Dies ist eine Diskussion zu erweiterter Vorstand innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| erweiterter Vorstand Angenommen, in einer Mustersatzung befindet sich nachstehender Text: Der erweiterte Vorstand hat folgende Aufgaben: den Vorstand gemäß § 12 der Satzung in den §§ 14.1.a – j zu unterstützen. Er hat allerdings insoweit kein eigenes Entscheidungsrecht. Der erweiterte Vorstand hat weiter den Vorstand in a. der Öffentlichkeitsarbeit b. der Werbung c. der Organisation von Konzerten und Veranstaltungen d. der Betreuung der aktiven und fördernden Vereinsmitglieder zu unterstützen und bei Durchführung der a. bis d. vorher die Zustimmung des Vorstandes einzuholen. § 14.4 Der erweiterte Vorstand hat nicht das Recht, den Vorstand gemäß § 12 der Satzung zu überstimmen.[/B] § 14.5 Sollten sich Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern des erweiterten Vorstandes und Mitgliedern des Vorstandes ergeben und lassen sich diese nicht im Wege von Verhandlungen klären, ist unter Berücksichtigung des § 10 eine Mitgliederversammlung einzuberufen, in der diese strittigen Punkte dann mit bindender Wirkung für den Vorstand und den erweiterten Vorstand auf die Tagesordnung gesetzt und entschieden werden. Der unter § 14.4 vom VS geforderte Passus ist ordnungsgemäß der MV zur Abstimmung vorgelegt und mit der Satzungs-Mehrung beschlossen. Meine Fragen: 1.) Ist diese Formulierung gültig, oder 2.) unterdrückt sie möglicherweise das Stimmrecht einzelner Mitglieder dieses Gremiums? 3.) Muss jetzt jedesmal wenn der VS überstimmt wird, die MV einberufen werden? [/FONT] |
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