Dies ist eine Diskussion zu Ferienwohnung mit vielen Mängeln!!! innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Ferienwohnung mit vielen Mängeln!!! ich habe mir folgende Geschichte ausgedacht: angenommen jemand hat für 4 Wochen in eine Ferienwohnung gemietet. Der Preis war verlockend, da auf Anfrage für die Dauer von 30 Nächten statt normal 20 EUR/Nacht also 600 EUR nur 400 EUR (inkl. nebenkosten) zu zahlen wären. Die Wohnung wurde beschrieben als Souterrain- Wohnung mit großer Dusche und Sauna, und einem Vorraum für den alltäglichen Gebrauch mit Geräten wie Toaster, Wasserkocher, Herd , Fernseher im Schlafzimmer und Wlan-Internet. Tatsächlich war es nun aber so: Die Wohnung war im Prinzip ein ausgebauter Keller, Deckenhöhe nich mehr als 1,90m, im Bad und der Küche viele Rohre an der Decke. Im Schlafzimmer gab es ein Fenster. Von Fußboden im Schlafzimmer bis OK Straße/ Garten vor dem Fenster sind es ca 1,50m. Von OK Strasse bis UK oberer Fensterrahmen, also Einfallfläche für Licht sind nichtmal 15 cm. Zählt dies überhaupt noch als Souterrain? Die Saunabenutzung kostet 5 EUR pro Benutzung, worauf vorher nicht hingewiesen wurde. Das Schlafzimmer hat keine Türe, sondern nur einen Vorhang zum Rest der Wohnung, kein wirklicher Mangel, aber man stellt sichs halt doch normal anders vor. Im Vorraum der als Küche genutzt werden kann ist ein Waschbecken mit Wasserhahn wie für einen Garten oder bestenfalls eine Waschküche. Auf den Wasserhahn war ein ca 20 cm Stück Gartenschlauch geschraubt, weil der Hahn ohne diesen Schlauch unkontrolliert in alle Richtungen spritzt und wirklich mehr Wasser neben das Waschbecken geht als hinein. Also bleibt zu mindest der Steckverschluss für den Schlauch am Wasserhahn, auch nich grad ne Traumlösung für die Küche. Der Abschluss scheint verstopft zu sein, das Wasser fließt seeehr langsam ab. Zudem steht in der Küche ein Warmwasserboiler mit ca 160cm Höhe für das ganze Hause, der die ganze Zeit ohne Pause sehr laut arbeitet. Er summt nicht leise vor sich hin, wie man es von einem Kühlschrank kennt, sondern er ist eher so laut wie ein Haarfön auf höchster Stufe. Und das 24h am Tag. Wenn man die zwei zwischentüren zu macht, hört man den Lärm im Apartement nicht, aber so bald man in die "Küche" geht oder mal die Tür nicht richtig zu macht hört man das Dröhnen auch im Schlafzimmer. Selbst wenn man den Aus-Knopf betätigt läuft der Boiler noch ewig nach, also keine Chance morgens mal in Ruhe einen Cafe zu trinken oder Frühstück zuzubereiten, essen tut man deswegen eh immer im "Schlafzimmer". (Edit: eben mit 2 Lautstärkemessungs-Apps gemessen. Ergebnis: App1: 91 db, App2: 75db) In der Besteckschublade ist nicht ein Scharfes Messer, kein Küchenmesser, nur Messer zum Brot schmieren. Die Verpackung meine Aufbackbrötchen hat man mit den Zähnen und mit Hilfe einer Gabel aufgemacht. Eine verrostete, babbige Schere, die aber nix schneidet steht noch zur Verfügung. Überall sind Spinnenweben und es ist Staubig auf den Regalen in der Küche wo man normal seine Vorräte lagert. Das Internet funzt gerade mal wieder nicht, weswegen man das alles in ein Word- Dokument schreibt und hofft, dass man bald wieder ins Netz kommt, für gewöhnlich geht es nach paar Stunden von alleine plötzlich wieder. Angenommen man hätte bereits am 1. Tag 350 von den vereinbarten 400 Euro bezahlt, als man dachte es alles wär nicht so schlimm, man mittlerweile aber doch so sehr von den Kleinigkeiten abgenervt ist, was könnte man da tun? Die Vermieter sind an sich sehr nett und wollen einen nächste Woche zu sich nach oben zum Essen einladen und die Vermieterin meinte sie würde einem das Geschirr abspülen, wenn man es ihr in einem vorgesehenen Korb hinstelle. Wieviel könnte man da vom Preis Runterhandeln, was wäre angebracht so ca? Wäre dankbar für Ratschläge. Geändert von phlipzner (06.05.2012 um 17:36 Uhr). |
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