Dies ist eine Diskussion zu Erweitertes Führungszeugnis innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| ich habe mal ein paar Fragen. Zu einem Beispielfall: Im Mai 2009 wurde jemand zu 90TS verurteilt für eine Sache (exhibitionismus) die im August 2008 passiert sein sollte. Nun fordert der potentielle neuer AG ein erweitertes FZ. (Normaler AG keine Behörde, der AG ist ein Bauunternehmen) Steht bei diesem jemand etwas im erweiterten Führungszeugnis? (Tilgungsfrist etc.) und darf der AG das eig. verlangen? Vielen Dank schonmal im VR Geändert von ScottyNguyen (05.09.2012 um 20:18 Uhr). |
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| AW: Erweitertes Führungszeugnis
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Erweitertes Führungszeugnis okay ist geschehen. danke |
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| AW: Erweitertes Führungszeugnis Wenn es keine weitere Verurteilung außér dieser gibt, stand sie in einem normalen Führungszeugnis gar nicht, und im erweiterten für 3 Jahre (also bis Mai 2012). Allerdings kann ein normaler AG (außerhalb der Zweckbestimmung des erw. FZ) kein erweitertes FZ fordern und es wird für einen solchen auch kein erweitertes ausgestellt. Ein erw. FZ bekommen nur z.B. Kindergärten, Schulen usw.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Erweitertes Führungszeugnis Das hilft mir schon weiter, danke! Kann man ein erw. FZ beantragen, ähnlich wie ein normales FZ? Privat, für einen selbst? Oder ist das nicht möglich? |
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| AW: Erweitertes Führungszeugnis Nun, man beantragt es zwar selber, aber man "hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen.", §30a BZRG, und das bezieht sich wie von JHS erwähnt auf Umgang mit Kindern. Und dann gibt es noch das Führungszeugnis zur Vorlage an eine Behörde, das beantragt man zwar selber, aber es wird direkt an die Behörde geschickt. |
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| AW: Erweitertes Führungszeugnis d.h der AG müsste dem Antragsteller schriftlich Auffordern das erw. FZ zu beantragen. Der Antragsteller beantragt das erw. FZ dann mit dieser schr. Aufforderung, und bekommt es nach einer gewissen Zeit per Post? Oder bin ich jetzt ganz falsch? ![]() Im Fall konkret geht es um eine Stelle als Administrator für ein Zutritts-system (im entfernten eine Sicherheitstätigkeit) bei einem deutschen Bau-Unternehmen. |
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| AW: Erweitertes Führungszeugnis Wie gesagt muss er nicht nur schriftlich auffordern sondern ebenso bestätigen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung des erweitertern Führungszeugnisses vorliegen. |
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| AW: Erweitertes Führungszeugnis gibt es da vlt noch andere Führungszeugnisse? Wenn ja, welche? Und wo steht da definitiv was drinnen, und wo definitiv nicht? Kann mir das mal jmd. sagen? So komplex ist der Fall doch nicht, oder? |
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| AW: Erweitertes Führungszeugnis Es gibt das normale, Belegart N, das man selber kriegt, dann Belegart O, das an eine Behörde geschickt wird, Belegart P, was wie O ist, nur dass man vorher reinschauen und entscheiden kann, ob es an die Behörde weitergeschickt oder vernichtet wird, und seit ewa zwei Jahren das erweiterte, von dem weder ersichtlich ist, welchen Sinn es hier hätte, noch dass die Voraussetzungen dafür vorliegen. Wie wäre es damit, den neuen AG einfach zu fragen, was sie denn nun bitteschön gerne hätten? |
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