Dies ist eine Diskussion zu Fahrlässigkeit der Hauswirtin: Diebstahl aus Keller und Sachschäden --> wer zahlt? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Fahrlässigkeit der Hauswirtin: Diebstahl aus Keller und Sachschäden --> wer zahlt? -- -- -- Folgender fiktiver Fall: Frau A befindet sich mehrere Wochen nicht an ihrem Wohnort, da sie wg. eines akuten Notfalls in der Familie am Heimatort der Mutter gebunden ist. Es erreicht sie ein dringender Anruf auf dem Handy von ihrer Hausmeisterin - im Haus gäbe es einen Wasserschaden, man müsse dringend in den Keller von Frau A. Der Keller von Frau A ist jedoch mit einem großen Vorhängeschloss verschlossen und sie selbst 600km weit weg, weshalb sie der Hauswirtin anbietet, dass man nun wohl nichts anderes tun könne als das installierte Schloss zu knacken und danach den Keller mit einem neuen Vorhängeschloss zu verschließen. Die Schlüssel des Schlosses sollte dann in den Briefkasten von Frau A geworfen werden oder bei der Hauswirtin verbleiben, worauf sich die beiden Frauen telefonisch einigen. Als der Notfall nicht mehr besteht kehrt Frau A in ihren Wohnort zurück, findet jedoch keinen Schlüssel in ihrem Briefkasten. Sie schließt, dass dieser noch bei der Hauswirtin sein muss. Als sie einige Zeit später runter in den Keller kommt traut sie ihren Augen nicht, weil der Keller zwar mit einem neuem Schloss verschlossen wurde, die Schlüssel jedoch nebem dem Schloss (!) aufgehangen wurden. Diese haben dort offenbar mehrere Wochen gehangen. Als sie ihren Keller genauer inspiziert stellt Frau A folgendes fest: - Einige offenbar bei dem Wasserschaden 'angefeuchtete' Fachbücher sind einfach achtlos in Jute-Taschen gestopft worden, diese sind nun natürlich unwiderbringlich zerstört. - Das Snowboard von Frau A wurde samt der Schutztasche aus dem hintersten Winkel des Kellerabteils entwendet. - Zudem fehlen ein paar hochwertige Wanderschuhe, die in einer großen Tasche im Keller zwischengelagert worden waren. Nun stellen sich folgende Fragen: Ist die Tatsache, dass die Hauswirtin sich nicht an die Absprache zur Hinterlegung des Schlüssels gehalten hat, als grob fahrlässig anzusehen und muss die Haftpflichtversicherung der Hauswirtin bzw. der Hausverwaltung für den Diebstahlschaden (Snowboard, Wanderschuhe) aufkommen? Muss der Sachwert der beschädigten Bücher ersetzt werden? |
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| diebstahl, fahrlässigkeit, haftplicht, hausrat, hausverwaltung |
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