Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Ex-Freund will Mietkosten verrechnen

Dies ist eine Diskussion zu Ex-Freund will Mietkosten verrechnen innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 22.04.2012, 21:49
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2012
Beiträge: 1
Keine Wertung, Tp-Tom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tp-Tom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tp-Tom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tp-Tom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tp-Tom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tp-Tom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tp-Tom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tp-Tom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tp-Tom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tp-Tom hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ex-Freund will Mietkosten verrechnen

Hallo zusammen.

Kurz zum Verlauf:
J machte nach 3 Jahren Beziehung mit ihrem Freund schluss, weil dieser nicht beziehungsfähig war. J und S zogen im Oktober 2011 zusammen in eine Wohnung, bei der J jedoch als alleinige Mieterin eingetragen war. S hat J auch jeden Monat brav 300 EUR Mietbeteiligung überwiesen. J leite S damals nachweislich 1200 Euro und fordert diese nun zurück. Der Vater von J setzte nun für ihn ein Schreiben auf und darin schreibt er, dass die 300 EUR monatlich der privaten Kredittrilgung galten. Wahr ist jedoch, dass davon 200 EUR Mietbeteiligung und 100 EUR Schuldentilgung sind. S hat im Schreiben geschrieben, dass J + S zusammen wohnten und meldete dort auch seinen Hauptwohnsitz.

Nun zu meiner Fall-Frage:
Muss J sich darauf einlassen oder gibt es §§§§§ (stillschweigende Vereinbarung,...), welche aussagen, dass S auch als "Untermieter" in der Zahlpflicht steht und J somit das Geld wiederbekommt?

Danke schonmal für Antworten

Geändert von Tp-Tom (22.04.2012 um 23:05 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 22.04.2012, 21:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.403
97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)  
AW: Ex-Freund will Mietkosten verrechnen

Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 23.04.2012, 14:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2008
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 3.016
98% positive Bewertungen (3016 Beiträge, 319 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3016 Beiträge, 319 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3016 Beiträge, 319 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3016 Beiträge, 319 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3016 Beiträge, 319 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3016 Beiträge, 319 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3016 Beiträge, 319 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3016 Beiträge, 319 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3016 Beiträge, 319 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3016 Beiträge, 319 Bewertungen)  
AW: Ex-Freund will Mietkosten verrechnen

Zitat:
weil dieser nicht beziehungsfähig war
Nett ausgedrückt

Es gibt alle Arten von Vereinbarungen. Die Frage ist, was beweisbar ist.
Immerhin hat S nicht bestritten, dass eine Mietzahlung vereinbart war. Das kann vor Gericht hilfreich sein. Aber um das richtig beurteilen zu können, müsste man den genauen Schriftwechsel kennen.

Wäre S tatsächlich untermieter wäre das alles kein Problem, aber wenn er eben als Partner von J eingezogen ist, kann das anderst aussehen. Dann ist entscheident, was vereinbart wurde und was beweisbar ist.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
ex freund, hauptmieter, mietrecht

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Auf den Mietkosten sitzengelassen, was nun? Mietrecht 16.11.2010 23:51
Erhöhung der Mietkosten Wiki 03.05.2010 12:20
Mietkosten Arbeitsrecht 29.07.2009 22:27
Mietkosten Mietrecht 17.07.2009 02:51
private Schulden zwischen Freund x und Freund y Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 04.07.2006 10:02





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios