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Fragen zur totalen Wehrdienstabwendung

Dies ist eine Diskussion zu Fragen zur totalen Wehrdienstabwendung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 21.02.2009, 21:57
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Fragen zur totalen Wehrdienstabwendung

Hallo.

Wenn man wehrpflichtig ist, und zur Musterung geladen wird, aber man in den nächsten Jahren anderes zu tun hat als Staatsdienst, und man diesen daher abwenden möchte, welche Methoden sind dann, am besten dazu geeignet, die Wehr- und Ersatzdienste abzuwenden?

Ich habe gelesen, dass den Wehrdienst zu verweigern, nur vorgesehen ist, wenn man aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe schlechthin ablehnt. Aber auch dann ist man ersatzdienstpflichtig. Soweit ich weiß, hat den Militärdienst zu verweigern ohne Gewissensgründe, erst Militärhaft und dann meist eine Freiheitsstrafe auf Bewährung zur Folge, und den Ersatzdienst zu verweigern, sofern man zuvor der Militärdienst aus Gewissensgründen verweigert hat, lediglich eine Freiheitsstrafe meist auf Bewährung zur Folge.

Was ich fragen will ist:
- Unter welchen Umständen kann bei Wehr- bzw. Ersatzdienstverweigerung die Aussetzung auf Bewährung entfallen?
- Nach wie vielen Jahren wird in diesen Fällen der Eintrag im Vorstrafenregister gestrichen?
- Sind sonstige Strafen möglich?
Und:
- Wie gut ist es möglich, den Wehrdienst aus Gewissensgründen zu verweigern, wenn tatsächlich andere Gründe vorliegen?

Das Problem der Strafen für eine Verweigerung gibt es natürlich nur, wenn eine Verweigerung notwendig ist, um die Dienste abzuwenden, und dies ist natürlich nur dann notwendig, wenn das Militär einen einziehen will. Einen andere Möglichkeit neben der Verweigerung, Wehr- und Ersatzdienste abzuwenden, kann es also auch sein, zu erreichen, dass das Militär einen nicht einziehen will. Soweit ich weiß, will dass Militär einen zum einen dann nicht einziehen, wenn man bei der Musterung schlecht abschneidet und zum anderen um Unterwanderung zu verhindern dann, wenn man gewisse staasfeindliche Gesinnungen hat. Früher soll zu diesen auch noch eine kommunistische Gesinnung gezählt haben, heute soll aber soweit ich weiß dazu nur noch eine nationalsozialistische Gesinnung zählen.

Was ich fragen will ist:
- Wie muss man sich bei der Musterung verhalten, um wegen nationalsozialistischer Gesinnung vom Militärdienst ausgeschlossen zu werden?
- Werden bei der Musterung Fragen zur politischen Gesinnung gestellt?
- Ist es notwendig, Kleidung/Körperschmuck etc. zu tragen, die der rechtsradikalen Szene zugerechnet werden?
- Speichert der Staat Daten über die politische Gesinnung der Gemusterten, und wer hat alles Zugriff auf diese Daten?
Und:
- Unter welchen Umständen kann man aufgrund psychischer Schäden vom Militärdienst ausgeschlossen werden?


Über Antworten würde ich mich freuen.

Geändert von Frank4 (21.02.2009 um 23:16 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 21.02.2009, 23:52
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AW: Fragen zur totalen Wehrdienstabwendung

Zitat:
Zitat von Frank4
- Unter welchen Umständen kann bei Wehr- bzw. Ersatzdienstverweigerung die Aussetzung auf Bewährung entfallen?
Das fragst Du lieber in einem einschlägigen Forum. Eine Anleitung zum Rechtsbruch wirst Du hier nicht kriegen.

