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Extremfrost

Dies ist eine Diskussion zu Extremfrost innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 05.02.2012, 08:59
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Extremfrost

Angeregt durch den Zeitungsartikel: Appell an "Sicherheitsdienste: «Menschlich reagieren»" im Südkurier (http://www.suedkurier.de/news/thema/...49452)folgende Frage: Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich, wenn der Wachmann am Objekt X einen Obdachlosen feststellt und ihn ohne weitere Hilfestelleng aus dem Objekt verweist und der Obdachlose dann erfriert?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 09:44
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AW: Extremfrost

In welchem Zustand wäre denn der Obdachlose? Davon hängt vieles ab.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 09:48
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AW: Extremfrost

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
In welchem Zustand wäre denn der Obdachlose? Davon hängt vieles ab.
Wieso bitte?

Gehen wir mal vom "üblichen" Zustand aus: angetrunken, aber nicht volltrunken. Keine erkennbaren Verletzungen, Behinderungen o.ä.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 10:04
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AW: Extremfrost

Zitat:
Zitat von Mecklenburger Beitrag anzeigen
Wieso bitte?
Weil ein Obdachloser ebenso in der Lage sein kann, ein anderes Obdach zu finden. Die Tatsache, obdachlos zu sein, begründet nicht automatisch Hilfsbedürftigkeit.

Zitat:
Gehen wir mal vom "üblichen" Zustand aus: angetrunken, aber nicht volltrunken. Keine erkennbaren Verletzungen, Behinderungen o.ä.
Dann gibt es keinen Grund, ihn nicht rauszuwerfen.

Ich sehe einen Anlass, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Obdachlose nach dem Hausverbot in eine Notsituation kommt. In diesem Fall muss der Verweisende zumindest dafür sorgen, dass diese Notsituation vermieden wird.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 10:12
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AW: Extremfrost

Soll heißen: Wenn der Wachmann aus Lage der Dinge annehmen muß, dass der Obdachlose zu schaden kommt, hat er entsprechende Maßnahmen einzuleiten? Begründet sich das auch aus der Garantenstellung?

Bei uns waren die meisten Kollegen der Meinung: Der Wachmann hat seine Aufgabe zu erfüllen und wenn es heißt, Obdachlose zu verweisen, dann hat er damit seine Aufgabe erfüllt und Niemand kann ihm was anhaben.
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  #6 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 10:38
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AW: Extremfrost

Zitat:
Zitat von Mecklenburger Beitrag anzeigen
Soll heißen: Wenn der Wachmann aus Lage der Dinge annehmen muß, dass der Obdachlose zu schaden kommt, hat er entsprechende Maßnahmen einzuleiten? Begründet sich das auch aus der Garantenstellung?
Ich sehe keine Garantenstellung des Wachmanns für den Obdachlosen (sondern für das Objekt), aber die allgemeine Verpflichtung, in Not zu helfen (§323c StGB).

Zitat:
Bei uns waren die meisten Kollegen der Meinung: Der Wachmann hat seine Aufgabe zu erfüllen und wenn es heißt, Obdachlose zu verweisen, dann hat er damit seine Aufgabe erfüllt und Niemand kann ihm was anhaben.
Nehmen wir doch einen volltrunkenen Obdachlosen in deutlich reduziertem Allgemeinzustand und mit unzureichender Winterbekleidung. Den darf der Wachmann meiner Meinung nach nicht vor die Tür stellen. Er könnte die Polizei verständigen oder ein Taxi (wenn der Obdachlose Geld hat oder er seins spenden will). Eventuell auch einen Krankenwagen, was immer für große Freude sorgt, im Winter allerdings Routine ist.
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  #7 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 10:40
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AW: Extremfrost

Tja, das ist aber die Aufgabe eines jeden Bürgers, Schaden abzuwenden bzw. möglicherweise hilflosen zu helfen.

Denn es steht unter Strafe, wenn einem erkennbar hilflosen nicht geholfen wird.

Man merkt mal wieder, dass du die Tragweite deiner eigenen Aussagen nicht erkennst.
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  #8 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 11:01
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AW: Extremfrost

Das Haus brennt ab.

- Unverschuldet obdachlos.


Aber das ist nicht die Frage. Es geht um Menschen die gegenwärtig obdachlos sind und nicht darum, warum und wie sie obdachlos wurden.

Es ist und bleibt strafbar, wie Humungus bereits ausführte.


Zitat:
Soweit richtig. Aufgabe jedes Bürgers. Was ich bis zur Räumung auch noch nicht wusste: Wenn du geräumt wirst (egal aus welchm Grund) ist die Kommune verpflichtet, dir Wohnraum zu stellen. Wohnraum, nicht irgendeine Bruchbude. Obdachlose muss es also nicht geben.
Unsinn.

Die Kommune kann Hilfe anbieten, aber keine Wohnungen herbeizaubern. Eine Pflicht der Kommune oder gar ein Recht auf eine Wohnung gibt es nicht.
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  #9 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 12:02
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AW: Extremfrost

Immer wieder geil dich sinnvoll getrollt zu haben, Troll.
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  #10 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 12:18
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AW: Extremfrost

Bevor man einen Obdachlosen in einen Schneesturm entlässt und davon auszugehen ist, dass er nicht so leicht eine bessere Übernachtungsmöglichkeit findet, so würde ich persönlich die Polizei informieren. Soll die sich um ihn kümmern. Oder man ruft einen dieser vielen Kältebusse, die extra dafür eingesetzt werden Obdachlose vor dem Erfrieren zu retten.
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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extremfrost, obdachloser, wachdienst

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