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Falsche beratung? geld zurück?!

Dies ist eine Diskussion zu Falsche beratung? geld zurück?! innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 21:34
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Falsche beratung? geld zurück?!

Also um das Problem zu schildern es handelt sich um den Kauf eines CPU und eines Mainboards, der in Folge fachlicher Beratung getätigt wurde. Nun ist das Problem diese Teile passen überhaupt nicht zusammen, sprich die Geräte sind nicht miteinander kompatibel. Nun ist die Frage, ob der Käufer sein Geld zurück verlangen kann und wie sieht es mit den Kosten für den Einbau aus, die immerhin 40€ betragen? Wird dieser Betrag ebenfalls übernommen ? Wie sieht es rechtlich aus?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 22:03
Boardneuling
 
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AW: Falsche beratung? geld zurück?!

kann niemand helfen ?!
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  #3 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 22:18
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AW: Falsche beratung? geld zurück?!

nach 29 minuten noch immer keine antwort!? vielleicht meldest du dich mal bei yoga-online.de. da gibts auch meditationsübungen: omm - omm - omm


mir ist aber nicht klar: hat der verkäufer behauptet, die teile seien kompatibel und jetzt sind sie es nicht? oder in wie fern hat er falsch beraten?
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  #4 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 22:21
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AW: Falsche beratung? geld zurück?!

der verkäufer sagte das diese teile zusammen perfekt sind um eine optimale leistungssteigerung zu erhalten dem war aber nicht so tut mir leid
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  #5 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 23:33
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AW: Falsche beratung? geld zurück?!

Nenn mir mal die beiden Teile.


@zeiten?

Dürfte eine Anfechtung nach § 119 BGB in Frage kommen?
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  #6 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 23:34
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AW: Falsche beratung? geld zurück?!

Zitat:
der verkäufer sagte das diese teile zusammen perfekt sind um eine optimale leistungssteigerung zu erhalten
und tatsächlich waren sie gar nicht kompatibel.... dann kann man sie zurückgeben und das geld raus verlangen. auch die ein- und ausbaukosten muss der händler übernehmen, das läuft unter schadenersatz.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 23:37
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AW: Falsche beratung? geld zurück?!

Zitat:
Zitat von casa
@zeiten?

Dürfte eine Anfechtung nach § 119 BGB in Frage kommen?
nein, ich würde das unter mängel sehen. das versprechen des verkäufers über das verhalten der komponeten entspricht nicht den tatsächlichen gegebenheiten und ist daher ein sachmangel (der wohl auch nicht durch nacherfüllung zubeheben ist) daher rücktritt und schadenersatz.

(ich denke, du bist der anwalt. )
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  #8 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 23:40
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AW: Falsche beratung? geld zurück?!

Ich habe noch Zweifel, dass ein Verkäufer falsch berät und auch ein Techniker 2 nicht kompatible Teile zusammenbaut.

Physikalisch ist es i.d.R. nicht möglich einen inkompatiblen CPU auf ein Mainboard zu stecken.
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geld zurück, reklamation, schadenersatz, umtausch reklamation fachhandel

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