Dies ist eine Diskussion zu Falsche und späte Zahnarztrechnung? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Falsche und späte Zahnarztrechnung? Es ist eine hohe Rechung (mehr wie 7000 Euro). Der Pat. hatte vorher keinen Kostenvoranschlag gefragt. Bei genaue Inspektion stimmen bestimmte sachen auf der Rechnung nicht (z.B es wird ein Behandlung aufgelistet an ein Tag das der Pat. im Ausland war'. Wie sollte mann sich dann am besten Verhalten? |
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| AW: Falsche und späte Zahnarztrechnung? Zitat:
Dann würde der Kollege ja eigentlich reagieren und angeben, dass die Rechnung aufgrund bestimmter Behandlung(en) erstellt worden ist. Dazu sollte man noch die exakten Behandlungstage erfragen und ob es da keine Zweifel gibt. Wird nun das alles nochmal bestätigt und kann man definitiv die Abwesenheit nachweisen, ist damit zumindest schon mal im Raum, dass irgendein fetter Posten dort nicht stimmen kann,was sogleich auch alle anderen Positionen in Frage stellen würde. Dann würde ich erstmal die weitere Reaktion abwarten...... |
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| AW: Falsche und späte Zahnarztrechnung? Zitat:
Zitat:
Eine Rechnung über 7000 Euro, die den Patienten überrascht? Da muss aber eine ganze Menge an den Beißerchen gemacht worden sein, und daran wird der Patient sich erinnern. Wie auch immer: der Patient kann sämtliche Leistungen und die Daten überprüfen. Die unstreitigen Leistungen sollte er zahlen, die streitigen nicht, dann sieht man sich schlimmstenfalls vor Gericht wieder. Er kann auch die Zahnärztekammer und seine (evtl.) PKV um Beistand bitten. Eine Verjährung tritt nach §10 I GOZ erst drei Jahre nach Rechnungsstellung ein, allerdings könnte man drei Jahre ab Leistungserbringung so langsam an eine Verwirkung denken.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Falsche und späte Zahnarztrechnung? Wann tritt eine Verwirkung dann auf? Und der Pat, kan sich sicherlich so einige Sachen errineren, aber der Betrag kommt ihm sher hoch vor, und er kann eindeutig nachweisen das er zu den Zeitpunkt einer Behandlung nicht in der PRaxis gewesen sein kann. Ist damit dann nicht die ganze Rechnung falsch? |
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| AW: Falsche und späte Zahnarztrechnung? Normalerweise frühestens drei Jahre nach Leistungserbringung, hier wird das nicht der Fall sein. Zitat:
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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