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Fenster und Haustür angebohrt

Dies ist eine Diskussion zu Fenster und Haustür angebohrt innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 15.02.2012, 19:56
Boardneuling
 
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Fenster und Haustür angebohrt

Hallo zusammen,

Ein Mieter hat an der gemieteten Haustür (Kunststoff) löcher von ca. 1 mm gebohrt, weiterhin hat er bei einem Fester (ebenfalls Kunststoff) ebenfalls einige löcher gebohrt um eine Plissee zu befestigen.

Nun möchte der Mieter ausziehen und verschliesst die Löcher mit Silikon so dass der Farbunterschied nur aus nächster nähe sichtbar ist.
Dort stellt sich die frage ob der VM darauf bestehen kann eine komplett neue Tür und Fenster einbauen zu lassen oder ob er sich mit dem verschliesen zufrieden geben muss.

Der Mieter hat die Wohnung noch nicht übergeben, und eine Kaution von 700€ hinterlegt.
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  #2 (permalink)  
Alt 15.02.2012, 21:26
V.I.P.
 
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AW: Fenster und Haustür angebohrt

hoffen wir mal, dass es nicht auffällt.

grundsätzlich wäre das bei kunststoffenstern aber sachbeschädigung.

ob neue fenster eingebaut werden können/müssen, müsste wohle eine sachverständige anhand der beschaffenheit und lage der löcher entscheiden. es kann sein, dass durch solche aktionen die wärmedämmung erheblich verschlechtert wird. ist von hier aber nicht zu beurteilen

ich sag nur: tesa-powerstrips
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  #3 (permalink)  
Alt 15.02.2012, 23:05
V.I.P.
 
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AW: Fenster und Haustür angebohrt

Ob es sich bei dem Bohren von Löchern, die nur 1mm groß sind nicht doch um vertragsgemäßen Gebrauch handelt, kann man nicht generell klären, denke ich. Hierbei kommt es mE sehr auf die Umstände des Einzelfalles an.

Sollte allerdings der Vermieter verlangen können, dass die Tür und das Fenster ersetzt werden, kann er hierfür dem Mieter nur den Zeitwert in Rechnung stellen. Die Summe, die er dann vom Mieter verlangen kann, richtet sich insbesondere nach dem Alter von Fenster und Tür.

Für eine z.B. 30 Jahre alte Tür wird der Mieter also in keinem Fall einen Ersatz in Form einer neuwertigen Tür leisten müssen.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 09:36
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AW: Fenster und Haustür angebohrt

Das ist richtig, wenn dem Vermieter dass so nicht gefällt kann er das sicherlich beanstanden. Die frage ist dennoch ob er mit der Beanstandung durchkommen wird, da schliesslich immer eine verhältnissmäßigkeit gegeben sein sollte. Der Mieter hat in so einem fall schliesslich auch nur begrenzte möglichkeiten diese beschädigungen auszubessern und scheint bemüht den schaden abzumildern.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 09:52
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AW: Fenster und Haustür angebohrt

o.k. wie aber sieht es dann mit den weiteren Sachschäden aus, z.b. Wände, Fliesen ect. werden diese angebohrt werden die doch bei auszug wieder verschlossen und gut ist, oder müssen diese schäden auch vorher erst gemeldet werden und der VM kann nachs einem ermessen entscheiden wie repariert wird?
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  #6 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 10:03
V.I.P.
 
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AW: Fenster und Haustür angebohrt

Zitat:
Zitat von mkfmultimax
o.k. wie aber sieht es dann mit den weiteren Sachschäden aus, z.b. Wände, Fliesen ect. werden diese angebohrt werden die doch bei auszug wieder verschlossen und gut ist,
irrtum. bohrlöcher in wänden und auch in fliesen (da allerdings in sehr begrenztem umfang) gehören zur gebrauchsbestimmten nutzung der wohnung. sie müssen bei auszung nicht verschlossen werden.

handwerklich unbegabten mieterinnen ist das auch keinesfalls zu empfehlen. ein nicht fachfraulich geschlossenen löcher können zu schadenersatzansprüchen führen.

Zitat:
oder müssen diese schäden auch vorher erst gemeldet werden und der VM kann nachs einem ermessen entscheiden wie repariert wird?
die sache ist, dass bohrlöcher keinen schaden darstellen, sondern lediglich eine normale wohnungsnutzung dokumentiert.
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Stichworte
mängelbneseitigung, mietrecht, mietschaden, sachbeschädigung

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