Zitat:
Zitat von Frank4
Wie muss man sich bei der Musterung verhalten, um wegen nationalsozialistischer Gesinnung vom Militärdienst ausgeschlossen zu werden?
Eine dämlichere Möglichkeit, sich zu drücken, habe ich wohl selten erlebt.
Zitat:
Zitat von Frank4
- Werden bei der Musterung Fragen zur politischen Gesinnung gestellt?
Ja. Es wird darum gebeten, die Hose runterzulassen. Nazis sagen dann, dass darunter nix steckt außer leeren Bierdosen.
Zitat:
Zitat von Frank4
- Ist es notwendig, Kleidung/Körperschmuck etc. zu tragen, die der rechtsradikalen Szene zugerechnet werden?
Wenn man eine Hakenkreuzfahne mitbringt, kann man evtl. die Musterung umgehen.
Zitat:
Zitat von Frank4
- Speichert der Staat Daten über die politische Gesinnung der Gemusterten, und wer hat alles Zugriff auf diese Daten?
Lies dazu den §130 StGB und die daraus folgenden Konsequenzen.
Zitat:
Zitat von Frank4
- Unter welchen Umständen kann man aufgrund psychischer Schäden vom Militärdienst ausgeschlossen werden?
Unzurechnungsfähige Menschen können keinen Wehrdienst ableisten.

Mal ganz einfach gesagt: Du bist tierisch auf dem Holzweg.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 22.02.2009, 00:25
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AW: Fragen zur totalen Wehrdienstabwendung

Zunächst einmal Danke für die Antwort.
Zitat:
Zitat von Humungus
Zitat:
- Unter welchen Umständen kann bei Wehr- bzw. Ersatzdienstverweigerung die Aussetzung auf Bewährung entfallen?
Das fragst Du lieber in einem einschlägigen Forum. Eine Anleitung zum Rechtsbruch wirst Du hier nicht kriegen.
Ich möchte doch keine Anleitung zum Rechtsbruch, sondern nur eine Auskunft darüber, wann, also ab welcher schwere der Tat es keine Berufung für totale Wehrdienstverweigerung gibt. Was wäre denn an einer Antwort eine Anleitung zum Rechtsbruch? Und was meinen Sie mit "einschlägigen Foren"?
Zitat:
Zitat von Humungus
Eine dämlichere Möglichkeit, sich zu drücken, habe ich wohl selten erlebt.
Dämlich? Inwiefern? Laut Wikipedia ist das eine verdeckt-regressive Möglichkeit.
Zitat:
Zitat von Wikipedia
Erscheinen bei der Musterung mit nationalsozialistischer Kleidung oder Emblematik – offenes Bekenntnis zu rechtsradikalem Gedankengut und der Freude, dieses bei der Bundeswehr leben und weitergeben zu dürfen. Sich zum Nationalsozialismus bekennende Personen werden aus Angst vor einer Unterwanderung der Armee ausgeschlossen bzw. ausgemustert, wenn sie bereits im Dienst sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/Totalverweigerung
Zitat:
Zitat von Humungus
Ja. Es wird darum gebeten, die Hose runterzulassen. Nazis sagen dann, dass darunter nix steckt außer leeren Bierdosen.
Es werden also Fragen zur Gesinnung gestellt, verstehe ich das richtig?
Zitat:
Zitat von Humungus
Wenn man eine Hakenkreuzfahne mitbringt, kann man evtl. die Musterung umgehen.
Soweit ich weiß, wäre das aber auch strafbar. Ich bin interessiert an Möglichkeiten, mit denen man sich nicht strafbar macht.
Zitat:
Zitat von Humungus
Zitat:
- Speichert der Staat Daten über die politische Gesinnung der Gemusterten, und wer hat alles Zugriff auf diese Daten?
Lies dazu den §130 StGB und die daraus folgenden Konsequenzen.
In $130 StGB geht es um "Anleitungen zu Straftaten" und nicht um Datenschutzrichtlinien. Haben sie meine Frage überhaupt richtig gelesen?
Zitat:
Zitat von Humungus
Unzurechnungsfähige Menschen können keinen Wehrdienst ableisten.
Gibt es außer der Zurechnungsfähigkeit noch weiter Kriterien?
Zitat:
Zitat von Humungus
Mal ganz einfach gesagt: Du bist tierisch auf dem Holzweg.
Und wieso, wenn ich fragen darf?

Geändert von Frank4 (22.02.2009 um 00:49 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 22.02.2009, 07:30
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AW: Fragen zur totalen Wehrdienstabwendung

Zitat:
Zitat von Frank4
Und was meinen Sie mit "einschlägigen Foren"?
Es gibt genügend Foren, die Anleitungen zum Umgehen der Wehrpflicht geben.
Zitat:
Zitat von Frank4
Dämlich? Inwiefern? Laut Wikipedia ist das eine verdeckt-regressive Möglichkeit.
Man sollte Wikipedia wirklich nicht alles glauben.

Zitat:
Zitat von Frank4
Es werden also Fragen zur Gesinnung gestellt, verstehe ich das richtig?
Es werden keine Gesinnungsfragen gestellt, so lange kein Hinweis auf eine extreme Gesinnung oder erhöhte Gewaltbereitschaft besteht.
Zitat:
Zitat von Frank4
In $130 StGB geht es um "Anleitungen zu Straftaten" und nicht um Datenschutzrichtlinien. Haben sie meine Frage überhaupt richtig gelesen?
Sie haben einfach meine Antwort nicht richtig verstanden: Je nachdem, wie man sich bei der Musterung benimmt, macht man sich schlicht strafbar! (Dazu passt übrigens auch der §86a StGB bzw. der §89, wenn man äußert, man wolle, wie in wikipedia so schön geschrieben, auch während der Dienstzeit auf die Kameraden einwirken). Dann ist man vielleicht vom Wehrdienst befreit, hat aber einen kleinen Eintrag hier und da, unter anderem beim Verfassungsschutz. Das ist keine ratsame Alternative.
Zitat:
Zitat von Frank4
Gibt es außer der Zurechnungsfähigkeit noch weiter Kriterien?
Eine ganze Menge. Sie finden sich im §2 WPflVO: http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/wpflvo.html sowie in den §§ 1, 3, 9-11, 12 des Wehrpflichtgesetzes: http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/index.html . Zusätzlich gibt es noch die "Gummiregelung", dass derjenige nicht zum Bund muss, der "nicht gemeinschaftstauglich" ist. Aber auch das ist ein enorm zweischneidiges Schwert.
Zitat:
Zitat von Frank4
Und wieso, wenn ich fragen darf?
Wenn man eine nationalsozialistische Einstellung vorgibt, um um den Wehrdienst zu kommen, ist es sehr gut möglich, dass man den Teufel mit Beelzebub austreibt! Abgesehen davon: würde dieser "Trick" ziehen, gäbe es weitaus weniger Soldaten, noch weniger Verweigerer und Millionen von 18-19-jährigen Neonazis.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.02.2009, 15:59
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AW: Fragen zur totalen Wehrdienstabwendung

Zitat:
Zitat von Humungus
Sie haben einfach meine Antwort nicht richtig verstanden: Je nachdem, wie man sich bei der Musterung benimmt, macht man sich schlicht strafbar! (Dazu passt übrigens auch der §86a StGB bzw. der §89, wenn man äußert, man wolle, wie in wikipedia so schön geschrieben, auch während der Dienstzeit auf die Kameraden einwirken). Dann ist man vielleicht vom Wehrdienst befreit, hat aber einen kleinen Eintrag hier und da, unter anderem beim Verfassungsschutz.
Wer kann alles auf diese Einträge beim Verfassungsschutz zugreifen? Können Arbeitgeber darauf zugreifen? Was sind ansonsten die Folgen eines solchen Verfassungsschutzeintrages? Wo gibt es sonst noch einen Eintrag, außer beim Verfassungsschutz?

Laut $89 StGB ist der Versuch auf Angehörige der Bundeswehr planmäßig einzuwirken, um deren pflichtmäßige Bereitschaft zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung zu untergraben, strafbar. Um das versuchen zu können muss man aber doch erst einmal bei der Bundeswehr sein, sehe ich das richtig? Oder ist schon das Äußern der Absicht zum Versuch strafbar?

Außerdem gibt es meines Erachtens durchaus einen Unterschied zwischen dem Verbreiten rechtsradikalen Gedankengutes unter Soldaten und der Untergrabung ihrer pflichtmäßigen Bereitschaft. Das kann natürlich miteinander einhergehen, muss es aber nicht.
Zitat:
Zitat von Humungus
Eine ganze Menge. Sie finden sich im §2 WPflVO: http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/wpflvo.html sowie in den §§ 1, 3, 9-11, 12 des Wehrpflichtgesetzes: http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/index.html .
Danke, werde mir das noch genauer durchlesen.
Zitat:
Zitat von Humungus
Zusätzlich gibt es noch die "Gummiregelung", dass derjenige nicht zum Bund muss, der "nicht gemeinschaftstauglich" ist. Aber auch das ist ein enorm zweischneidiges Schwert.
Ab wann ist man nicht gemeinschaftstauglich? Was ist, wenn bei einem diverse neurotische Störungen diagnostiziert wurden, diese Diagnosen aber schon einige Jahre zurückliegen?
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  #6 (permalink)  
Alt 22.02.2009, 17:22
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AW: Fragen zur totalen Wehrdienstabwendung

