Dies ist eine Diskussion zu Gebrauchtwagen-Privatkauf innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Gebrauchtwagen-Privatkauf ![]() Mal angenommen ein Gebrauchtwagen wird gekauft, damit 200 KM nach Hause gefahren... Am nächsten Tag bleibt das Auto mit einem Kupplungsschaden, Motorschaden oder dergleichen liegen. Kann der Käufer vom Verkäufer den Kaufpreis oder Reparaturkosten komplett oder anteilig verlangen, obwohl der Kaufvertrag unter Ausschluss der Sachmängelhaftung geschlossen wurde? Grüße, Jez |
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| AW: Gebrauchtwagen-Privatkauf Verlangen kann er alles, durchsetzen oder bekommen wird schwieriger. Der Käufer hätte noch Ansprüche, wenn der Sachmängelausschluss aus formalen Gründen ungültig wäre oder wenn ihn der Verkäufer arglistig getäuscht hätte.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| gebrauchtwagen, privatkauf, privatverkauf |
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