Dies ist eine Diskussion zu Ferienwohnung - Nebenkosten und Kaution innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Ferienwohnung - Nebenkosten und Kaution Leider ohne konkretem Mietvertrag und Vorgaben bis auf den Grundpreis, XY weiss, das hätte auch anders laufen können, doch man hat dem Vermieter und seinen mündlichen Aussagen vertraut. Jetzt macht das Kind Anstalten, in den Brunnen springen zu wollen ;-( Es gab und gibt Differenzen mit den Vermietern, die XY "nicht adäquates Verhalten" vorwerfen, z.B. Lüftungsverhalten und der - mit dem Vermieter nachträglich abgestimmten - gekürzten Mietzeit von 3 auf 2 Monate. Die Mietkosten belaufen sich auf eine Pauschalmiete inkl. Heizkosten (Gasheizung) und nach Verbrauch abzurechnender Nebenkosten (Strom, Kalt- und Warmwasser). Dagegen ist nichts einzuwenden, jedoch hat der Vermieter folgende Multiplikations-Preise für die Monatsabrechnung Januar in Rechnung gestellt (Kleinstadt im Kreis Steinburg): 38 cent/kWh Strom 6,18 Euro/m3 Kaltwasser 9,24 Euro/m3 Warmwasser. Auf XY vor Wochen gestellte Frage bzgl. dieser Faktoren bekam man von dem Vermieter damals nur die Antwort: er warte auf die aktuellen Werte der Stadtwerke..... XY hat die Rechnung von fast 100 Euro unter Prüfungsvorbehalt bezahlt - der Vermieter stand mit "offener Hand" vor der Haustür - , um die akute Spannungssituation etwas zu entspannen. Nun hat XY bei den Stadtwerken und im Umfeld nach den Preisen eruiert und eine grosse Preisdifferenz festgestellt, z.B. über 3 Euro bei Kaltwasser und Warmwasser, 13 cent/kWh bei Strom. Xy hat den Vermieter zur Rechnungsdarlegung, Einsicht in die relevanten Unterlagen, Prüfung der Januarrechnung und Überarbeitung der Preisstellung für den Monat Februar aufgefordert, doch er reagiert bis anhin nicht. XY Frage: Geht XY richtig der Annahme, dass für diese Ferienwohnung, die von einer Privatperson geführt wird, das Mietrecht gemäss §§535 ff BGB gilt? Der Vermieter somit zur REALEN Abrechnung (also keine "Mondpreis-Multiplikatoren") der nach Verbrauch abzurechnenden Faktoren (Strom, Kalt-/Warmwasser) und der Einsichtspflicht verpflichtet ist? Der Vermieter hat für die Ferienwohnung eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete von mir (Quittung liegt vor). Er macht Anstalten, diese nicht zum Auszugstermin auszahlen zu wollen, obwohl vorher mündlich bestätigt und ansonsten zumindest seine bestätigte "Geschäftspraxis". Befürchtung: Da es kein Übergabeprotokoll zum Einzug gibt, könnte der Vermieter die zum Einzug schon vorhandenen Gebrauchsspuren versuchen XY als "ihr verursachter Schaden" zuzuschieben und entsprechend die Kaution zu kürzen resp. einzukassieren. Gehe ich richtig der Annahme, dass in dieser Situation (kein Übergabeprotokoll zum Einzug) der Vermieter in der Beweispflicht ist, dass die "Schäden" erst nach dem Einzug von XY entstanden sind? Und wie lange ist die "Überlegungsfrist", bis zu dem der Vermieter die Kaution zurückzahlen muss, will heissen, wann er in Verzug kommt? Vor dem Hintergrund, dass es sich um eine Ferienwohnung handelt! Vielen Dank! |
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