.2012, 23:07
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AW: Geld = Vermögen oder Eigentum §823I

Hallo!

Vermögen ist kein im § 823 BGB geschütztes Rechtsgut.


Ausnahme: Geldtransporter Fall

siehe BGH-Rechtsprechung.
__________________
Raum: Ostthüringen
Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht
Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht

"Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase."
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  #5 (permalink)  
Alt 12.05.2012, 09:36
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AW: Geld = Vermögen oder Eigentum §823I

Natürlich ist die unbefugte Entziehung des Besitzes am Bargeld eine Eigentumsverletzung. Die Ausführungen von Pete76 im verlinkten Threads sind völliger Unfug.
fernetpunker likes this.
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  #6 (permalink)  
Alt 26.05.2012, 22:34
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AW: Geld = Vermögen oder Eigentum §823I

oh nein...

Jetzt bin ich überfragt!
Gilt Bargeld als Vermögen und wird es bei Diebstahl nicht durch § 823 I BGB geschützt, oder gilt es als Eigentum und wird durch § 823 I BGB geschützt ???
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  #7 (permalink)  
Alt 27.05.2012, 11:34
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AW: Geld = Vermögen oder Eigentum §823I

Letzteres. Wobei Bargeld natürlich auch Teil des Vermögens ist.
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  #8 (permalink)  
Alt 28.05.2012, 08:59
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AW: Geld = Vermögen oder Eigentum §823I

Hallo Clown,

hast du dazu evtl. eine Quelle, aus der ich nachlesen kann?
Ich bin hin- und hergerissen...
Erst bin ich davon ausgegangen, dass das Bargeld als Eigentum gewertet wird.
Später habe ich das Geld als Vermögen gewertet, so dass § 823 I BGB nicht greift.
Beide Wege klingen für mich plausibel, aber welche nun richtig ist, würde ich gerne anhand einer Entscheidung oder eines Kommentares nachlesen.
Ich würde mich freuen, wenn du eine gute Quelle dazu hättest.

Danke und viele Grüße
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  #9 (permalink)  
Alt 28.05.2012, 09:37
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AW: Geld = Vermögen oder Eigentum §823I

Geld ist, sofern es sich um den Wert handelt, ja zunächst keine Sache i.S.d. §90. Sondern eben Vermögen.

Allerdings hat man an den Scheinen und Münzen Eigentum, sodass, wenn es um das Eigentum an diesen Gegenständen geht, §823 I einschlägig ist. So hab ich das zumindest gelernt - ob andere Ansichten vertreten werden, weis ich nicht

Ferner wird das Vermögen auch dann nach §823 I geschützt, wenn der Vermögensschaden auf der Verletzung des absoluten Rechtsguts aus 823 I basiert (=Geldtransporterfall). Jedenfalls das ist hier gegeben, wenn man schon für §823 I Eigentum am Geld verneinen würde.

Münchener Kommentar zu §§90, 823 I würde ich nachschauen.
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eigentum, schadensersatz, vermögen, §823 bgb

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