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gefährliches Werkzeug

Dies ist eine Diskussion zu gefährliches Werkzeug innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 06.02.2012, 20:08
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gefährliches Werkzeug

Hallo Zusammen,

Ich bearbeite gerade einen Fall, indem es darum geht, dass ein Unschuldiger (der die Warnschilder nicht sieht) in eine Selbstschutzanlage gerät, nämlich eine unter Strom gesetze Tür. Meine Frage also: Sind die Stromdrähte als gefährliches Werkzeug zu betrachten?

Im übrigen waren die Stromdrähte so eingestellt, dass keine Lebensgefahr besteht. Der "Eindringling" hat sich dabei die Hand verletzt (Brandwunden).
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Alt 06.02.2012, 22:09
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AW: gefährliches Werkzeug

Ein gefährliches Werkzeug können bei "richtiger" Anwendung sogar Turnschuhe oder eine Tischtenniskelle oder sogar die eigenen trainierten Fäuste sein. Ich hätte kein Problem damit, diese Drahte solchermaßen anzuerkennen. Denn es sind jedenfalls erheblich angriffsverstärkende Hilfsmittel; und es musste übrigens auch damit gerechnet werden, dass z.B. ein Blinder oder ein Kleinkind in deren Fänge gerät, also war das Warnschild keine nennenswerte Schutzvorrichtung zugunsten Unschuldiger (daher mE dolus eventualis gegeben).
__________________
Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 18:39
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AW: gefährliches Werkzeug

Hey, vielen Dank für die Antwort! Ich hätte meine Frage besser etwas präziser formuliert. Die Drähte sind ja nun fest installiert und nicht beweglich, ein Werkzeug ist ja aber dem Sprachgebrauch nach eigentlich nur eine bewegliche Sache, oder nicht?
Das der Aufsteller einer Selbstschutzanlage das Risiko zu tragen hat, wenn ein Unschuldiger hineingerät, ist mir soweit klar, denke ich mal. Es besteht ja dann kein Angriff auf den die Anlage mit einer Notwehrhandlung reagiert, ich frage mich nur ob sich der Aufsteller einfacher oder gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht hat?
Was die Drähte nun angeht, die sins ja genau wie eine Wand oder der Boden unbeweglich, oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank und Liebe Grüße!
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  #4 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 19:21
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AW: gefährliches Werkzeug

Abgesehen davon, dass im Sachverhalt steht die Stromdrähte seien nicht Lebensgefährlich, darum geht es ja gar nicht. Es ist auch lebensgefährlich aus dem 12 Stock auf den Boden zu knallen, trotzdem ist der Boden kein gefährliches Werkzeug, das ist klar, aber wie ist es jetzt mit den unbeweglichen Drähten? Von der Gefährlichkeit ist hier nicht die Rede.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 19:55
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AW: gefährliches Werkzeug

Ich meine, es ist ein gef. Werkzeug, auch wenn der Draht fest mit einem Gebäude oder dergleichen verbunden ist. Verneint wird die Eigenschaft ja bei Hauswand und Straßendecke ja auch nur deshalb, weil beides in beweglicher Form nicht möglich wäre. Bestimmtheitsgebot usw.
Ein Nagel in der Wand, gegen den der Kopf eines Opfers gestoßen wird, kann man ja auch getrost als gef. werkzeug ansehen, da er ja für sich selbst- spitz und starr- gefährlich ist und nur zur Durchführung einer schweren Verletzung in der unbeweglichen Wand steckt. So wird man bei der Bewertung auch immer vom Nagel sprechen und nicht von der Wand mit dem Nagel.
So ist das bei dem Draht ja auch. Es ist dort eben gerade nicht Wesensmerkmal des Drahtes, dass er fest mit dem Erdboden verbunden ist.
moriarty and 2much like this.
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  #6 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 20:08
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Der Sachverhalt gibt aber vor, dass es nicht lebensgefährlich ist. Das ist einfach hinzunehmen, auch wenn du dich auf den Kopf stellst .
Ein Elektroschocker führt auch Spannung, also wayne?
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Alt 08.02.2012, 20:10
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AW: gefährliches Werkzeug

Achmed, es ist ein fiktiver Fall, ich versteh dein Gehabe nicht...

Vielen Dank Brati! Du hast mir auf jeden Fall weitergeholfen.
In der Zwischenzeit eine neue Frage, oben wurde ja schon geschrieben, dass er mit Eventualvorsatz gehandelt haben musste, aber warum eigentlich? Kann man nicht auch von Fahrlässigkeit sprechen?
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  #8 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 20:15
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AW: gefährliches Werkzeug

Hat er denn diese Selbstschussanlage ausversehen errichtet? Er wusste doch, dass das schon ein bisschen weh tut und hat sich auch mit dem Erfolg abgefunden .
Das ist ja gerade der Sinn solcher Abwehreinrichtungen, dass man die Sicherheit des zu schützenden Gebietes höher wertet.
Hinsichtlich dem ganzen Zeug mit dem Warnschild etc. steht das ganz gut im Wessels/ Beulke- glaub ich mich zu erinnern.
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Alt 08.02.2012, 20:29
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AW: gefährliches Werkzeug

Ja, da hab ich auch schon Einiges gelesen dazu Sehr praktisch.
Der Sachverhalt gibt leider überhaupt keinen Aufschluss darüber, was sich der Aufsteller dabei gedacht hat. Es ist eine einsame Hütte im Berg, also kann es ja sein dass er dachte: "Hey, es kommt sowieso niemand vorbei, außer Dieben." Oder aber vielleicht auch unbewusste Fahrlässigkeit, weil eigentlich hätte er ja daran denken müssen, hat es aber nicht getan? Kann man sagen, die Warnschilder sind ein Indiz dafür, dass er jedenfalls damit gerechnet hat, das Unschuldige vorbeilaufen? Und für einen eventualis muss er ja mindestens denken,"mir ja egal wenn hier irgendjemand reinläuft" oder nicht?
Vielen Dank für die ganze Hilfe

Und Achmed, ärgere dich nicht, es ist nur ein fiktiver Sachverhalt aus einem Buch. Es gibt keine Sachverständiger oder irgendetwas anderes als das, was da steht, nämlich Stromdrähte, die nicht lebensgefährlich sind, es ist nur ausgedacht
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Alt 08.02.2012, 21:16
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AW: gefährliches Werkzeug

Zufällig handelt es sich sogar um einen einsamen Wanderer der Schutz vor dem Unwetter sucht also gemäß §34 gerechtfertigt ist wenn er in die Hütte eindringt. Das ist ja genau meine Frage, er hätte auf jeden Fall daran denken müssen(handelte also mindestens unbewusst fahrlässig), aber kann man das Aufhängen der Schilder so deuten (und man soll ja eigentlich nie was dazudichten?), dass er an einen Notfall gedacht hatte? Ich würde eher sagen, er hat überhaupt nicht damit gerechnet. Somit wäre er nur wegen Fahrlässigkeit strafbar. Für einen eventualis fehlt mir das "Gleichgültigkeitsmerkmal".

Nichts für Ungut Achmed. Ich bin Jura-Student im 2. Semester. Zu denken, dass ein Jura-Professor hier eine Frage zum AT im Strafrecht stellt ist allerdings sehr abwegig. Das gehört ins erste, höchstens zweite Semester. Aber ich weiß ja nicht was du gedacht hast
Sei doch bitte in Zukunft weniger aggressiv und beantworte die Fragen ohne Steine in den Weg zu legen. Dankeschön
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gefährliche körperverletzung, gefährliches werkzeug, körperverletzung, selbstschutzanlage

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