Dies ist eine Diskussion zu Ex Untermieter Zahlt nicht innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Ex Untermieter Zahlt nicht Mal angenommen A= Untermieter zahlt an B= Haumieter Die miet schulden ( Mietrückstände) aus dem letzten jahr nicht trotz Schrifftliche mahnung C= Vermieter Möchte ja das geld sehen . Das miet verhältnis rotzdem sind noch geld forderung noch offen was könnte jetzt B. Der Hauptmieter machen oder vorgehen ... wäre es sinnvoll das alles über ein anwalt laufen zu lassen Klagen etc. Wie leüft sowas ab Ich danke schomal in vorraus für die antworten |
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| AW: Ex Untermieter Zahlt nicht wurde in den letzten mahnungen ein festes datum genannt, bis wann der untermieter bezahlt haben muss? falls keine datum genannt wurde, noch eine mahnung schicken mit einem solchen datum (angemessene frist setzen, 2 wochen dürften in jedem fall ausreichend sein). falls an dem datum kein geld eingegangen ist, kann der mieter einen mahnbescheid gegen den untermieter erwirken. das geht online, am besten mal nach "mahnbescheid online" googlen. sollte der untermieter dem dann nicht innerhalb von zwei wochen widersprechen, kann der mieter einen titel erwirken und pfänden lassen. |
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| AW: Ex Untermieter Zahlt nicht ja es wurden schon Zwei mal fristen aufgesetzt ohne erfolg und Antwort.. es wäre vlz. sinnvoll einen Anwalt einzuschalten.. Aber wie leuft sowas ab . als erstes Ein Anwalt der wieder mhanungen raus schickt . vilt erwirkt er was damit wenn nicht kommen dann Pfändungen sprich gerichtsvollzieher ??? lohnt sich das oder sollte der Mieter auf seine 3000€ verzichten ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() lg |
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| AW: Ex Untermieter Zahlt nicht Entweder man liest den Beitrag von zeiten nochmal durch, oder man liest diesen Text zum Fordern ohne Anwalt. Mehr kann ein Anwalt auch kaum machen. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Ex Untermieter Zahlt nicht Bei der Höhe der Mietrückstände sollte B nicht mehr überlegen, ob eine weitere Mahnung nützlich ist. Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist angeraten. Dazu bedarf es keiner weiteren Mahnung oder Abmahnung. Sie kann sofort ausgesprochen werden (schriftlich, Begründung, ca. 14 Tage). Zieht A nicht fristgerecht aus, wird die Räumung beantragt. Also, ab zum Fachanwalt! |
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| AW: Ex Untermieter Zahlt nicht falls beim ex- (oder doch "NOCH"-?) untermieter nichts zu holen ist (pleite, privatinsolvenz ...) kann es passieren, dass der hauptmieter auf seinen forderungen UND den anwaltskosten sitzen bleibt. gab es einen schriftlichen untermietvertrag und war der unermieter unter der adresse des hauptmieters gemeldet ? vor gericht muß ggf bewiesen werden, dass überhaupt ein untermietvertrag bestanden hat ... und die offene forderung natürlich auch ...
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Ex Untermieter Zahlt nicht ja, da hat mutti-hera recht. ![]() wenn man die finanziellen verhältnisse des untermieters einschätzen kann. ist bekannt, dass er bereits auch anderweitig schulden hat und nicht zahlen kann? oder geht es um jemanden, der zwar zahlen könnte aber vielleicht aus privaten gründen nicht mehr an den hauptmieter zahlt? und welche belege liegen vor? gibt es einen schriftlichen untermietvertrag oder gibt es von vorher regelmäßige miet-überweisungen, so dass daraus klar wird, dass ein mietvertrag vorliegt? wenn wir mehr über den fiktiven fall wüssten, könnten wir auch eher zu einer bestimmten vorgehensweise raten. |
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| AW: Ex Untermieter Zahlt nicht Also es geht um ein Gewerbe Miet Stück. Es hat auch einen vertrag geben und 1 1/2 Jahre Zahlungen auf das Konto von Eigentümer ob A zahlen kann das Weise ich nicht ist aber auf jeden fall berufstätig das ist bekannt. |
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| AW: Ex Untermieter Zahlt nicht Zitat:
Zitat:
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| AW: Ex Untermieter Zahlt nicht Zitat:
wenn letzters: gibt es die firma noch ?
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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