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Gebrachtwagen zurück an Händler?

Dies ist eine Diskussion zu Gebrachtwagen zurück an Händler? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 21.07.2012, 20:30
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Gebrachtwagen zurück an Händler?

Mal angenommen jemand hätte im Februar ein gebrachtes Auto für 5650 Euro gekauf und es wäre der Fall eingetreten, dass dieses schon kurz nach Kauf Mängel gezeigt hätte. Z.B dass die Elektronik komklett ausgeht während der Fahrt, das die Handbremse während der Fahret alleine anzieht (alles elek.),dass das Auto Wasser verliert. Die Käuferin wäre schon 6 mal mit dem Auto in der Werkstatt gewesen und diese würden immer alle Fehlermeldungen löschen und sagen, sie fänden keinen Fehler das Auto sei vollkommen in Ordnung. Die Käuferin würde das Auto gerne zurück geben wollen. Das Autohaus würde aber nur noch 3000 Euro zurückbezahlen, also 2650 Euro weniger! Die Käuferin ist 5000 km mit dem Auto gefahren.
Wie wäre den bei so einem fiktiven Fall die Rechtslage?
Vielen Dank schon mal für die Mühe!
LG EDE
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  #2 (permalink)  
Alt 21.07.2012, 21:27
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AW: Gebrachtwagen zurück an Händler?

Die Käuferin hätte auch bei einem gebrauchten Fahrzeug Gewährleistungansprüche. Hat sie das Auto als private Verbraucherin von diesem gewerblichen Händler gekauft, muss der innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen, dass das Auto mnngelfrei ist.

Ihre Rechte stehen im §437 des BGB. Die kann sie einfordern und, wenn nötig, auch mit gerichtlichen Mitteln durchsetzen.

Wählt sie den Rücktritt vom Vertrag, darf der Verkäufer das nicht ablehnen.

Hat der Händler das Auto aber nur im Auftrage eines privaten Verkäufers weitervermittelt, wird alles etwas schwieriger. Dann muss die Käuferin nachweisen, dass die Mängel schon immer vorhanden waren.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 21.07.2012, 21:33
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AW: Gebrachtwagen zurück an Händler?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Aber heißt das dass der Verkäufer (gewerblich) verpflichtet wäre den vollen Kaufpreis zurück zu erstatten?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.07.2012, 21:38
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AW: Gebrachtwagen zurück an Händler?

Nein, nicht ganz.

Der Händler kann von dem ursprünglichen Kaufpreis bei PKW´s eine Nutzungsentschädigung je 1.000 gefahrener Kilometer von dem ursprünglichen Kaufpreis einbehalten.

Siehe auch hier zur Berechnung: http://www.automobilkanzlei.de/nutzu...chaedigung-pkw
__________________
"Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten."

Johann Wolfgang von Goethe
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  #5 (permalink)  
Alt 21.07.2012, 23:23
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AW: Gebrachtwagen zurück an Händler?

Ja und die Käuferin darf auch
Zitat:
Zitat von §437 BGB
...
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Das dürfte die Nutzungsentschädigung wieder aufwiegen.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #6 (permalink)  
Alt 22.07.2012, 20:17
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AW: Gebrachtwagen zurück an Händler?

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten!
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