Dies ist eine Diskussion zu fristlose Kündigung nach wochenlanger Störung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| fristlose Kündigung nach wochenlanger Störung wie sieht folgender fiktiver Fall aus. Mal angenommen Kunde A hat seit Jahren einen Vertrag über einen Internet-& Telefonanschluß bei Anbieter B. Nun hat A eine Störung und kann weder Telefonieren noch ins Internet. A hat beim Anbieter mehrmals angerufen und dieses Problem gemeldet aber B hat nichts unternommen. Nun hat Kunde A nach 4 Wochen Störung schriftlich dazu aufgefordert dieses innerhalb von 2 Wochen zu beheben. Da sich nichts geändert hat, hat A eine außerordenliche und fristlose Kündigung nach über 6 Wochen dauer Störung gemacht. Der Anbieter B hat den Monatsbeitragbeitag für 4 Wochen erstattet, so das Kunde A keine Kosten hat aber immernoch die Störung. Zuerst hat der Anbieter B die Kündigung zwar akzeptiert aber erst zum nächstmöglichen Termin (noch 9 Monate), nachdem A den Anbieter B nochmals konaktiert hat wegen fristloser Kündigung, hat B die Kündigung zu einen anderen Termin, also 5 Wochen nach der eigentlichen fristlosen Kündigung gemacht und vordert von Kunde A noch sein Monatsbeitrag bis dahin. Kunde A hat den Anbieter B nochmals angeschrieben aber B besteht darauf und sagt das sie die Kündigung nur aus Kolanz akzeptiert haben und das Kunde A ja schon einen Beitrag nicht zahlen musste. Nun meine Frage: Darf Anbieter B einfach den Termin einer fristlosen Kündigung ändern ? Wie würde sich der Kunde A verhalten müssen ? bzw. sollte er sich direkt einen Anwalt nehmen oder ab wann sollte Kunde A etwas machen ? Viele Dank |
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