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Gefährliche Körperverletzung was jetzt???

Dies ist eine Diskussion zu Gefährliche Körperverletzung was jetzt??? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 07.01.2008, 16:30
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Gefährliche Körperverletzung was jetzt???

Guten Tag an Alle!

Eine Grupp von ca. 13 Personen feierte am 1.1.2008 gelassen in das neue Jahr. Als gegen halb1 2 Personen, beide ausländische Mitbürger im alter von 18 Jahren, zu der Gruppe die auf der Straße feierte stoß. Einer der beiden hatte eine Schreckschußpistole dabei.
Tatbestand Nummer 1: Der erste richtet seine Waffe auf die Gruppe und sagte Lautstark und ohne Grund: Ich Knall Euch Ab.
Die Gruppe ging einige schritte zurück und keine 5 Sekunden später, lief er auf Person A zu und schlug ihn mit der Waffe auf den Kopf. Als er zum 2x aushohlen wollte, lief Person B hin um hin wegzuziehen. darauf hin gingen die beiden 18jährigen auf Person B los.
Die Bilanz an diesem Abend: Person A eine Kopfplatzwunde.
Person B 3x Kopfplatzwunden (Genäht) und eine angebrochene Rippe und Stumpfes Bauchtrauma.

Eine Strafanzeige wurde, von den 2 Geschädigten und von 2 weiteren Personen einer anderen Gruppe die ca. um 1 Uhr geschädigt wurden, gestellt.

Meine Frage: Was ist jetzt vom Verfahren zu erwarten und wie ist das Verhalten der Krankenkasse von Person B.
Was ist wenn das Verfahren eingestellt wird was bei uns sehr häufig passiert und womit alle 4 Geschädigten rechnen.
Und wie ist es mit einer Zivilklage wegen Arbeitsausfall von Person B

Zur Info: Person C Waffenträger Person D Gefähliche KV die die Rippe des einen geschädigten angebrochen hat

Schon mal danke für Eure Antworten!!
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Alt 07.01.2008, 16:51
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AW: Gefährliche Körperverletzung was jetzt???

Zitat:
Was ist wenn das Verfahren eingestellt wird
Davon gehe ich bei dem hier dargelegten Sachverhalt nicht aus. Gerade, wenn mehrere Personen geschädigt wurden, eine Waffe im Spiel war und die Verletzungen nicht unerheblich sind, sollte man nicht mit einer Einstellung rechnen.

Zitat:
...was bei uns sehr häufig passiert
Was soll das denn heißen?
__________________
Verhandlung ist die Macht der Überzeugung.
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Alt 07.01.2008, 17:02
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AW: Gefährliche Körperverletzung was jetzt???

@ glocki:
Ich kenne 3 Personen, die Bei uns in der Region leben, bei denen die Strafanzeige fallen gelassen wurde und das auch mit einer Schweren KV ich wusste zwar auch nicht warum und das konnte mir keiner sagen aber. sowqeit ich mitbekomme muss das bei uns auf dem Lande so üblich sein.

@Oliverk71:

Person A und B sind die beiden Geschädigten der Gruppe. C und D sind die beiden "Verbrecher"
Person C hatte die Schreckschusswaffe und Person D ist verantwortlich für die angebrochene Rippe

Nochmal zur Information: Person C hat für die Waffe keinen Waffenschein

Mit der Krankenkasse wurde ich jetzt aufgeklärt
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Alt 07.01.2008, 17:13
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AW: Gefährliche Körperverletzung was jetzt???

Zitat:
Zitat von Concordia
@ glocki:
Ich kenne 3 Personen, die Bei uns in der Region leben, bei denen die Strafanzeige fallen gelassen wurde und das auch mit einer Schweren KV ich wusste zwar auch nicht warum und das konnte mir keiner sagen aber. sowqeit ich mitbekomme muss das bei uns auf dem Lande so üblich sein.

Es ist natürlich schwer, gegen das mit dieser Sicherheit vorgetragene Hörensagen anzukommen, aber schwere Körperverletzung ist ein Verbrechen und bei Verbrechen kommt eine Einstellung nach §§ 153 ff. StPO nicht in Betracht. Es müsste sich also um eine Einstellung wg. fehlenden Tatverdachts nach § 170 II StPO gehandelt haben.
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Alt 07.01.2008, 17:15
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AW: Gefährliche Körperverletzung was jetzt???

Okay also heisst es, das dass Verfahren nicht eingestellt werden kann, da es 10 Zeugen für diesen Tatbestand gibt
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Alt 07.01.2008, 17:24
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AW: Gefährliche Körperverletzung was jetzt???

Zitat:
Zitat von Concordia
Okay also heisst es, das dass Verfahren nicht eingestellt werden kann, da es 10 Zeugen für diesen Tatbestand gibt
Nein, das heißt es nicht. Es ist nur unwahrscheinlich, dass das Verfahren wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden kann.
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  #7 (permalink)  
Alt 07.01.2008, 17:31
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AW: Gefährliche Körperverletzung was jetzt???

Ich glaube eben reden wir aneinander vorbei. Ich meine damit, dieses Verfahren mit den 10 Zeugen wie es mit den anderen Verfahren ist, bzw wie viele Zeugen dort anwesend waren weiß ich nicht.
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  #8 (permalink)  
Alt 07.01.2008, 18:27
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AW: Gefährliche Körperverletzung was jetzt???

Zitat:
Zitat von Concordia
Ich glaube eben reden wir aneinander vorbei. Ich meine damit, dieses Verfahren mit den 10 Zeugen wie es mit den anderen Verfahren ist, bzw wie viele Zeugen dort anwesend waren weiß ich nicht.

Ich meinte das selbe Verfahren.
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  #9 (permalink)  
Alt 07.01.2008, 19:44
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AW: Gefährliche Körperverletzung was jetzt???

Ehrlich gesagt habe ich auch nicht aber wenn ich sie nicht gebrochen hätte, würde aus diesem Dialok nichts mehr werden, weil keiner begreifen würde was ich meine
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  #10 (permalink)  
Alt 07.01.2008, 21:03
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AW: Gefährliche Körperverletzung was jetzt???

Zitat:
Zitat von Concordia
Ja okay danke.
Also ich musste mich ja anders äussern (Forumregeln).
Also die Person mit der Schweren KV bin ich. Musste auch 3 Tage ins Krankenhaus.
Da ich heute mal wieder in der lage war, vor schmerzen, an den Pc zu gehen, wollte ich mich erkundigen, was man jetzt machen kann bzw was jetzt von seiten der Staatsanwaltschaft durchgeführt wird. und womit ich zurechenen oder besser gesagt nicht zu rechnen habe wie Schmerzensgeld und Verdientstausfall.
Der Täter ist 18 und hat meiner Meinung nach keine Einkünfte ausser Hotel Mama

Schwere Körperverletzung und schon nach 3 Tagen aus dem Krankenhaus? Bist du dir da sicher?
Zitat:
§ 226
Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
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