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Frage zur Strafunmündigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Frage zur Strafunmündigkeit innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 22.06.2007, 18:04
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Frage zur Strafunmündigkeit

Das Thema Strafunmündigkeit will mir (juristischer Laie) nicht einleuchten. Kann ein 13-jähriger alles tun, was er will, und das unbegrenzt? Ich habe mir dazu einen fiktiven Fall ausgedacht.

Die Studentin Nina ist eine zierliche Person mit 158 cm Größe und 49 Kg Gewicht. Eines Abends geht sie an einer Bushaltestelle vorbei, dort sitzen drei 13-jährige Jungen. Einer der Jungen wirft ihr eine Bierdose an den Kopf.
Sie fragt ihn: "Was soll das?"
Er steht auf und schlägt ihr mit der Faust ins Gesicht. Umstehende Passanten halten ihn fest, rufen die Polizei und den Arzt. Das Nasenbein von Nina ist gebrochen. Sie erstattet Anzeige.

Eine Woche später erhält der Junge einen Brief von der Staatsanwalt, in dem sinngemäß folgendes steht: "Sie haben der Studentin Nina das Nasenbein gebrochen; diese hat sich an die Polizei gewandt, weil sie will, dass Sie für diese Tat bestraft werden. Wir teilen Ihnen offiziell mit, dass Nina Unrecht hat. Sie sind strafunmündig und können nicht bestraft werden, unabhängig davon, wie schwer Sie diese Frau verletzen. Diese Erlaubnis, andere Menschen zu schlagen, hat ihre Gültigkeit bis zu Ihrem 14. Geburtstag. Für weitere Fragen setzen Sie sich bitte mit Nina persönlich in Verbindung, vollständiger Name und Adresse stehen weiter unten."

Mit diese Schreiben in der Hand geht der Junge mit seinen beiden Freunden, die sich das Schauspiel nicht entgehen lassen wollen, zum Haus von Nina und wartet. Als die Frau herauskommt, hält er ihr das Schreiben unter die Nase und sagt: "Ich habe hier die Erlaubnis, dich zu schlagen."
"Das glaube ich nicht", antwortet Nina.
"Ich schon", sagt der Junge und schlägt zu. Weil die Frau sich heftig wehrt, müssen die anderen beiden Jungen sie an den Armen festhalten, damit ihr Freund das Gesicht gut treffen kann.

Als Ninas Freund, ein kräftiger Mann, aus dem Haus stürmt, lassen die Jungen sofort von ihrem Opfer ab und ergeben sich. Sie wissen, dass der Mann sie nun nicht mehr schlagen darf, sondern nur noch festhalten. Zum Glück bleibt der Mann vernünftig und tut ihnen nichts. Vielleicht deshalb, weil er noch nicht erkannt hat, wie schwer Nina verletzt ist ((der Arzt stellt später ausgeschlagene Schneidezähne, ein angebrochenes Jochbein und eine schwere Augapfelprellung fest).

"Dafür zeige ich euch an", sagt er.
"So oft, wie du willst", antwortet der Junge und muss schmunzeln. Anscheinend weiß der Mann noch nicht, was Strafunmündigkeit bedeutet. Aber er wird es erfahren. Denn ab jetzt werden sie Nina regelmäßig schlagen.

Dürften sie dies tatsächlich, oder würde der Staat irgendwann eingreifen, um die Frau zu schützen?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.06.2007, 18:17
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AW: Frage zur Strafunmündigkeit

Oh je. Lese ich da ein wenig Frust heraus?

Die Problematik der Strafbarkeitsuntergrenze ist ja klar. Aber was willst du machen? Schon ein zweijähriges Kind veruteilen? Das ist jetzt natürlich auch übertrieben, aber der Punkt ist: Irgendwo musst du doch die Untergrenze ansetzen.

Abgesehen davon ist der Sachverhalt natürlich etwas polemisch verfasst. Ein solches Schreiben mit Adresse etc. gibt es natürlich nicht.

Was könnte Nina jetzt tun? Nina könnte die Bandenmitglieder vor Gericht zerren.

Da wäre zunächst mal Schmerzensgeld. Das kann durchaus hoch ausfallen. Vielleicht ist sie derart entstellt, dass ihre "Heiratschancen" (Richterdeutsch) reduziert sind. Dann kommt da einiges zusammen.

Schadensersatz. Das sind die Kosten, die sie hat, also ggf. Zuzahlungen zum Zahnersatz etc. Aber auch und gerade die Kosten für Anwalt und Gericht. Vielleicht hat sie einen schweren Schock erlitten, ist dauerhaft erwerbsunfähig.

Dann müssten die Jungen im (für sie) schlimmten Fall das an Geld zahlen, was sie wegen des Vorfalls voraussichtlich in ihrem Leben nicht einnehmen wird. Rechne das mal aus!

Verstehe ja prinzipiell deinen Ärger, aber es ist eben nicht so, dass 13-Jährigen GAR NICHTS droht.

Und noch was: Tun wir mal so, als wären die Jungs nicht 13, sondern alle 14. Wäre das nun die große Gerechtigkeitsoffenbarung? Was denkst du, wird das Jugendgericht mit gerade strafmündig gewordenen Ersttätern wie diesen anstellen, selbst wenn die Tat unschön ist? Richtig! Nicht der Rede wert.

Manchmal muss man sich eben damit abfinden, dass es Gerechtigkeit nicht gibt.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.06.2007, 20:01
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AW: Frage zur Strafunmündigkeit

QUOTE]Und noch was: Tun wir mal so, als wären die Jungs nicht 13, sondern alle 14. Wäre das nun die große Gerechtigkeitsoffenbarung?[/QUOTE]

Die Argumentation meines Beitrages soll darauf beruhen, dass die Jungen Nina schlagen, weil sie nicht bestraft werden können - und diesen Umstand möchsten sie auskosten, sie möchten Gott spielen.

Besonders in Jugendgangs spricht es sich schnell herum, dass man erst mit 14 bestraft werden kann. Dies ist eine starke Motivation, denn wer straflos mal sein Messer ausprobieren will, kann dies noch schnell vor dem nächsten Geburtstag erledigen.

Zitat:
Vielleicht ist sie derart entstellt, dass ihre "Heiratschancen" (Richterdeutsch) reduziert sind. Dann kommt da einiges zusammen.
Ja, wir wollen ihr das wünschen.

Abgesehen davon: Nach den ersten drei Körperverletzungen dürften die Schulden so hoch sein, dass dies keine Rolle mehr spielt.

Mein Beitrag bezog sich in seiner Überspitzung auf Intensivtäter, denen ist das Geld egal.
Zitat:
Manchmal muss man sich eben damit abfinden, dass es Gerechtigkeit nicht gibt.
Das ist ein Totschlagargument, mit dem du jede Diskussion erstickst. Dann könnte man auch aufhören, gegen Rassismus oder Hunger zu kämpfen.

Ich fände ees gerechter, wenn das Opfer (Nina) geschützt würde, von Strafe habe ich nicht gesprochen.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.06.2007, 20:22
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AW: Frage zur Strafunmündigkeit

Na gut, aber dann gib du doch mal ein paar Antworten, wie du Nina schützen möchtest!
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  #5 (permalink)  
Alt 22.06.2007, 22:12
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AW: Frage zur Strafunmündigkeit

Man muss sorgfältig zwischen Schadensersatz und Schmerzensgeld trennen.

Hinsichtlich des materiellen Schadens ist der Geschädigte grundsätzlich so zu stellen, als hätte es das Schadensereignis nicht gegeben. Betrifft der Schaden einen Euro, gibt´s einen Euro Schadensersatz. Sind es eine Milliarde, gibt´s eine Milliarde (theorethisch). Der Erwerbsausfall aufgrund der Erwerbsunfähig ist so ein materieller Schaden.

Schmerzensgeld umfasst die nicht materiellen Dinge, insbesondere halt den eigentlichen Schmerz, aber auch im weiteren Sinne damit verbundene "Unannehmlichkeiten" wie der Aufenthalt im Krankenhaus, Entstellungen etc.

Lediglich für das Schmerzensgeld gilt, dass es erheblich Unterschiede zu den US-Verhältnissen gibt, da die Schmerzensgelder bei uns relativ gering ausfallen. Relativ gering bedeutet allerdings nicht, dass das Schmerzensgeld nicht auch mal deutlich über 100.000 Euro liegen kann. Kommt immer drauf an. Außerdem steigen die Beträge allmählich.
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  #6 (permalink)  
Alt 23.06.2007, 03:26
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AW: Frage zur Strafunmündigkeit

Mir scheint, Claus lebt in einer wohlbehüteten Enclave.
Er kann sich gar nicht vorstellen, das Nina seine Tocher wäre noch weniger, das in der Republik genau das Geschilderte passiert!

Sehr wohl hat die Polizei Möglichkeiten im Rahmen der Gefahrenabwehr hier tätig zu werden, auch gegen einen 13jährigen.

Und, so weit ich mich erinnern kann, sind am Ende alle was geworden

Ich halte diesen Sachverhalt durchaus nicht für fiktion!
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Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar!
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  #7 (permalink)  
Alt 23.06.2007, 07:54
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AW: Frage zur Strafunmündigkeit

Zitat:
Zitat von snibchi
Mir scheint, Claus lebt in einer wohlbehüteten Enclave.
Er kann sich gar nicht vorstellen, das Nina seine Tocher wäre noch weniger, das in der Republik genau das Geschilderte passiert!

Sehr wohl hat die Polizei Möglichkeiten im Rahmen der Gefahrenabwehr hier tätig zu werden, auch gegen einen 13jährigen.

Und, so weit ich mich erinnern kann, sind am Ende alle was geworden

Ich halte diesen Sachverhalt durchaus nicht für fiktion!

Lieber snibchi,

zur Gefahrenabwehr habe ich doch gar nichts geschrieben. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit der und (theoretisch) Pflicht zur Gefahrenabwehr.