Zitat:
Zitat von Frank4
Wer kann alles auf diese Einträge beim Verfassungsschutz zugreifen? Können Arbeitgeber darauf zugreifen?
Natürlich nicht. Begeht man jedoch eine Straftat, kann es sein, dass ein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis erscheint.
Zitat:
Zitat von Frank4
Laut $89 StGB ist der Versuch auf Angehörige der Bundeswehr planmäßig einzuwirken, um deren pflichtmäßige Bereitschaft zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung zu untergraben, strafbar. Um das versuchen zu können muss man aber doch erst einmal bei der Bundeswehr sein, sehe ich das richtig? Oder ist schon das Äußern der Absicht zum Versuch strafbar?
Der Versuch ist strafbar, siehe Absatz 2. Mir schwebte auch eher vor, dass man dem Gemusterten knapp andeutet, er solle ruhig ankündigen, seine schädigenden Thesen während seines Wehrdienstes zu äußern. Die entsprechenden Behörden würden sich dann seiner annehmen.
Zitat:
Zitat von Frank4
Was ist, wenn bei einem diverse neurotische Störungen diagnostiziert wurden, diese Diagnosen aber schon einige Jahre zurückliegen?
Na also, das ist doch etwas Greifbareres und Realistischeres. Der Wehrpflichtige sollte sich mit ausführlichen, aussagekräftigen Attesten versehen, die er bei der Musterung mitbringt. Ich schätze, er wird zu einem Vertrauensarzt der Bundeswehr geschickt, der dann die Tauglichkeit in dieser Hinsicht beurteilt.
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  #7 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 10:58
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AW: Fragen zur totalen Wehrdienstabwendung

Zitat:
Zitat von Humungus
Der Versuch ist strafbar, siehe Absatz 2. Mir schwebte auch eher vor, dass man dem Gemusterten knapp andeutet, er solle ruhig ankündigen, seine schädigenden Thesen während seines Wehrdienstes zu äußern. Die entsprechenden Behörden würden sich dann seiner annehmen.

Klar, und wer sagt, er werde Störpropaganda gegen die Bundeswehr begehen, sobald er eingezogen wird, setzt auch unmittelbar zur Verwirklichung des TB an. Sorry, aber das ist einfach Unfug.
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  #8 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 19:23
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AW: Fragen zur totalen Wehrdienstabwendung

Also, die normale Lage ist ganz einfach.
Man geht zur Musterung, ist man tauglich, kann man ganz im Anschluss per Formular aus Gewissensgründen verweigern und hat sich zum Zivildienst zu melden.
Tut man dies nicht, wird man theorethisch, so das nicht irgendwo auf dem Papierwege verbummelt wird, bestraft. Egal was du tutst, (fast, wenn du mit ner geladenen Maschienenpistole im Kreiswehrersatzamt rumballerst allerdings relativ sicher) in den Knast gehst du da nirgendwo. Heut zu Tage nicht mehr. Chance schätze ich auf 99,99%.

Wenn man nun nichts machen will, gibt es zwei Wege. Welchen man nimmt, kann man später entscheiden, oder früher. Zur Musterung.

Da geht man hin, und versuchst mal sich aus Mustern zu lassen. Komm nicht mit Pillepalle wie Krummer rücken, Kiffen, Dauervichser, oder Schwul oder Heuschnupfen... Dat is Kinderkram, interessiert da keinen.
Man kann natürlich versuchen, auf Grund rechtsradikaler Gesinnung mit Glatze, Springerstiefel und der Aussage "JAWOHL, ICH WILL MEIN VATERLAND VERTEIDIGEN UND DIE KANACKEN AM HINDUKUSCH ERSCHIESSEN WIE ES DER BUNDESKÖNIG GESAGT HAT" punkten. Kann aber auch in die Hose gehen. Das ist Glückssache. Zum Affen macht sich nicht, wer sich drum herum biegt, sondern wer da freiwillig hin geht. Aus welchen Gründen auch immer. Man kann auch normal versuchen, ausgemustert zu werden.
Beim anschließenden Psychologentest ist es möglichst wichtig, ein schlechter Ergebnis zu bekommen. Da wird blos noch festgestellt, wofür du tauglich bist. Findet dieser am Computer statt, gibt dir Mühe und gebe alle Antworten falsch. Wenn du es dir leicht machst und immer die 1 drückst, ist dies eine überdurchschnittlich gute Leistung, frag nicht woher ich das weis. . .

