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Gecrackte Lizenzschlüssel benutzen mit Demoversion - Legal!

Dies ist eine Diskussion zu Gecrackte Lizenzschlüssel benutzen mit Demoversion - Legal! innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 07.12.2005, 17:02
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Hallo miteinander

Ich möchte euch mal folgendes Thema zum Frass vorwerfen:

Anwender A lädt von Softwarehersteller B eine Demo-Version des Produktes "B-C 7.0" herunter. Diese Demoversion wird von B gratis zum Download angeboten. Bei der Installation erscheint ein Endbenutzerlizenzvertrag (EULA), indem unter anderem steht, dass der Benutzer, möchte er die Vollversion verwenden, einen Lizenzschlüssel kaufen muss. Auch steht drin, dass der Benutzer die Software nicht weitergeben darf. A muss auf "Ja, ich akzeptiere den Lizenzvertrag" klicken, damit die Software installiert wird und A tut dies auch.

Jetzt sucht A im Internet nach einem Lizenzschlüssel der Software "B-C 7.0" und wird unter www.serials.ws fündig. Den hier gefundenen Lizenzschlüssel gibt er in der Software ein, und schaltet damit die Demoversion um zur Vollversion. Die Software entfaltet also nach der Eingabe dieses Schlüssels die volle und unbeschränkte Nutzdienlichkeit.

Meine Behauptung:

A tut etwas legales und kann für diese Handlung nicht bestraft werden.

Denn:

- Die Demoversion mit der beinhalteten (aber nicht freigeschalteten Vollversion) ist zwar urheberrechtlich geschützt, sie wird vom Softwarehersteller aber gratis, also für den Downloader legal beziehbar, zum Download angeboten.

- Der Lizenzschlüssel fällt nicht unter das Urheberrecht, da der Schlüssel weder eine persönliche Schöpfung, noch eine besondere Leistung darstellt. (Der Lizenzschlüssel ist eine Aneinanderreihung von Zahlen und Buchstaben, welcher automatisch von einem Lizenzschlüsselgenerator erstellt werden kann.)

- Es ist kein Vertrag entstanden, auch wenn A "Ich akzeptiere den Lizenzvertrag" gewählt hat, denn für einen gültigen Vertrag ist eine Unterschrift nötig.

Grüsse,

Urs
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  #2 (permalink)  
Alt 07.12.2005, 17:28
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AW: Gecrackte Lizenzschlüssel benutzen mit Demoversion - Legal!

ich würde sagen hier ist §126 a. II BGB iVm 127 I einschlägig, da hier wohl eine gewillkürte Form des Vertrage vorliegt. Somit kann die elektronische Signatur durch eine andere als in 126 bestimmte Form angenommen werden. Daraus folgt eine Gültigkeit des Vertrages (als Angebot), welcher durch das klicken auf "akzeptieren" angenommen wird.
Ich lasse mich jedoch gerne korrigieren..
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  #3 (permalink)  
Alt 07.12.2005, 18:12
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AW: Gecrackte Lizenzschlüssel benutzen mit Demoversion - Legal!

Zitat:
- Es ist kein Vertrag entstanden, auch wenn A "Ich akzeptiere den Lizenzvertrag" gewählt hat, denn für einen gültigen Vertrag ist eine Unterschrift nötig.
Diese Grundannahme ist falsch. Denn Verträge bedürfen nur dann der Schriftform, wenn dies gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben ist. Ansonsten können Verträge auch formlos, also auch durch einen einfachen Klick im Rahmen einer Programminstallation wirksam geschlossen werden!

Zitat:
- Die Demoversion mit der beinhalteten (aber nicht freigeschalteten Vollversion) ist zwar urheberrechtlich geschützt, sie wird vom Softwarehersteller aber gratis, also für den Downloader legal beziehbar, zum Download angeboten.

- Der Lizenzschlüssel fällt nicht unter das Urheberrecht, da der Schlüssel weder eine persönliche Schöpfung, noch eine besondere Leistung darstellt. (Der Lizenzschlüssel ist eine Aneinanderreihung von Zahlen und Buchstaben, welcher automatisch von einem Lizenzschlüsselgenerator erstellt werden kann.)
Auch diese Annahmen sind so nicht richtig. Denn aufgrund des Urheberrechts bestimmt allein der Urheber, ob, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen sein Werk benutzt werden kann.

Macht der Urheber deutlich, dass die vollwertige Nutzung einer Demoversion nur nach dem Kauf eines Lizensschlüssels zulässig ist, dann verstößt es gegen das Urheberrecht, wenn man diese Beschränkung dadurch umgeht, dass man sich kostenlos einen Lizenzschlüssel besorgt und mit diesem die Software freisschaltet. Denn zu einer vollwertigen Nutzung seines Werkes auf diesem Weg hat der Urheber nicht zugestimmt: Angesichts einer fehlenden, wirksamen Zustimmung des Urhebers zu einer vollwertigen Nutzung des Werks, verstößt man deshalb gegen das Urheberrecht!
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  #4 (permalink)  
Alt 09.12.2005, 11:44
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AW: Gecrackte Lizenzschlüssel benutzen mit Demoversion - Legal!

Dieses Verhalten erfüllt den Straftatbestand des § 263 a I 3. Var. StGB.

So long

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