Thema war allerdings die Strafmündigkeitsuntergrenze. Der Eröffner des Beitrags hat noch zusätzlich die Gerechtigkeitsfrage gestellt.

Aber ich gebe dir recht, dass die Beantwortung nicht vollständig ist, ohne auch die Gefahrenabwehr zu erwähnen. Aber vllt. gibst du mir ja recht, wenn ich dir sage, dass in derlei Fällen die Gefahrenabwehr zumeist versagen muss. Am Ende bleibt die liebe Nina daher faktisch auf sich alleine gestellt. Da hilft dann nur noch ein Umzug.
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  #8 (permalink)  
Alt 23.06.2007, 08:32
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AW: Frage zur Strafunmündigkeit

Tatsächlich ist dieses leider keine Fiktion, sondern oftmals Realität, wie unlängst Bericht über Neukölln und Kreuzberg zeigte.
Da teilen sich Jugendgangs ganze Straßenzüge und sind Stolz darauf. Streetworker und Polizei stehen dem tatsächlich machtlos gegenüber.

Bewohner bestimmter Häuser bezahlen bereits einen privaten Sicherheitsdienst.

Der Tipp mit Umzug ist klasse, aber vermutlich aus finanzieller Sicht nicht Jedem möglich?


Mein Tipp aus Bayern, Altersgrenze auf 12 J. setzen und rigoros einschreiten, insbesondere gegen die Eltern solcher schon in jungen Jahren verwahrlosten Kids.

Zwangsmitgliedschaften in Sportvereinen, ähnlich der diskutierten Vorschule, einführen und den Kids wieder Spass am Sport und Schweiß rechtzeitig und erzieherisch begleitend zu lehren. Weg von der Straße!


Lg. aus München
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #9 (permalink)  
Alt 23.06.2007, 09:52
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AW: Frage zur Strafunmündigkeit

Aber diese Gangs, von denen du sprichst, sind ja keine, die AUSSCHLIEßLICH aus Strafunmündigen bestehen würden.

DAS Phänomen gibt es allerdings auch, und zwar im Bereich des organisierten Taschendiebstahls mit Kindern zumeist aus Rumänien.

Die Neuköllner Gangs setzen sich aus Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zusammen. Die Polizei steht dem Phänomen also nicht deswegen scheinbar machtlos gegenüber, weil noch nicht das Strafrecht greifen würde, sondern u.a. deswegen, weil das Jugendstrafrecht nun mal auf Erziehung und nicht auf Bestrafung setzt. Zu recht übrigens.

Zur eigentlichen Frage, Strafmündigkeit herabsetzen oder nicht: Nehmen wir mal an, wir senken die Hürde auf 12 Jahre! Und nun begeht ein gerade 12 gewordenes Kind eine Mord, z.B. weil es seinen Bruder tötet, um zu verdecken, dass er das Fahrrad seines Freundes geklaut hat. Dann sollen wir allen Ernstes das 12-jährige Kind für zehn Jahre in den Bunker stecken?

Nein, das ist keine Lösung des Problems. Hier ist vielmehr die Gesellschaft in der Bringschuld. Das gebietet schon das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Also, sorgen wir zunächst dafür, dass wir ein Schulsystem bekommen, dass ALLE ernst nimmt. Ein Schulsystem, dass den Kindern und Jugendlichen nicht die Zeit stiehlt, in dem es sich darauf beschränkt, die jungen Menschen für eine bestimmte Zeit des Tages an einem Ort zu versammeln, und dabei darauf verzichtet, Bildung zu vermitteln! Sorry, aber speziell die Hauptschulen, aber auch immer mehr die Real- und Gesamtschulen haben inzwischen längst aufgegeben, Bildung zu vermitteln. Das ist zunächst mal ein Verbrechen an den jungen Menschen.

Schaffen wir ein System, das den Jugendlichen gesellschaftliche Teilhabe auch dann ermöglicht, wenn die Eltern Harz IV-Empfänger sind und Geld für Sportvereine, entsprechende Kleidung, Kino, Disko etc. schlicht nicht vorhanden ist!

Wenn wir das alles geschafft haben, vorzugsweise im Kombi mit etwas größerer Bereitschaft, Ausländer oder Deutsche nicht deutscher Herkunft zu integrieren auf unserer Seite und Integrationsbereitschaft auf der anderen Seite, dann können wir immer noch über eine Herabsetzung der Strafbarkeitsuntergrenze reden, sofern sich das Problem dann nicht in Luft aufgelöst hat!
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  #10 (permalink)  
Alt 23.06.2007, 11:49
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AW: Frage zur Strafunmündigkeit

Ich sehe das Problem im Elternhaus und zwar über bereits zwei Generationen.

Selbst unerzogene und "blöde Eltern" geben die Saat im Prinzip weiter - aber wo soll man anfangen????

Die Schule schafft dies sicherlich nicht. Zumal ich bei vielen Lehrern bei weiten selbst die Qualität vermisse.

Also, wie lehrt man Respekt und gewisses Maß an Autorität?????


Der Gegebene Zustand ist lediglich der Ausdruck von zu großer Toleranz jedem und allem gegenüber.

Lg.
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