Dann gibt es zwei Wege.
a) Man geht Richtung ordentlichen Wehrdienst und bremst das Ganze aus, zieht die Einberufung so lange heraus, bis man Altersmäßig darüber hinweg ist. Wenn man natürlich erst 18 ist, hört sich 23 ziemlich weit weg an, aber wenn man mit der Chose angefangen hat, dann merkt man, das sind nur 10 Briefe bei 2 Stück p.a.

b) Man verweigert und geht nicht zum Zivildienst. Das ist totsicher, endet aber mit einer Strafe, ggfls. ist man danach sogar vorbestraft, ist nicht gut.

Wenn man b) nimmt, geht man normal zur Musterung, wird man ausgemustert, hat man schon Glück gehabt.
Wenn man a) nimmt, fängt man, je nach dem wie die Lebensplanung (Ausbildung, Kinder, Ehefrauen, Auswandern, Studium, etc. aussieht, am besten schon vor der Musterung damit an.

1. Wenn man nicht zur Musterung erscheint, gibt es einen neuen Termin und danach gibt es einen 3. Termin und theorethisch kommt dann zum 4. die Polizei. Oft kommt aber keine Polizei und die Sache ist schon durch. Ohne Musterung keine Einberufung.

Wenn man dann das Pech hat und die Polizei packt einen wirklich, dann wird man zum Kreiswehrersatzamt gebracht. Das Problem ist nur, das mancherorts die Polizei recht rar ist, also a) eigentlich keine Zeit hat einen hin zu fahren und b) schon gar keine Zeit hat, 4h da stehen zu bleiben. Es wird einen nach der Vorstellung also nicht viel daran hindern, einfach nach den Grünweißen wieder nach Hause zu gehen. Dann fängt das Spielchen wieder bei 1. an und dürfte spätestens da gelaufen sein.

Wenn man schlussendlich zwangsgemustert ist, sollte man zusehen, das man wegen Schule, Ausbildung, Kindern, Abitur oder sonst etwas min. 1 Jahr zurück gestellt wird. Dann geht der Einberufung ein Wehrtauglichkeitsüberprüfungsbogen zu. Füllt man diesen mit Halbwissen und Betrunken aus, ergibt sich also das man tot krank ist, ergibt sich fürs KWE ein neues Problem. Dann muss man dies per Attest nachweisen. Kann man das, kann es passieren, oder wenn man es nicht kann, passiert es auf jeden Fall, das man wieder eingeladen wird. Wir gehen dann in Runde nummer drei und starten wieder bei 1., nur das wir uns nicht der Musterung sondern der ärztlichen Nachuntersuchung entziehen.


Das allerwichtigste ist, das keine rechtskräftige Einberufung zu Stande kommt. Dies vollzieht man sinniger Weise in dem man die Grundlagen für eine rechtskräftige Einberufung, nämlich die Feststellung der Wehrtauglichkeit, nicht geschehen lässt.

