Dies ist eine Diskussion zu Frage bzgl. Schmerzensgeld innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Frage bzgl. Schmerzensgeld nach stundenlanger Google-Orgie, durchforschen sämtlicher Datenbanken und den kläglichen Versuch eine passende Schmerzensgeldtabelle für eine "allgemeine Fragestellung" zu finden, bin ich nun hier ![]() Kleiner Zusatz...Auch die ADAC Tabelle konnte mir nicht helfen Nun mal zum Sachverhalt.... Es kam zu einem Verkehrsunfall zwischen der Radfahrerin A und dem Autofahrer B. Der Autofahrer B ist Schuld und hat diese Schuld auch vollkommen anerkannt. Nun beginnen die Auseinandersetzungen mit der Versicherung, was bisher sehr reibungslos läuft. Auch wenn A alle Kosten erstattet bekommen würde, A will es dennoch vermeiden einen Anwalt hinzuzuziehen. Zum einen besteht keine Rechtschutzversicherung,(wäre ja weniger das Problem da A ja nicht Schuld ist?) zum anderen hat A versprochen das ganze Verfahren nicht unnötig zu erschweren bzw. dem Gegner zugesagt auf die Hinzuzziehung eines Anwaltes zu verzichten. (ich weiß schön blöd Aber A will sich nun auch auf keinen Fall über den Tisch ziehen lassen und würde schon gerne den ganz normalen Regelsatz für die enstanden Verletzungen und hervorgerufenen Schmerzen erhalten.Nur dazu müsste A wissen wie denn der normale Regelsatz so in etwa aussieht. A wurde ambulant im Krankenhaus behandelt, befindet sich zur Zeit noch immer in ärztlicher Behandlung und hat folgende Verletzungen : 1,5 cm Schnittwunde am linken Knie (mittels drei Stichen genäht) diverse Hämatome, Prellung re. Oberschenkel und re. Knie nach erfolgter MRT Untersuchung (4 Wochen später) Prellung am li. Knie und geringe Prellung bzw. "Kontusion" am Schienbein Seit den Unfall ist A nicht mehr diensttauglich und krankgeschrieben.A klagt noch immer über Schmerzen, so dass A voraussichtilich, frühestens nach insgesamt 6 Wochen wieder arbeiten kann. (bisher sind schon 5 Wochen vergangen) ![]() Nun die Frage in welcher Höhe sollte sich ca. das Schmerzensgeld belaufen? Bzw. welche Voschläge wären von der Versicherung einfach nur dreist und nicht tragbar? Ich würde mich echt freuen, wenn ihr mir bei meiner Fragestellung behilflich sein könntet,,klar alles unverbindlich....aber wäre echt schön, wenn sich ein, zwei Leute für solch unverbindliche Aussagen die Mühe machen würden. So könnte A bei evtl. ungerechter Behandlung auf den Tisch hauen. Vielen dank und Grüße von Tatjana |
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| AW: Frage bzgl. Schmerzensgeld Schön dumm von A, sich an die Zusage, keinen Anwalt hinzuzuziehen gebunden zu fühlen. Wenn A nicht besch***en werden will, sollte sie sich die Sache vielleicht doch nochmal überlegen. Ein Anwalt macht die Sache zwar für den Gegner teurer (wenn man voll gewinnt), sichert aber auch ab, dass für den Verletzten alles normal abläuft. Aber nun ja... Eine Ferndiagnose für die empfundenen Schmerzen abzugeben halte ich für äußerst problematisch, da aufgrund der Beschreibung die Beeinträchtigungen nur fragmentarisch nachvollziehbar sind. Mir ist beispielsweise völlig unklar, ob es irgendwelche bleibenden Schäden geben wird. Aber um A zu zeigen, dass sie da nicht allzu viel erwarten sollte, würde ich bei aller gebotener Vorsicht aber meinen, dass eine vierstellige Summe schon ein Erfolg wäre. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Frage bzgl. Schmerzensgeld auf alle Fälle einen RA beifügen, bzw. einschalten! Dieses hat sodann sicherlich mit Wortbruch nichts mehr zu tun, dafür entschuligt man sich mit den Worten: "Sorry, aber es war nicht erkennbar für mich" Dani
