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(Fußball-)Tickets im Internet anbieten

Dies ist eine Diskussion zu (Fußball-)Tickets im Internet anbieten innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 15.01.2011, 18:54
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(Fußball-)Tickets im Internet anbieten

Sehr geehrtes Juraforum-Team,

es geht um folgenden Sachverhalt.

Durch die ATGB's der Bundesligavereine ist es untersagt Eintrittskarten in (z.B.) Internetauktionshäusern zu versteigern.
Dazu ein Auszug aus einer beispielhaften ATGB:

Zitat:
VI. Veraeusserung und Weitergabe von Tickets
1. Zur Vermeidung von Gewalttaetigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch des Stadions, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Anhaengern der aufeinander treffenden Mannschaften und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu ueberhoehten Preisen, insbesondere zur Aufrechterhaltung der vom Club auch unter Beruecksichtigung von Fanbelangen und sozialen Aspekten entwickelten Preisstruktur, liegt es im Interesse des Veranstalters und der Stadionsicherheit, die Veraeusserung und Weitergabe von Tickets einzuschraenken. Die kommerzielle und gewerbliche Veraeusserung und Weitergabe von Tickets bleibt allein dem Veranstalter und den von ihm autorisierten Stellen vorbehalten. Im Falle der persoenlichen Verhinderung duerfen Tickets ausnahmsweise unter Beachtung des nachstehenden Abs. (2) weitergegeben werden.
# 2. Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt: das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veraeussern;
# das Ticket im Falle der privaten Weitergabe zu einem hoeheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, zu veraeussern; der Aufschlag von ueber 15% zum Ausgleich tatsaechlich entstandener Transaktionskosten ist unzulaessig;
# das Ticket an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgruenden und/oder bundesweiter Stadion-verbote vom Besuch von Fussballspielen ausgeschlossen wurden;
# das Ticket an Anhaenger von Gastvereinen weiterzugeben, soweit diese nicht vom Gastverein bezogen wurden;
# das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu verwenden.
3. Bei jeder Weitergabe eines Tickets muss der bisherige Ticketinhaber den neuen Ticketbesitzer auf die Geltung dieser ATGB hinweisen. Auf Verlangen des Veranstalters ist der Erwerber im Falle einer Weiter-gabe des Tickets dazu verpflichtet, Name und Anschrift des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.
4. Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Verbote oder sonstiger Verstoesse gegen diese ATGB ist der Veranstalter berechtigt, das Ticket und/oder die betroffenen Tickets - auch elektronisch - zu sperren und dem Inhaber des Tickets entschaedigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen.
5. Des Weiteren ist der Veranstalter berechtigt, einen zukuenftigen Verkauf von Karten gegenueber dem Zuwiderhandelnden zu verweigern, ein Stadionverbot aussprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu uebermitteln sowie fuer jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verbote gemaess Ziffer 6 Abs. (2) die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Hoehe von bis zu maximal EUR 2.500 zu fordern. Massgeblich fuer die Anzahl der Verstoesse ist die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets. Zudem behaelt sich der Veranstalter vor, insbesondere im Falle gewerblicher und kommerzieller Weiterveraeusserungen von Tickets in angemessener Art und Weise ueber den Vorfall auch unter Namensnennung zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Karten in der Zukunft zu verhindern. Weitere zivil- und strafrechtliche Ansprueche bleiben ausdruecklich vorbehalten.
Der hervorgehobene Abschnitt ist bei der folgenden Frage sicherlich entscheidend.
Ist es in diesem Fall widerrechtlich, einen beliebigen Artikel anzubieten und dazu ein Ticket als Geschenk kostenfrei dazu zu packen? z.B: Hier bieten sie auf ein selbst geschossenes Foto und erhalten ein Ticket des Spiels xxx kostenlos dazu (als Geschenk).

Vielen Dank für ihre Hilfe!
Freundliche Grüße!
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  #2 (permalink)  
Alt 15.01.2011, 19:45
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AW: (Fußball-)Tickets im Internet anbieten

Zitat:
Zitat von maxoro Beitrag anzeigen
Ist es in diesem Fall widerrechtlich, einen beliebigen Artikel anzubieten und dazu ein Ticket als Geschenk kostenfrei dazu zu packen?
jepp, so ist es.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.01.2011, 20:27
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AW: (Fußball-)Tickets im Internet anbieten

Okay, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Gibt es denn eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit seine Tickets zu veräußern, weil man verhindert ist, an der Veranstaltung teilzunehmen?
Angenommen der Besitzer ist kurzfristig auf Geschäftsreise und keiner seiner Verwandten und Bekannten möchte zu der Veranstaltung gehen, aus welchen Gründen auch immer.

Vielen Dank noch einmal!
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  #4 (permalink)  
Alt 15.01.2011, 20:43
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AW: (Fußball-)Tickets im Internet anbieten

ich hab das jetzt nicht alles gelesen.... aber wieso verkauft er das ticket nicht ganz normal zu festpreis. das geht doch auch per sofortkauf bei ebay. wenn er es dann nicht teurer verkauft, als er es gekauft hat und auf alle möglichen atgb weißderkuckuk hinweist.... da seh ich erst nicht das problem.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.01.2011, 21:28
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AW: (Fußball-)Tickets im Internet anbieten

Weil dies ja auch verboten ist:
Zitat:
# 2. Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt: das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veraeussern;
Kommerziell ist ja laut Duden: "den Handel betreffend" ... dementsprechend auch der Festpreis (Ursprungswert).
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  #6 (permalink)  
Alt 15.01.2011, 22:37
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AW: (Fußball-)Tickets im Internet anbieten

Zitat:
Zitat von maxoro Beitrag anzeigen
Weil dies ja auch verboten ist:


Kommerziell ist ja laut Duden: "den Handel betreffend" ... dementsprechend auch der Festpreis (Ursprungswert).
nö. komerziell is, wennste damit geld verdienen willst im sinne von "geschäfte machen" und "handel". das will die fiktive person aber ja gar nicht. sie will nix verdienen, sondern blos das ticket ersetzt kriegen. und sie ist auch kein gewerblicher und da darf sie das. was ich auch hier draus lese, steht auch unter #2:
Zitat:
# das Ticket im Falle der privaten Weitergabe zu einem hoeheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, zu veraeussern...
daraus folgt, zum gleichen oder niedrigeren preis darf sie veräußern.
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bundesliga, internetauktionshaus, internethandel, ticket, verkauf privat

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