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Führen eines PKW bei stehendem Motor? Versicherungsgesetz VVG

Dies ist eine Diskussion zu Führen eines PKW bei stehendem Motor? Versicherungsgesetz VVG innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  • 1 Post By Ron-Wide
  • 1 Post By Kerzenlicht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.07.2012, 17:20
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Arrow Führen eines PKW bei stehendem Motor? Versicherungsgesetz VVG

Hallo Forum!
Mal angenommen, Jemand beschädigt einen fremden PKW indem er die Handbremse löst und ihn wenige Meter von seiner Garageneinfahrt abrollen lässt. Er streift dabei versehentlich einen Blumenkübel und zerkratzt den Autolack. Die Erlaubnis des PKW-Eigentümers zum abrollen-lassen hatte er.
Jetzt verweigert aber seine Haftpflichtversicherung die Zahlung mit dem Argument, der Schaden sei 'beim Führen eines KFZ' aufgetreten, was einen Haftungsausschluss laut den AGB des Versicherers nach sich zieht.
Kennt Jemand Urteile zu der Problematik, speziell zur Definition des 'fahrzeugführens' im Versicherungsrecht?
Im Strafrecht gibt es da ja einige Urteile, wonach zum 'Fahrzeugführen' der bestimmungsgemäße Gebrauch zählt, also z.b. Nicht das Schieben, Abschleppen usw. Solange man nicht die Motorkraft zur Fortbewegung nutzt.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.07.2012, 19:34
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AW: Führen eines PKW bei stehendem Motor? Versicherungsgesetz VVG

Zitat:
Jetzt verweigert aber seine Haftpflichtversicherung die Zahlung mit dem Argument, der Schaden sei 'beim Führen eines KFZ' aufgetreten,
Wenn damit die Privathaftpflichtversicherung gemeint ist, dann sollte man sich mal mit dem Begriff "Benzinklausel" näher befassen.
Dieser Link könnte dabei helfen: http://www.handelsblatt.com/auto/rat...t/6573498.html
charles0308 likes this.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.07.2012, 19:47
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AW: Führen eines PKW bei stehendem Motor? Versicherungsgesetz VVG

@Ron-Wide hat schon die richtige Klausel genannt. Um es für den Threadersteller einfacher zu machen:

Schäden, die verursacht wurden durch das Führen und Halten von KFZ sind in der Privathaftpflichtversicherung definitiv ausgeschlossen. In jeder!

Die Versicherung hat sich hier absolut korrekt verhalten und sie wird auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf dem Kulanzwege zahlen
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__________________
"Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten."

Johann Wolfgang von Goethe
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abrollen lassen, bestimmungsgemäßer gebrauch, führen eines kfz, vvg

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