Dies ist eine Diskussion zu Ex-Freund will Mietkosten verrechnen innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Ex-Freund will Mietkosten verrechnen Kurz zum Verlauf: J machte nach 3 Jahren Beziehung mit ihrem Freund schluss, weil dieser nicht beziehungsfähig war. J und S zogen im Oktober 2011 zusammen in eine Wohnung, bei der J jedoch als alleinige Mieterin eingetragen war. S hat J auch jeden Monat brav 300 EUR Mietbeteiligung überwiesen. J leite S damals nachweislich 1200 Euro und fordert diese nun zurück. Der Vater von J setzte nun für ihn ein Schreiben auf und darin schreibt er, dass die 300 EUR monatlich der privaten Kredittrilgung galten. Wahr ist jedoch, dass davon 200 EUR Mietbeteiligung und 100 EUR Schuldentilgung sind. S hat im Schreiben geschrieben, dass J + S zusammen wohnten und meldete dort auch seinen Hauptwohnsitz. Nun zu meiner Fall-Frage: Muss J sich darauf einlassen oder gibt es §§§§§ (stillschweigende Vereinbarung,...), welche aussagen, dass S auch als "Untermieter" in der Zahlpflicht steht und J somit das Geld wiederbekommt? Danke schonmal für Antworten Geändert von Tp-Tom (22.04.2012 um 23:05 Uhr). |
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| AW: Ex-Freund will Mietkosten verrechnen |
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| AW: Ex-Freund will Mietkosten verrechnen Zitat:
![]() Es gibt alle Arten von Vereinbarungen. Die Frage ist, was beweisbar ist. Immerhin hat S nicht bestritten, dass eine Mietzahlung vereinbart war. Das kann vor Gericht hilfreich sein. Aber um das richtig beurteilen zu können, müsste man den genauen Schriftwechsel kennen. Wäre S tatsächlich untermieter wäre das alles kein Problem, aber wenn er eben als Partner von J eingezogen ist, kann das anderst aussehen. Dann ist entscheident, was vereinbart wurde und was beweisbar ist. |
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| ex freund, hauptmieter, mietrecht |
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