Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Falsche und späte Zahnarztrechnung?

Dies ist eine Diskussion zu Falsche und späte Zahnarztrechnung? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

Like Tree1Likes
  • 1 Post By Humungus

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 20:31
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 3
Keine Wertung, gw26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gw26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gw26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gw26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gw26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gw26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gw26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gw26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gw26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gw26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Falsche und späte Zahnarztrechnung?

Mal angenommen 2,5 Jahre nach einer Zahnartzbehandlung bekommt der Pat. die Rechnung.

Es ist eine hohe Rechung (mehr wie 7000 Euro).
Der Pat. hatte vorher keinen Kostenvoranschlag gefragt.

Bei genaue Inspektion stimmen bestimmte sachen auf der Rechnung nicht (z.B es wird ein Behandlung aufgelistet an ein Tag das der Pat. im Ausland war'.

Wie sollte mann sich dann am besten Verhalten?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 21:43
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 91
Keine Wertung, ellin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ellin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ellin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ellin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ellin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ellin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ellin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ellin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ellin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ellin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Falsche und späte Zahnarztrechnung?

Zitat:
Zitat von gw26 Beitrag anzeigen
Mal angenommen 2,5 Jahre nach einer Zahnartzbehandlung bekommt der Pat. die Rechnung.

Es ist eine hohe Rechung (mehr wie 7000 Euro).
Der Pat. hatte vorher keinen Kostenvoranschlag gefragt.

Bei genaue Inspektion stimmen bestimmte sachen auf der Rechnung nicht (z.B es wird ein Behandlung aufgelistet an ein Tag das der Pat. im Ausland war'.

Wie sollte mann sich dann am besten Verhalten?
Ich würde zunächst nachfragen worauf sich die Rechnungsstellung begründet und die Auflistung.
Dann würde der Kollege ja eigentlich reagieren und angeben, dass die Rechnung aufgrund bestimmter Behandlung(en) erstellt worden ist.
Dazu sollte man noch die exakten Behandlungstage erfragen und ob es da keine Zweifel gibt.
Wird nun das alles nochmal bestätigt und kann man definitiv die Abwesenheit nachweisen, ist damit zumindest schon mal im Raum, dass irgendein fetter Posten dort nicht stimmen kann,was sogleich auch alle anderen Positionen in Frage stellen würde.
Dann würde ich erstmal die weitere Reaktion abwarten......
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 22:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 45
Beiträge: 20.497
98% positive Bewertungen (20497 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20497 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20497 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20497 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20497 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20497 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20497 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20497 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20497 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20497 Beiträge, 1465 Bewertungen)  
AW: Falsche und späte Zahnarztrechnung?

Zitat:
Zitat von ellin Beitrag anzeigen
Ich würde zunächst nachfragen worauf sich die Rechnungsstellung begründet und die Auflistung.
Das sollte sich bereits erübrigt haben, weil nach §10 II GOZ sämtliche Behandlungsdaten und Leistung(sziffern) in der Rechnung enthalten sein müssen.

Zitat:
Wird nun das alles nochmal bestätigt und kann man definitiv die Abwesenheit nachweisen, ist damit zumindest schon mal im Raum, dass irgendein fetter Posten dort nicht stimmen kann,was sogleich auch alle anderen Positionen in Frage stellen würde.
Das ist möglich, allerdings ist die Frage, wer hier recht hat, denn der Zahnarzt wird die Leistungserbringung protokolliert haben.

Eine Rechnung über 7000 Euro, die den Patienten überrascht? Da muss aber eine ganze Menge an den Beißerchen gemacht worden sein, und daran wird der Patient sich erinnern.

Wie auch immer: der Patient kann sämtliche Leistungen und die Daten überprüfen. Die unstreitigen Leistungen sollte er zahlen, die streitigen nicht, dann sieht man sich schlimmstenfalls vor Gericht wieder. Er kann auch die Zahnärztekammer und seine (evtl.) PKV um Beistand bitten.

Eine Verjährung tritt nach §10 I GOZ erst drei Jahre nach Rechnungsstellung ein, allerdings könnte man drei Jahre ab Leistungserbringung so langsam an eine Verwirkung denken.
charles0308 likes this.
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 11:40
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 3
Keine Wertung, gw26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gw26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gw26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gw26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gw26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gw26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gw26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gw26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gw26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gw26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Falsche und späte Zahnarztrechnung?

Wann tritt eine Verwirkung dann auf?

Und der Pat, kan sich sicherlich so einige Sachen errineren, aber der Betrag kommt ihm sher hoch vor, und er kann eindeutig nachweisen das er zu den Zeitpunkt einer Behandlung nicht in der PRaxis gewesen sein kann. Ist damit dann nicht die ganze Rechnung falsch?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 13:23
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 45
Beiträge: 20.497
98% positive Bewertungen (20497 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20497 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20497 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20497 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20497 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20497 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20497 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20497 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20497 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20497 Beiträge, 1465 Bewertungen)  
AW: Falsche und späte Zahnarztrechnung?

Zitat:
Zitat von gw26 Beitrag anzeigen
Wann tritt eine Verwirkung dann auf?
Normalerweise frühestens drei Jahre nach Leistungserbringung, hier wird das nicht der Fall sein.

Zitat:
Ist damit dann nicht die ganze Rechnung falsch?
Nein, nur die Punkte, die falsch in Rechnung gestellt wurden.
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Unrichtige Zahnarztrechnung Arztrecht 01.11.2011 16:30
Zahnarztrechnung falsch? Arztrecht 20.12.2010 13:03
Zahnarztrechnung, GOZ bei Privatpatient? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 06.08.2010 09:40
Zahnarztrechnung Verbraucherrecht 28.09.2008 17:11
Zahnarztrechnung Arztrecht 07.02.2007 06:26





Wiki

Lexikon

Gesetze

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios