Dies ist eine Diskussion zu Fragen zur totalen Wehrdienstabwendung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Fragen zur totalen Wehrdienstabwendung Wenn man wehrpflichtig ist, und zur Musterung geladen wird, aber man in den nächsten Jahren anderes zu tun hat als Staatsdienst, und man diesen daher abwenden möchte, welche Methoden sind dann, am besten dazu geeignet, die Wehr- und Ersatzdienste abzuwenden? Ich habe gelesen, dass den Wehrdienst zu verweigern, nur vorgesehen ist, wenn man aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe schlechthin ablehnt. Aber auch dann ist man ersatzdienstpflichtig. Soweit ich weiß, hat den Militärdienst zu verweigern ohne Gewissensgründe, erst Militärhaft und dann meist eine Freiheitsstrafe auf Bewährung zur Folge, und den Ersatzdienst zu verweigern, sofern man zuvor der Militärdienst aus Gewissensgründen verweigert hat, lediglich eine Freiheitsstrafe meist auf Bewährung zur Folge. Was ich fragen will ist: - Unter welchen Umständen kann bei Wehr- bzw. Ersatzdienstverweigerung die Aussetzung auf Bewährung entfallen? - Nach wie vielen Jahren wird in diesen Fällen der Eintrag im Vorstrafenregister gestrichen? - Sind sonstige Strafen möglich? Und: - Wie gut ist es möglich, den Wehrdienst aus Gewissensgründen zu verweigern, wenn tatsächlich andere Gründe vorliegen? Das Problem der Strafen für eine Verweigerung gibt es natürlich nur, wenn eine Verweigerung notwendig ist, um die Dienste abzuwenden, und dies ist natürlich nur dann notwendig, wenn das Militär einen einziehen will. Einen andere Möglichkeit neben der Verweigerung, Wehr- und Ersatzdienste abzuwenden, kann es also auch sein, zu erreichen, dass das Militär einen nicht einziehen will. Soweit ich weiß, will dass Militär einen zum einen dann nicht einziehen, wenn man bei der Musterung schlecht abschneidet und zum anderen um Unterwanderung zu verhindern dann, wenn man gewisse staasfeindliche Gesinnungen hat. Früher soll zu diesen auch noch eine kommunistische Gesinnung gezählt haben, heute soll aber soweit ich weiß dazu nur noch eine nationalsozialistische Gesinnung zählen. Was ich fragen will ist: - Wie muss man sich bei der Musterung verhalten, um wegen nationalsozialistischer Gesinnung vom Militärdienst ausgeschlossen zu werden? - Werden bei der Musterung Fragen zur politischen Gesinnung gestellt? - Ist es notwendig, Kleidung/Körperschmuck etc. zu tragen, die der rechtsradikalen Szene zugerechnet werden? - Speichert der Staat Daten über die politische Gesinnung der Gemusterten, und wer hat alles Zugriff auf diese Daten? Und: - Unter welchen Umständen kann man aufgrund psychischer Schäden vom Militärdienst ausgeschlossen werden? Über Antworten würde ich mich freuen. Geändert von Frank4 (21.02.2009 um 23:16 Uhr). |
| ||||||
| AW: Fragen zur totalen Wehrdienstabwendung Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Mal ganz einfach gesagt: Du bist tierisch auf dem Holzweg.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| ||||||||||
| AW: Fragen zur totalen Wehrdienstabwendung Zunächst einmal Danke für die Antwort. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Geändert von Frank4 (22.02.2009 um 00:49 Uhr). |
| ||||||
| AW: Fragen zur totalen Wehrdienstabwendung Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Fragen zur totalen Wehrdienstabwendung Zitat:
Laut $89 StGB ist der Versuch auf Angehörige der Bundeswehr planmäßig einzuwirken, um deren pflichtmäßige Bereitschaft zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung zu untergraben, strafbar. Um das versuchen zu können muss man aber doch erst einmal bei der Bundeswehr sein, sehe ich das richtig? Oder ist schon das Äußern der Absicht zum Versuch strafbar? Außerdem gibt es meines Erachtens durchaus einen Unterschied zwischen dem Verbreiten rechtsradikalen Gedankengutes unter Soldaten und der Untergrabung ihrer pflichtmäßigen Bereitschaft. Das kann natürlich miteinander einhergehen, muss es aber nicht. Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: Fragen zur totalen Wehrdienstabwendung Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Fragen zur totalen Wehrdienstabwendung Zitat:
Klar, und wer sagt, er werde Störpropaganda gegen die Bundeswehr begehen, sobald er eingezogen wird, setzt auch unmittelbar zur Verwirklichung des TB an. Sorry, aber das ist einfach Unfug. |
| |||
| AW: Fragen zur totalen Wehrdienstabwendung Also, die normale Lage ist ganz einfach. Man geht zur Musterung, ist man tauglich, kann man ganz im Anschluss per Formular aus Gewissensgründen verweigern und hat sich zum Zivildienst zu melden. Tut man dies nicht, wird man theorethisch, so das nicht irgendwo auf dem Papierwege verbummelt wird, bestraft. Egal was du tutst, (fast, wenn du mit ner geladenen Maschienenpistole im Kreiswehrersatzamt rumballerst allerdings relativ sicher) in den Knast gehst du da nirgendwo. Heut zu Tage nicht mehr. Chance schätze ich auf 99,99%. Wenn man nun nichts machen will, gibt es zwei Wege. Welchen man nimmt, kann man später entscheiden, oder früher. Zur Musterung. Da geht man hin, und versuchst mal sich aus Mustern zu lassen. Komm nicht mit Pillepalle wie Krummer rücken, Kiffen, Dauervichser, oder Schwul oder Heuschnupfen... Dat is Kinderkram, interessiert da keinen. Man kann natürlich versuchen, auf Grund rechtsradikaler Gesinnung mit Glatze, Springerstiefel und der Aussage "JAWOHL, ICH WILL MEIN VATERLAND VERTEIDIGEN UND DIE KANACKEN AM HINDUKUSCH ERSCHIESSEN WIE ES DER BUNDESKÖNIG GESAGT HAT" punkten. Kann aber auch in die Hose gehen. Das ist Glückssache. Zum Affen macht sich nicht, wer sich drum herum biegt, sondern wer da freiwillig hin geht. Aus welchen Gründen auch immer. Man kann auch normal versuchen, ausgemustert zu werden. Beim anschließenden Psychologentest ist es möglichst wichtig, ein schlechter Ergebnis zu bekommen. Da wird blos noch festgestellt, wofür du tauglich bist. Findet dieser am Computer statt, gibt dir Mühe und gebe alle Antworten falsch. Wenn du es dir leicht machst und immer die 1 drückst, ist dies eine überdurchschnittlich gute Leistung, frag nicht woher ich das weis. . . Dann gibt es zwei Wege. a) Man geht Richtung ordentlichen Wehrdienst und bremst das Ganze aus, zieht die Einberufung so lange heraus, bis man Altersmäßig darüber hinweg ist. Wenn man natürlich erst 18 ist, hört sich 23 ziemlich weit weg an, aber wenn man mit der Chose angefangen hat, dann merkt man, das sind nur 10 Briefe bei 2 Stück p.a. b) Man verweigert und geht nicht zum Zivildienst. Das ist totsicher, endet aber mit einer Strafe, ggfls. ist man danach sogar vorbestraft, ist nicht gut. Wenn man b) nimmt, geht man normal zur Musterung, wird man ausgemustert, hat man schon Glück gehabt. Wenn man a) nimmt, fängt man, je nach dem wie die Lebensplanung (Ausbildung, Kinder, Ehefrauen, Auswandern, Studium, etc. aussieht, am besten schon vor der Musterung damit an. 1. Wenn man nicht zur Musterung erscheint, gibt es einen neuen Termin und danach gibt es einen 3. Termin und theorethisch kommt dann zum 4. die Polizei. Oft kommt aber keine Polizei und die Sache ist schon durch. Ohne Musterung keine Einberufung. Wenn man dann das Pech hat und die Polizei packt einen wirklich, dann wird man zum Kreiswehrersatzamt gebracht. Das Problem ist nur, das mancherorts die Polizei recht rar ist, also a) eigentlich keine Zeit hat einen hin zu fahren und b) schon gar keine Zeit hat, 4h da stehen zu bleiben. Es wird einen nach der Vorstellung also nicht viel daran hindern, einfach nach den Grünweißen wieder nach Hause zu gehen. Dann