Dies ist eine Diskussion zu Falschlieferung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Falschlieferung angenommen, in einem Onlineshop wird ein Kfz-Ersatzteil bestellt. Das Teil wird per Nachnahme geliefert. Beim Versuch es einzubauen stellt sich jedoch heraus, daß dieses Teil falsch ist. Der Betreiber des Onlineshops erkennt den Mangel an, würde auch ein anderes Teil liefern, verlangt jedoch, daß zunächst das falsche Teil zurückgeschickt wird und zwar auf Kosten des Bestellers. Ist das rechtens? Vielen Dank bennyb |
| |||
| AW: Falschlieferung ...es war doch bestimmt ein fiktiver A, nicht? Ändere mal den Beitrag.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Falschlieferung | Internetrecht | 12.07.2011 16:16 |
| Falschlieferung | Kaufrecht / Leasingrecht | 26.01.2010 17:52 |
| Falschlieferung | Handelsrecht | 14.04.2008 11:47 |
| Falschlieferung | Verbraucherrecht | 29.06.2007 09:57 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios