Dies ist eine Diskussion zu Fitness Studio-Kündigung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Fitness Studio-Kündigung Mal angenommen eine 17 Jahre alte Person hat voriges Jahr im Fitnessstudio einen Vertrag abgeschlossen über 12 Monate. Nun sei diese 18 Jahre alt und habe letzten Monat den Vertrag nach der Entrichtung der letzten Gebühr zum 12 Monat im Gespräch gekündigt, worauf alles in Ordnung zu sein schien. Nun komme die böse Uberraschung, dass das Fitnesstudio auf einmal nur schriftliche Kündigungen akzeptiert mit Berufung auf den Vertrag der letztes Jahr abgeschlossen wurde. (Es stehe auch im Vertrag: nur schriftliche Kündigung) Hat dieser Vertrag dann überhaupt eine Gültugkeit, weil er mit 17 Jahren abgeschlossen wurde, oder hat jemand generell irgendwelche Tips?? Vielen Dank schon im Vorraus...... Geändert von dirk66 (22.04.2008 um 23:04 Uhr). |
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| AW: Fitness Studio-Kündigung Zitat:
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| AW: Fitness Studio-Kündigung wurde gemacht danke.... Ich würde mich freune wenn du jetzt auch eine Superantwort hättest.....dank dir im vorraus^^ |
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| AW: Fitness Studio-Kündigung ...aber ich nehme doch mal an, der gesetzliche Vertreter (also grundsätzlich die Eltern) hat dem Vertrag zugestimmt, oder!? Denn ein 17-Jähriger ist nur beschränkt geschäftsfähig, d.h. die von ihm geschlossenen Verträge werden nur mit Zustimmung der Eltern wirksam. Andernfalls wäre der Vertrag tatsächlich nicht wirksam, so dass auch keine Kündigung erfolgen müsste. Sollte der Vertrag aber wirksam sein, weil eine solche Zustimmung erteilt wurde, besteht eben das Problem, die Kündigung zu beweisen. Grundsätzlich kann der Betreiber des Studios eine schriftliche Kündigung verlangen. Erklärt er sich aber auch mit einer mündlichen Kündigung einverstanden, geht diese Abrede den Vereinbarungen im Vertrag vor. Denn auch wenn im Vertrag eine bestimmte Form (hier also Schriftform) der Kündigung vereinbart war, ist in der späteren Zusage, auch eine mündliche Kündigung zu akzeptieren, zugleich die stillschweigende Aufhebung dieses Formerfordernisses zu sehen. Leider gibt es viele Schwarze Schafe, die mit allen Mitteln versuchen, ihre Kunden zu halten Gibt es denn für dieses Gespräch irgendwelche Zeugen? |
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| AW: Fitness Studio-Kündigung angenommen: es gäbe keine Unterschrift der Erziehungsberechtigten.....?? |
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| AW: Fitness Studio-Kündigung ohne Zustimmung der Eltern ist der Vertrag zunächst sog. schwebend unwirksam, d.h. praktisch nicht voll wirksam und daher nicht bindend. Deshalb müsste der Kunde auch keine Beiträge mehr bezahlen, denn mangels wirksamen Vertrags kann der Studiobetreiber diese Beiträge auch nicht fordern (umgekehrt hat der Kunde dann natürlich auch keinen Anspruch mehr darauf, das Fitnessstudio nutzen zu können). Allerdings ist der Kunde ja jetzt 18 Jahre alt (hatte ich in meinem ersten Beitrag übersehen, sorry), so dass es nun auf seine Genehmigung des Vertrags ankommt (vgl. § 108 Abs.3 BGB). Wenn er mit 18 die Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch nimmt, wird man in diesem Verhalten aber eine schlüssige Genehmigung des Vertrags sehen können, so dass der Vertrag inzwischen wirksam geworden wäre. Allerdings bin ich mir da gerade nicht ganz sicher, weil an eine solche schlüssige Genehmigung (im Gegensatz zu einer ausdrücklichen Genehmigung) strenge Anforderungen gestellt werden, vor allem muss sich der Genehmigende grundsätzlich über die schwebende Unwirksamkeit und die daraus resultierende Genehmigungsbedürftigkeit bewusst sein - was bei "juristichen Laien" wohl nur selten der Fall sein dürfte... Andererseits wurden die Mitgliedsbeiträge in der Vergangenheit ja jeweils bezahlt, so dass der Kunde in dieser Hinsicht nicht mehr schutzwürdig ist. Ich bin mir also wie gesagt nicht sicher, ob man das Verhalten (Nutzung des Fitnessstudios) nicht doch als nachträgliche Genehmigung des Vertrags ansehen könnte, würde aber sagen ja. Ist wohl auch immer ne Einzelfallfrage. Vielleicht kommen ja noch andere Meinungen. |
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| AW: Fitness Studio-Kündigung ...... mit anderen Worten keine Chance aus dem Schlamassel herauszukommen?? |
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| AW: Fitness Studio-Kündigung naja, sich darauf zu berufen, der Vertrag sei unwirksam, ist zumindest ne ziemlich wackelige Angelegenheit. Natürlich kann er den Studiobetreiber darauf hinweisen und schauen, wie dieser reagiert. Aber wie gesagt werden solche Betreiber, die ihre Kunden mit allen Tricks binden wollen, wohl kaum Einsicht zeigen. Es wäre daher besser, wenn er die mündliche Kündigungserklärung irgendwie nachweisen könnte, insbesondere durch Zeugen. |
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