Geht irgendetwas schief oder ein Sachbearbeiter verliert die Nerven, kommt es zu einer Einberufung. Gegen diese ist binnen der Frist Wiederspruch ein zu legen. Tut man dies nicht, hat man verloren. Tut man dies doch, braucht man mit einem fähigen Wehrrechtsanwalt nicht mehr hin, aber kann sich auf lange und teurere Klagewege einstellen.
Verpaddelt man den Wiederspruch, wird das Märchen mit den Feldjägern wahr. Das Märchen mit den Feldjägern nenne ich so, da darum viele Märchen gesponnen werden. Alle Zuführungen zu jeglichen Untersuchungen, Nachuntersuchungen, Musterungen, Vorladungen, etc. fallen NICHT in den Zuständigkeitsbereich der Feldjäger. Es wird zwar immer erzählt "die Feldjäger kommen einen holen", aber das ist alles Märchen. Solange man nicht rechtskräftig einberufen wurde, ist man Zivilist. Für die Vollstreckung von Anordnungen an Zivilisten ist die Polizei zuständig. Das hat nebenbei den Vorteil, das die viel coolere Autos haben, viel lustigere Klamotten an haben, viel netter sind und vor allem viel weniger Zeit haben, weil sie den Tag mit Berichteschreiben und Verkehrssünderjagen verbringen, statt, wie Feldjäger dumm rum zu sitzen und darauf zu warten, endlich einen suchen dürfen.
Also braucht man sich um die Jungs im Kackdreckigen Flecktarn keine Gedanken zu machen.

Verloren hat man halt nur, wenn ein rechtskräftiger Einberufungsbescheid zu Stande kommt. Dazu muss man sich allerdings schon reichlich dumm anstellen. Selbst bei Leuten die sich garnicht anstellen, ergo, nirgendwo erscheinen, funktioniert das nicht.

Wenn es soweit ist, kommen die Feldjäger einen holen und führen einen dem Wehrdienst zu und macht man nicht mit, verbringt man 3x2 Wochen im Knast, das ist doof, weil im Knast sitzend sind 6 Wochen sicherlich eine lange, unangenehme Zeit.

Und nebenbei: Ich wurde vor ettlichen Jahren hier im Forum mit dem Angebot konfrontiert, dass man sich für 900€ ? (müssten das gewesen sein) mittels eines amtsärztlichen Attestes um meine Ausmusterung kümmern würde. Ich habe dieses Angebot dankend verschoben und die 900€ mit nem Kumpel und ner hübschen Dame in der Sahara versoffen und dem KWE eine Postkarte von dort geschicht. Kam aufs gleiche Raus, nur hat mehr Spass gemacht !

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  #9 (permalink)  
Alt 24.02.2009, 00:57
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AW: Fragen zur totalen Wehrdienstabwendung

Danke für die weiteren Antworten.
Zitat:
Zitat von Mark-RE
Beim anschließenden Psychologentest ist es möglichst wichtig, ein schlechter Ergebnis zu bekommen. Da wird blos noch festgestellt, wofür du tauglich bist.
Bedeutet das, dass wenn man dort schlecht abschneidet, trotzdem nicht ausgemustert werden kann? Wie wahrscheinlich ist es, dass man wenn man bei diesem Psychologentest schlecht abschneidet, ausgemustert wird?
Zitat:
Zitat von Mark-RE
Findet dieser am Computer statt, gibt dir Mühe und gebe alle Antworten falsch.
Sollte man nicht auch ein paar wenige richtige Antworten geben, damit es nicht offensichtlich ist, dass man absichtlich schlecht abschneidet?
Zitat:
Zitat von Mark-RE
a) Man geht Richtung ordentlichen Wehrdienst und bremst das Ganze aus, zieht die Einberufung so lange heraus, bis man Altersmäßig darüber hinweg ist. Wenn man natürlich erst 18 ist, hört sich 23 ziemlich weit weg an, aber wenn man mit der Chose angefangen hat, dann merkt man, das sind nur 10 Briefe bei 2 Stück p.a.
Bietet sich denn wirklich so oft die Möglichkeit, alles zu verzögern? Was müssen diese Briefe den zum Inhalt haben/Gegen was muss man Widerspruch einlegen? Und wie viel kosten diese Verzögerungen?
Zitat:
Zitat von Mark-RE
1. Wenn man nicht zur Musterung erscheint, gibt es einen neuen Termin und danach gibt es einen 3. Termin und theorethisch kommt dann zum 4. die Polizei. Oft kommt aber keine Polizei und die Sache ist schon durch. Ohne Musterung keine Einberufung.
Wie viel Zeit liegt durchschnittlich zwischen diesen Terminen?

Ich habe gehört, dass auch nach Aktenlage entschieden werden kann, also ohne Musterung der Wehrpflichtige für tauglich erklärt werden kann. Ist das tatsächlich möglich?

Gibt es für das unentschuldigte Nichterscheinen bei der Musterung nicht eine Geldstrafe?
Zitat:
Zitat von Mark-RE
Das Problem ist nur, das mancherorts die Polizei recht rar ist, also a) eigentlich keine Zeit hat einen hin zu fahren und b) schon gar keine Zeit hat, 4h da stehen zu bleiben.
Gilt das mit dem Zeitmangel der Polizei mehr für die Großstadt, mehr für das Land oder allerorts gleichermaßen? Wie hoch würden Sie die Chancen einschätzen, dass die Polizei kommt?
Zitat:
Zitat von Mark-RE
Es wird einen nach der Vorstellung also nicht viel daran hindern, einfach nach den Grünweißen wieder nach Hause zu gehen. Dann fängt das Spielchen wieder bei 1. an und dürfte spätestens da gelaufen sein.
Verstehe ich das richtig? Man wird von der Polizei zum Kreiswehrersatzamt gebracht, verschwindet dort aber wieder bevor man gemustert wird? Und die Polizei ist erst einmal wieder raus aus dem Spiel, bis man das nächste Mal drei mal nicht zur Musterung erschienen ist, aber in der Regel kommt es dazu nicht überhaupt keine Versuche mehr unternommen werden, einen zur Musterung zu bestellen?

Wäre man dann auch ein für alle mal ausgemustert, oder bloß zurückgestellt, sodass nach einem Jahr erneut ein Musterungsbescheid käme?

Zitat:
Zitat von Mark-RE
Geht irgendetwas schief oder ein Sachbearbeiter verliert die Nerven, kommt es zu einer Einberufung.
Wie wahrscheinlich ist es, dass der Sachbearbeiter die Nerven verliert, und einen nicht rechtskräftig einberuft?

Humungus sprach von "einschlägigen Foren", in denen Anleitungen zum Umgehen der Wehrpflicht gegeben werden. Kann mir da jemand welche empfehlen?

Geändert von Frank4 (24.02.2009 um 02:31 Uhr).
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Alt 25.02.2009, 16:06
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AW: Fragen zur totalen Wehrdienstabwendung

Ich weis ziemlich genau, das mich nichts dahin zieht.
Andererseits macht sich "Wehrdienst totalverweigert - abgeschlossen" bei manchem Job auch nicht schlecht, im Lebenslauf. Für gewöhnlich fragt da aber heut zu Tage niemand mehr nach, und wenn doch, sagt man halt, ich musste nicht, und Thema ist durch.

Im Regelfall bekommt man das Musterungsergebnis (ärztliche Untersuchung) bereits VOR dem Psychologentest. Der Test ist ausschließlich dazu da, zu ermitteln, wofür der Wehrtaugliche genau tauglich ist, aber die Einstufung T1, T2, etc. hat man vorher. Da geht es dann darum, dass du z.B. zur Luftwaffe taugst, oder nur zum Panzergrenadier oder es nicht mal dafür langt und du nur ein Kreuz bei F200 Stabssoldat (Schreibtischtäter) bekommst.

Verzögerungen:
Man kann die Behördlichen Maßnahmen durch NICHTTEILNAHME verzögern. Wenn man z.B. einer Einladung nicht folge leistet, kommen sie einen theorethisch holen. Bis dahin dauert es aber und es ist ein längerer Papierweg. Auf dem ***** sitzen zu bleiben und nichts zu tun, kostet im Regelfall nichts.
Sagt man einer Einladung telefonisch ab, kostet das ggfls. die Telefonkosten, ein netter Brief warum man leider nicht kommen kann, der natürlich 1 Tag nach dem Termin zugeht, kostet eine Briefmarke im Wert von 55 Cent, einen Umschlag und ein Blatt Papier mit etwas Tinte. Ein Einspruch der schriftlich erfolgen sollte, das Gleiche.
Kosten werden bei dem ganzen Kram also im Prinzip überhaupt nicht anfallen.
Alle Briefe die die schreiben sind umsonst. Erst wenn es zum Supergau kommt und ein Einberufungsbescheid erlassen wird, werden Kosten für Rechtsanwalt, Gebühren, etc. fällig. Aber man will ja genau den Bescheid verhindern.