fängt das Spielchen wieder bei 1. an und dürfte spätestens da gelaufen sein. Wenn man schlussendlich zwangsgemustert ist, sollte man zusehen, das man wegen Schule, Ausbildung, Kindern, Abitur oder sonst etwas min. 1 Jahr zurück gestellt wird. Dann geht der Einberufung ein Wehrtauglichkeitsüberprüfungsbogen zu. Füllt man diesen mit Halbwissen und Betrunken aus, ergibt sich also das man tot krank ist, ergibt sich fürs KWE ein neues Problem. Dann muss man dies per Attest nachweisen. Kann man das, kann es passieren, oder wenn man es nicht kann, passiert es auf jeden Fall, das man wieder eingeladen wird. Wir gehen dann in Runde nummer drei und starten wieder bei 1., nur das wir uns nicht der Musterung sondern der ärztlichen Nachuntersuchung entziehen. Das allerwichtigste ist, das keine rechtskräftige Einberufung zu Stande kommt. Dies vollzieht man sinniger Weise in dem man die Grundlagen für eine rechtskräftige Einberufung, nämlich die Feststellung der Wehrtauglichkeit, nicht geschehen lässt. Geht irgendetwas schief oder ein Sachbearbeiter verliert die Nerven, kommt es zu einer Einberufung. Gegen diese ist binnen der Frist Wiederspruch ein zu legen. Tut man dies nicht, hat man verloren. Tut man dies doch, braucht man mit einem fähigen Wehrrechtsanwalt nicht mehr hin, aber kann sich auf lange und teurere Klagewege einstellen. Verpaddelt man den Wiederspruch, wird das Märchen mit den Feldjägern wahr. Das Märchen mit den Feldjägern nenne ich so, da darum viele Märchen gesponnen werden. Alle Zuführungen zu jeglichen Untersuchungen, Nachuntersuchungen, Musterungen, Vorladungen, etc. fallen NICHT in den Zuständigkeitsbereich der Feldjäger. Es wird zwar immer erzählt "die Feldjäger kommen einen holen", aber das ist alles Märchen. Solange man nicht rechtskräftig einberufen wurde, ist man Zivilist. Für die Vollstreckung von Anordnungen an Zivilisten ist die Polizei zuständig. Das hat nebenbei den Vorteil, das die viel coolere Autos haben, viel lustigere Klamotten an haben, viel netter sind und vor allem viel weniger Zeit haben, weil sie den Tag mit Berichteschreiben und Verkehrssünderjagen verbringen, statt, wie Feldjäger dumm rum zu sitzen und darauf zu warten, endlich einen suchen dürfen. Also braucht man sich um die Jungs im Kackdreckigen Flecktarn keine Gedanken zu machen. Verloren hat man halt nur, wenn ein rechtskräftiger Einberufungsbescheid zu Stande kommt. Dazu muss man sich allerdings schon reichlich dumm anstellen. Selbst bei Leuten die sich garnicht anstellen, ergo, nirgendwo erscheinen, funktioniert das nicht. Wenn es soweit ist, kommen die Feldjäger einen holen und führen einen dem Wehrdienst zu und macht man nicht mit, verbringt man 3x2 Wochen im Knast, das ist doof, weil im Knast sitzend sind 6 Wochen sicherlich eine lange, unangenehme Zeit. Und nebenbei: Ich wurde vor ettlichen Jahren hier im Forum mit dem Angebot konfrontiert, dass man sich für 900 ? (müssten das gewesen sein) mittels eines amtsärztlichen Attestes um meine Ausmusterung kümmern würde. Ich habe dieses Angebot dankend verschoben und die 900 mit nem Kumpel und ner hübschen Dame in der Sahara versoffen und dem KWE eine Postkarte von dort geschicht. Kam aufs gleiche Raus, nur hat mehr Spass gemacht ! |
| |||||||
| AW: Fragen zur totalen Wehrdienstabwendung Danke für die weiteren Antworten. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich habe gehört, dass auch nach Aktenlage entschieden werden kann, also ohne Musterung der Wehrpflichtige für tauglich erklärt werden kann. Ist das tatsächlich möglich? Gibt es für das unentschuldigte Nichterscheinen bei der Musterung nicht eine Geldstrafe? Zitat:
Zitat:
Wäre man dann auch ein für alle mal ausgemustert, oder bloß zurückgestellt, sodass nach einem Jahr erneut ein Musterungsbescheid käme? Zitat:
Humungus sprach von "einschlägigen Foren", in denen Anleitungen zum Umgehen der Wehrpflicht gegeben werden. Kann mir da jemand welche empfehlen? Geändert von Frank4 (24.02.2009 um 02:31 Uhr). |
| ||||||
| AW: Fragen zur totalen Wehrdienstabwendung Ich weis ziemlich genau, das mich nichts dahin zieht. Andererseits macht sich "Wehrdienst totalverweigert - abgeschlossen" bei manchem Job auch nicht schlecht, im Lebenslauf. Für gewöhnlich fragt da aber heut zu Tage niemand mehr nach, und wenn doch, sagt man halt, ich musste nicht, und Thema ist durch. Im Regelfall bekommt man das Musterungsergebnis (ärztliche Untersuchung) bereits VOR dem Psychologentest. Der Test ist ausschließlich dazu da, zu ermitteln, wofür der Wehrtaugliche genau tauglich ist, aber die Einstufung T1, T2, etc. hat man vorher. Da geht es dann darum, dass du z.B. zur Luftwaffe taugst, oder nur zum Panzergrenadier oder es nicht mal dafür langt und du nur ein Kreuz bei F200 Stabssoldat (Schreibtischtäter) bekommst. Verzögerungen: Man kann die Behördlichen Maßnahmen durch NICHTTEILNAHME verzögern. Wenn man z.B. einer Einladung nicht folge leistet, kommen sie einen theorethisch holen. Bis dahin dauert es aber und es ist ein längerer Papierweg. Auf dem ***** sitzen zu bleiben und nichts zu tun, kostet im Regelfall nichts. Sagt man einer Einladung telefonisch ab, kostet das ggfls. die Telefonkosten, ein netter Brief warum man leider nicht kommen kann, der natürlich 1 Tag nach dem Termin zugeht, kostet eine Briefmarke im Wert von 55 Cent, einen Umschlag und ein Blatt Papier mit etwas Tinte. Ein Einspruch der schriftlich erfolgen sollte, das Gleiche. Kosten werden bei dem ganzen Kram also im Prinzip überhaupt nicht anfallen. Alle Briefe die die schreiben sind umsonst. Erst wenn es zum Supergau kommt und ein Einberufungsbescheid erlassen wird, werden Kosten für Rechtsanwalt, Gebühren, etc. fällig. Aber man will ja genau den Bescheid verhindern. Zitat:
Zitat:
Also hier schätze ich die Chance, dass die Polizei tatsächlich kommt, auf <5%. Das variiert aber von Kreis zu Kreis, eine Aussage dazu kannst man nur treffen, wenn man sich umhört, sollte mit der Geschichte aber nicht hausieren gehen, da so ein Entzug manchen Leuten die ihre 9 Monate abgesessen haben, verdammt stinken kann und die evtl. wieder wen kennen der einen kennt der beim KWE sitzt und dann angestachelt wird. Also Ball flach und Klappe halten. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Man kann wenn man soetwas anfängt, diese Sache nicht abschließen. Das Verfahren bleibt auf viele Jahre offen. Man verdrängt das aber irgendwann ![]() Und dann kommt nach nem halben Jahr wieder ein Brief, der einen daran erinnert, das da noch was war Es gibt Leute, die sind so einem offenem Verfahren im Hinterkopf psychisch nicht gewachsen, wie wenn ich auf einer Matzratze schlafen würde, die noch zu 90% der Quelle Kreditbank gehöhren würde. Könnte ich auch nicht. Wenn man das mit einer gewissen Ignoranz und Abstrakt genug betrachtet, sollte das aber kein Problem sein. Man darf nur nicht zu ordentlich erzogen worden sein |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Unfall beim Zivildienst, Fragen über Fragen | Arbeitsrecht | 21.09.2009 16:25 |
| Cousine (15) totalen stress und ärger zu Hause will ausziehen und zum Cousin | Familienrecht | 05.07.2007 19:19 |
| Cousine (15) totalen stress und ärger zu Hause will ausziehen zum Cousin | Betreuungsrecht | 05.07.2007 16:14 |
| Schadenshaftung für Schaden bei Transport, Fragen über Fragen | Verbraucherrecht | 15.11.2006 19:57 |
| Fragen über Fragen, wer will mit daran arbeiten und Lösungen vorstellen | Für Erstsemester und Anfangssemester | 21.05.2006 11:45 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios