Dies ist eine Diskussion zu Firmensoftware auf Privatlaptop und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Firmensoftware auf Privatlaptop und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Nun soll der Handelsvertretervertrag in beiderseitigem Einvernehmen aufgehoben werden. Für die interne Kommunikation und für die Arbeit an sich wurde durch die Firma Software auf dem Laptop des Handelsvertreters aufgespielt (Outloook, MS-Office...). Das firmeninterne Daten nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses zurückzugeben sind, ist vereinbart. Inwieweit darf die Firma nun aber den Laptop des Handelsvertreters nach solchen Daten durchsuchen und ggf. auch Programme deinstallieren o. ä.? Im Handelsvertretervertrag ist explizit zum Thema Software nichts vermerkt. MfG Philo |
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| AW: Firmensoftware auf Privatlaptop und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Wenn nichts konkret anderes vereinbart war, kann der Handelsvertreter wohl davon ausgehen, dass ihm die Software dauerhaft überlassen wurde. Sie müsste also nicht deinstalliert werden. Sofern nichts vereinbart ist, gibt es auch kein Zugriffsrecht der Firma auf den privaten Rechner des Vertreters. Hat man dort einen Verdacht, der Vertreter könnte den Rechner und darauf gespeicherte Informationen rechtswidrig gegen die Firmeninteressen verwenden, so kann man das den zuständigen Behörden in geeigneter Weise mitteilen. Die dürfen dann, falls der Verdacht begründet ist, den Rechner beschlagnahmen und auch durchsuchen.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| beendigung arbeitsverhältnis, laptop, software |
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