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: Frage bzgl. Schmerzensgeld Moin, der Anspruch auf Schadenersatz wegen immaterieller Schäden ist geregelt im § 253 BGB: § 253 Immaterieller Schaden (1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden. (2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden. Wird außergerichtlich keine Einigung über die Höhe des Schmerzensgeld erzielt, muß halt das Gericht damit beauftragt werden, dann komm der § 287 ZPO zum tragen: § 287 Schadensermittlung; Höhe der Forderung (1) Ist unter den Parteien streitig, ob ein Schaden entstanden sei und wie hoch sich der Schaden oder ein zu ersetzendes Interesse belaufe, so entscheidet hierüber das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung. Ob und inwieweit eine beantragte Beweisaufnahme oder von Amts wegen die Begutachtung durch Sachverständige anzuordnen sei, bleibt dem Ermessen des Gerichts überlassen. Das Gericht kann den Beweisführer über den Schaden oder das Interesse vernehmen; die Vorschriften des § 452 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bis 4 gelten entsprechend. (2) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1, 2 sind bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten auch in anderen Fällen entsprechend anzuwenden, soweit unter den Parteien die Höhe einer Forderung streitig ist und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände mit Schwierigkeiten verbunden ist, die zu der Bedeutung des streitigen Teiles der Forderung in keinem Verhältnis stehen. Als ungefähre -und unverbindliche- Richtschnur für die Schmerzensgeldhöhe werden Präzedenzfälle herangezogen, die gebräuchlichste Sammlung ist die ADAC-Schmerzensgeldtabelle von Hacks/Ring/Böhm. Der BGH hat sich dagegen ausgesprochen, die dort veröffentlichten Urteile als einzige Richtschnur zu verwenden, da sämtliche Schmerzensgeldbeträge auf Schätzungen beruhen, deren Zustandekommen unklar ist. Letztendlich wird nur ein Richter einen einigermaßen angemessenes Schmerzensgeld festsetzen können. Oder es kommt doch noch außergerichtlich zu Einigung. Aber die Höhe eines solchen Schmerzengeldes zu schätzen, das wird wohl kein Arzt und auch kein Forumsgeist wirklich objektiv machen können. Gruß Aspirinho
__________________ Zum Abbau der Bürokratie fehlen uns die nötigen Beamten! --------------------------------------------------------------------------------------- Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn er zieht Dich auf sein Niveau herunter und schlägt Dich dann dort mit seiner Erfahrung.... |
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| AW: Frage bzgl. Schmerzensgeld Vielen Dank für diese vielen hilfreichen Antworten, insbesondere die letzte Antwort ist mir eine große Hilfe. Leider hat der Versuch A von einer Hinzuziehung eines Anwaltes zu überzeugen nicht geklappt, A legt halt zu viel Wert auf ihr Wort, obwohl es oben ja schon eine sehr gute Alternative gibt, um doch die Kurve zu bekommen...Aber sollte A so etwas nochmal passieren, wird sie nicht zögern, zum einen wird sie sich beherrschen solche Aussagen/Versprechungen im ersten Affekt zu treffen zum zweiten wird sie auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen. Auf jeden Fall weiß A jetzt, dass mit der Versicherung wohl noch alles im grünen Bereich verläuft, so war der Vorschuß schon knapp an einen Vierstelligen Betrag dran, und A rechnt jetzt dann einfach nicht mehr mit unheimlich viel mehr... Nochmals vielen dank , für die unkomplizierte Aufnahme und Beantwortung meiner Frage. Aber schon komisch neben den ganzen körperlichen Schmerz, den man nach durch solch einen Unfall erleidet, bedenkt man gar nicht so sehr den seelischen Schmerz....teilweise aber auch weil es peinlich ist wenn A davon spricht..aber so steht man doch einige Tage unter Schock und bekommt die verdammten Bilder nicht aus den Kopf, ebenso hatte A ganz heftige Angst wieder auf das Rad zu steigen und zu guter letzt leidet Sie nun auch unter den Umstand weiterhin krankgeschrieben zu sein..A ist ein Arbeitstier und bekommt zu Hause beim "Nichtstun" eine Krise nach der andern.... aber selbst schuld...all das würde man ja mit einem Anwalt viel besser durchsetzen können ![]() Nochmals danke für die rasche und kompetente Beantwortung meiner Frage. freundliche Grüße von Tatjana |
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