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Geld leihen

Dies ist eine Diskussion zu Geld leihen innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 15.05.2012, 18:09
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Geld leihen

Mal angenommen Person A leiht Person B Geld.
Person B will das Geld Person A nicht wiedergeben.
Kann Person A eine Anzeige einreichen? Was für Beweise sind nötig, damit die Anzeige durchgeht? Würde ein Bankauszug reichen?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.05.2012, 20:02
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AW: Geld leihen

Also meinst du, eine Anzeige ist möglich?
Es gibt nichts anderes als Beweis außer einen Bankauszug... Person A kann demnach eigentlich nicht direkt nachweisen, dass Person B das Geld bekam, bzw. dass Person B es wiederzahlen soll.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.05.2012, 20:13
V.I.P.
 
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AW: Geld leihen

Zitat:
Zitat von Emigrate Beitrag anzeigen
Also meinst du, eine Anzeige ist möglich?
Es gibt nichts anderes als Beweis außer einen Bankauszug... Person A kann demnach eigentlich nicht direkt nachweisen, dass Person B das Geld bekam, bzw. dass Person B es wiederzahlen soll.
Klar ist eine Anzeige möglich. Technisch gesehen kann ich auch anzeigen das meine Nachbarn hässlich sind, aaaaber, Du merkst schon, es fehlt hier an der Strafbarkeit!

Dies ist Zivilrecht, also evtl. Mahnbescheid über´s Gericht und dann eben klagen. Die Wahrscheinlichkeit das Geld wieder zu bekommen ist aber eher gering
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #4 (permalink)  
Alt 15.05.2012, 21:31
JHS JHS ist offline
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AW: Geld leihen

Wenn von Anfang an die Absicht vorlag das Geld nicht wiedergeben zu wollen (und das liegt ja nun nahe, bei "will nicht zurückzahlen" und nicht etwa "kann nicht") wäre es natürl. Betrug.
Aber der ist offenbar ebensowenig nachzuweisen, wie in einem Zivilverfahren überhaupt die Hingabe des Geldes bewiesen werden könnte, wenn ich die Sache mit dem KTO-Auszug richtig deute.

Daher wird beides erfolglos bleiben.

Zitat:
Es gibt nichts anderes als Beweis außer einen Bankauszug... Person A kann demnach eigentlich nicht direkt nachweisen, dass Person B das Geld bekam
Was sagt der Auszug denn aus? Nur das es -in bar- abgehoben wurde? Dann kann man sich jede Mühe schenken.
__________________
cheers, JHS
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  #5 (permalink)  
Alt 17.05.2012, 20:42
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AW: Geld leihen

Wenn Beweise vorliegen, dass die finanzielle Situation von vornherein aussichtslos war ( EV abgegeben, Insolvenzverfahren usw. ) und eine Rückzahlung bewusst nie möglich gewesen wäre, dann hätte man einen Grund.
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