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Erst Muttersache oder erst Erzeugnis

Dies ist eine Diskussion zu Erst Muttersache oder erst Erzeugnis innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 23.02.2012, 17:29
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Erst Muttersache oder erst Erzeugnis

Hallo,


Es geht um folgenden SV: A verlangt von C herausgabe des Erzeugnisses ( 985 iVm 953ff.; 987, 990 I 2 ... ), sowie Schadensersatz bzgl. der untergegangen Muttersache ( 989, 990 I 1).

Ist es nun sinnvoller zuerst den Schadensersatz zu prüfen, oder erst die Herausgabe(wo man ja dann inzident die Vindikationslage der Muttersache prüfen müsste)?

Bis dahin
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  #2 (permalink)  
Alt 23.02.2012, 21:46
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AW: Erst Muttersache oder erst Erzeugnis

Zitat:
Zitat von cocoosms Beitrag anzeigen
Ist es nun sinnvoller zuerst den Schadensersatz zu prüfen, oder erst die Herausgabe(wo man ja dann inzident die Vindikationslage der Muttersache prüfen müsste)?
Wenn man eine inzidente Prüfung vermeiden kann, sollte dieser Weg gewählt werden. So kann man dann auf "oben" verweisen.
__________________
PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.02.2012, 13:45
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AW: Erst Muttersache oder erst Erzeugnis

Wie verhältet es sich nun damit, wenn der Herausgabeanspruch bzgl. des Erzeugnisses im SV eine größere Rolle einnimmt, als der Schadensersatzanspruch wg. der untergegangenen Muttersache?

Es würde für den Beginn mit dem Erzeugnis sprechen, dass dieses ein Hauptaugenmerk des SV ist.

Dagegen, wie schon erwähnt, würde es für den Beginn mit der Muttersache sprechen, dass man sich hier eine Inzidentprüfung bzgl. der Vindikationslage der Muttersache iRd Herausgabeanspruches des Erzeugnisses aus § 985 iVm § § 953 ff. BGB (gleiches gilt auch für den Anspruch aus §§ 987 I, 990 I 1,2 BGB) ersparen würde.
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