Dies ist eine Diskussion zu Garderobenhaftung in Clubs innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Garderobenhaftung in Clubs Ein Besucher(in) einer Discothek gibt an der Garderobe der Discothek seine/ihre Tasche ab, bezahlt Geld (bsp. 1€) und erhält eine Marke mit Nummer, mit der er sich seine/ihre Tasche dann wieder abholen kann. Ein Schild mit dem Hinweis: Für Garderobe bzw. Inhalt wird nicht gehaftet ist sichtbar über der Garderobe angebracht. Die Garderobe ist durchgehend mit Personal bestezt. Beim Verlassen der Discothek ist unter der Nummer aber keine Tasche und auch nicht anderes mehr in der Garderobe zu finden. Muss der Clubbesitzer für die Tasche trotz des Hinweisschildes haften? Wie verhält es sich mit der Beweislage und wie sieht es mit dem Inhalt der Tasche aus? Wenn darin beispielsweise Geldbeutel mit Bargeld, sehr teures Handy, Mp3-Palyer, Schlüssel etc. sind. Gibt es eine Haftungsobergrenze oder gar keine Haftung für Inhalt? Wenn irgendwer bestätigen könnte, dass der Inhalt tasächlich sehr wertvoll bzw. teuer war, ändert das die Sachlage? Wenn nicht gehaftet werden würde, wofür dann das Geld fürs Abgeben? Etwas Licht in dieses Alltagsdunkel wäre interessant. |
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| AW: Garderobenhaftung in Clubs Der komplette Haftungsausschluss benachteiligt den Kunden unbillig und ist daher unwirksam, daher hat der Club zu haften. M. E. dann auch in unbegrenzter Höhe, weil eine geltungserhaltende Reduktion nicht stattfindet. Cooler Nick, übrigens! |
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| AW: Garderobenhaftung in Clubs In vielen Fällen haften die Gastwirte trotz des obligatorischen Schildes für die Garderobe der Gäste
__________________ Wo Gesetze schriftlich aufgezeichnet sind, genießte der Schwache mit dem Reichen gleiches Recht." (Euripides) |
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| AW: Garderobenhaftung in Clubs Dann kann man ja nur hoffen, dass einem das mal passiert und sich danch alles möglich ersetzen lassen... |
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| AW: Garderobenhaftung in Clubs Zitat:
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| AW: Garderobenhaftung in Clubs wie soll denn der inhalt jemals genau beziffert werden, wenn das ding weg ist. da könnte dann ja echt alles drin gewesen sein?! |
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| AW: Garderobenhaftung in Clubs Zitat:
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| AW: Garderobenhaftung in Clubs Zitat:
Wenn ich mal so überlege: mein Mantel kostete rund 200 €. Mein Handy rund 600 €. Wenn ich zur Bank gehe, dann hebe ich meist 100-200 € ab und i.d.R. habe ich noch so 50 € vorher drin gehabt. Schlüssel und Ausweispapiere kosten auch. Mich würde an dieser Stelle mal interessieren, ob Neuwert oder Zeitwert erstattet werden müsste. Und auch, ob die Kosten für den Schlüsselnotdienst und die Heimfahrt via Taxi sowie die Kosten für einen Kfz-Ersatzschlüssel vom Clubbesitzer übernommen werden müssten. Das würde dann richtig teuer! Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Garderobenhaftung in Clubs Zitat:
Zitat:
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| AW: Garderobenhaftung in Clubs Clown hat recht. Klingt schon unglaubwürdig, da ein Club- oder Diskobesucher wohl eher sein Smartphone und insbesondere das Bargeld bei sich tragen dürfte, statt diese Dinge in einer Jacke zu belassen. |
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| club, diebstahl, disco, garderobe, wertsachen |
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