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Fotografieren bei Bränden, Hilfeleistung etc.

Dies ist eine Diskussion zu Fotografieren bei Bränden, Hilfeleistung etc. innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 16:24
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Fotografieren bei Bränden, Hilfeleistung etc.

Hallo erst mal,

angenommen Person A bekommt mit das ein Einsatz der Feuerwehr mit starkem Polizeiaufgebot ist und würde Bilder machen wollen, da die Person A die zufällig Fotograf mit entsprechendem Equipment ist diese Chance nutzen will. Allerdings hat Person A seit einiger Zeit keinen Presseausweis mehr und ist sonst auch nicht mehr journalistisch tätig. Darf Person A nun diesen Einsatz begleiten und eine Weste tragen mit Presse? D

Danke schon mal im vor raus.

MfG Tim
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  #2 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 02:31
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AW: Fotografieren bei Bränden, Hilfeleistung etc.

1.) Recherchieren und fotografieren darf jeder Bürger, und seine Ergebnisse dann auch veröffentlichen, das ergibt sich aus Artikel 5 Grundgesetz.

2.) Behörden können die Bürger dabei unterstützen - oder sie von Gefahrenstellen fernhalten.

3.) Behörden können professionelle Berichterstatter privilegieren gegenüber sonstigen (recherchieren/berichten wollenden) Bürgern. Dies Recht ergibt sich aus der quasi-öffentlichen Aufgabe der Massenmedien.

4.) Diese Lage könnte sich gewandelt haben, weiter wandeln im Zuge des Internets - wo fast jeder Bürger ein Massenmedium bereitstellen kann - und damit quasi öffentliche Aufgaben wahr nimmt (Information, Meinungsbildung).

5.) Vor Ort entscheiden die Einsatzkräfte, wer stört oder wer sich selbst gefährdet oder Dritte gefährdet und deshalb zurückbleiben muss. Eine solche Entscheidung kann dann per Verwaltungsgericht überprüft werden auf ihre Rechtmäßigkeit, z. B. ihre Verhältnismäßigkeit.

6.) Eine Aufschrift "Presse" könnte den falschen Eindruck erwecken, hier handele es sich um eine Person nach Nummer 3.). Mit mir unbekannten Folgen.*)

Gruß aus Berlin, Gerd

*) So könnte ein Einsatzleiter einen Pseudo-Presse-Profi näher an die Gefahrenquelle lassen als einen "Normal"-Bürger, weil der Leiter davon ausgeht, der Presseheini wäre erfahren in Gefahren-Situationen - was dann zu Schäden und Schadensersatzforderungen kommen könnte usw.....
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 01.12.2011, 09:15
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AW: Fotografieren bei Bränden, Hilfeleistung etc.

Vielen Dank für die Hilfe.
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feuerwehr, polizei, presse

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