Zitat:
Gibt es für das unentschuldigte Nichterscheinen bei der Musterung nicht eine Geldstrafe?
Nein. Gibt es m.W. nicht. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem eine ausgesprochen wurde. Lediglich wenn sie einen holen kommen, könnten die Kosten des Polizeieinsatzes geltend gemacht werden, diese liegen im Normalfall bei <100€, wobei mir viele Fälle bekannt sind, in denen die Leute nie zur Musterung erschienen sind, nur wenige Fälle in denen die Polizei wirklich kam und kein Fall, in dem wirklich jemand die Kosten tragen sollte.

Zitat:
Gilt das mit dem Zeitmangel der Polizei mehr für die Großstadt, mehr für das Land oder allerorts gleichermaßen? Wie hoch würden Sie die Chancen einschätzen, dass die Polizei kommt?
Das kann man so nicht sagen. Bei manchen KWEs ergeht überhaupt kein Amtshilfegedöns mehr an die Polizei. Wegen akuter Überarbeitung und mangels Wehrpflichtstellen bei der Bundeswehr (ist eh blos für jeden 3. Tauglichen ein Platz da) nehmen die wenn einer keiner Einladung folgt, einfach den Nächsten der freiwillig hin geht.
Also hier schätze ich die Chance, dass die Polizei tatsächlich kommt, auf <5%. Das variiert aber von Kreis zu Kreis, eine Aussage dazu kannst man nur treffen, wenn man sich umhört, sollte mit der Geschichte aber nicht hausieren gehen, da so ein Entzug manchen Leuten die ihre 9 Monate abgesessen haben, verdammt stinken kann und die evtl. wieder wen kennen der einen kennt der beim KWE sitzt und dann angestachelt wird. Also Ball flach und Klappe halten.

Zitat:
Verstehe ich das richtig? Man wird von der Polizei zum Kreiswehrersatzamt gebracht, verschwindet dort aber wieder bevor man gemustert wird?
Genau. Wenn es überhaupt dazu kommt.

Zitat:
Und die Polizei ist erst einmal wieder raus aus dem Spiel, bis man das nächste Mal drei mal nicht zur Musterung erschienen ist, aber in der Regel kommt es dazu nicht überhaupt keine Versuche mehr unternommen werden, einen zur Musterung zu bestellen?
Nene, dann kommen nicht nochmal 3 Einladungen sondern maximal eine und wieder die Polizei.

Zitat:
Wäre man dann auch ein für alle mal ausgemustert, oder bloß zurückgestellt, sodass nach einem Jahr erneut ein Musterungsbescheid käme?
Weder noch. Man wird nicht ausgemustert, weil keine Musterung zu Stande kam. Man wird nicht zurück gestellt, weil man kein Zurückstellungsgrund angibt. Das Verfahren bleibt offen. Es bleibt auf Jahre offen, bis man irgenwann über die endgültige Altersgrenze von 23, bzw. 25 Jahren bei hartnäckiger Verweigerung hinaus ist.

Zitat:
Wie wahrscheinlich ist es, dass der Sachbearbeiter die Nerven verliert, und einen nicht rechtskräftig einberuft?
Sehr unwahrscheinlich. Im Prinzip sind das Beamte, die machen Dienst streng nach Vorschrift und eine nicht rechtskräftige Einberufung gegen die man Einspruch einlegt, geht vor Gericht wo der Bescheid aufgehoben wird und das ist 5-20 Monate hin und danach würde der Sachbearbeiter von seinem Vorgesetzten angerantzt, müsste evtl. auch noch zum Prozess kommen, etc. und man steht danach wieder da, wo man vorher stand, nur ist man wieder 5-20 Monate älter.

Man kann wenn man soetwas anfängt, diese Sache nicht abschließen. Das Verfahren bleibt auf viele Jahre offen. Man verdrängt das aber irgendwann
Und dann kommt nach nem halben Jahr wieder ein Brief, der einen daran erinnert, das da noch was war
Es gibt Leute, die sind so einem offenem Verfahren im Hinterkopf psychisch nicht gewachsen, wie wenn ich auf einer Matzratze schlafen würde, die noch zu 90% der Quelle Kreditbank gehöhren würde. Könnte ich auch nicht.
Wenn man das mit einer gewissen Ignoranz und Abstrakt genug betrachtet, sollte das aber kein Problem sein. Man darf nur nicht zu ordentlich erzogen worden sein
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