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GbR - Bitte dringend um Hilfe!

Dies ist eine Diskussion zu GbR - Bitte dringend um Hilfe! innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 14.08.2003, 12:20
Boardneuling
 
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GbR - Bitte dringend um Hilfe!

Die GbR kann gemäß § 105 II HGB auch aus kleingewerblichen oder nicht gewerblichen Zwecken ins Handelsregister eingetragen werden.Der (Außen-)GbR wurde die Rechtsfähigkeit mit BGH Urteil vom 29.01.2001 anerkannt.
Worin macht jetzt überhaupt noch eine Abgrenzung zwischen (Außen-) GbR und OHG Sinn? Die beiden sind quasi strukturgleich, nur dass der (Außen-) GbR z. B. entscheidende Rechte wie die Grundbuchfähigkeit (im Gegensatz zur OHG),aufgrund ihrer mangelnden Registerpublizität, versagt bleiben! Wäre es (rein theoretisch natürlich) nicht sinnvoll die Rechtsform der GbR auf die (Innen-) GbR / die Innengesellschaften ohne Rechtsfähigkeit zu beschränken und die Außengesellschaften mit Rechtsfähigkeit, aus Gründen der Rechtsicherheit, prinzipiell als OHG oder z.B. auch KG eintragen zu lassen?
Danke für Eure Hilfe!
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