Dies ist eine Diskussion zu Erbschaft, Kontoauflösung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Erbschaft, Kontoauflösung Ein Vater ist vor 2,5 Jahren verstorben, Erbschein wurde beantragt, Erben wurden eingetragen, alle wurden benachrichtigt, Konto soll aufgelöst werden, jeder der 8 Kinder sollte eine Unterschrift bzw. eine Vollmacht an die Sparkasse geben, damit Jedem das Geld überwiesen werden kann. Von einer Schwester fehlt noch die Unterschrift und die Sparkasse hat sie angesprochen. Sie weigert sich bei der Sparkasse ihre Unterschrift auf einer Vollmacht zu hinterlassen, dass allen der Anteil auf's Konto überwiesen, warum auch immer. Was kann man da machen? Kann man über Gericht oder Anwalt die Unterschrift einfordern Die Sparkasse sagt, sie können gar nichts machen, sie dürfen nur das Konto auflösen wenn alle Erben unterschrieben haben. Schon mal im Voraus Danke für Eure Hilfe. Gruß Birgit Geändert von birgitz1968 (05.05.2012 um 17:27 Uhr). |
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| AW: Erbschaft, Kontoauflösung Kennt sich denn niemand damit aus? |
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| AW: Erbschaft, Kontoauflösung OK.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) Geändert von Kataster (06.05.2012 um 15:59 Uhr). |
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| AW: Erbschaft, Kontoauflösung Einen Gerichtsbeschluss zur Aufteilung des Erbes wird man herbeiführen können. Dabei wird aber sicher "warum auch immer" zur Sprache kommen.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Erbschaft, Kontoauflösung Das "warum auch immer", ist reine Schikane, weil einer der Geschwister schon mal eine Anwältin eingeschaltet hatte, weil das ganze Bargeld durch diese besagte Schwester verschwunden war, es konnte jedoch nicht nachgewisen werden. Und aus Rache unterschreibt sie halt jetzt nicht. Sollte es zu einber Klage kommen, muß sie dann die Kosten übernehmen weil sie es hat so weit kommen lassen? |
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| AW: Erbschaft, Kontoauflösung man sollte sich mal mit einem kompetenten menschen der bank in verbindung setzen, ob es irgendwelche möglichkeiten gibt.... die AGB einer bank gestatten es in der regel nur über einen bestimmten zeitraum, dass das konto auf den verstorbenen koto-inhaber weiter läuft. (2,5 jahre sind schon mehr als lang ...) die erbengemeinschaft haftet dann wahrscheinlich gemeinsam für eine nicht vertragsgemäße nutzung des kontos. hier sehe ich schon einen ansatzpunkt für eine klage (weiß aber nicht, welche art von klage genau)
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Erbschaft, Kontoauflösung Wenn der Erbanspruch festgestellt ist und die Aufteilung auch, dann braucht es nicht unbedingt eine Vollmacht aller zur Auszahlung. Die verweigernde Schwester kann ihren Anteil doch auf dem Konto lassen. Vielleicht kann man seinen Anteil jeweils durch Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen vom Bankkonto. Die Vollstreckungskosten könnte die Verursacherin tragen inkl. der bislang angefallenen Kontoführungsgebühren. WARUM die eine Schwester Herausgabe verweigert, ist doch dann uninteressant. Da soll man nicht zu wissbegierig sein!
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Erbschaft, Kontoauflösung Auf der Sparkasse wurde uns gesagt, sie bräuchten von jedem eine Vollmacht, ansonsten könnten sie uns das Geld nicht überweisen. Der Erbsanspruch steht fest, es stehen ja alle Erben auf dem Erbschein und es gibt kein Testament, also geht es durch 8 gleiche Teile. Mit dem Gerichtsvollzieher das verstehe ich nicht? |
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| AW: Erbschaft, Kontoauflösung Zitat:
Ich bezweifele auch, dass die Erben zu gleichen Teilen eine Vollmacht haben, die nur in Eintracht wirksam ist. Eine Vollmacht konnte nur Erblasser/in erteilen. Die Erben haben eine Vollmacht oder keine. Eine Achtel Vollmacht wäre mir neu. Ich kann auch der Sparkasse keine Vollmacht erteilen, sondern nur Dritten. Die Sparkasse hat die Vollmacht gemäß Testamentsvollstreckung.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Erbschaft, Kontoauflösung sorry kataster, das ist völliger böldsinn. die bank handelt korrekt. es darf nichts ausgezahlt werden, wenn nicht alle erben zustimmen. Zitat:
man wird die querschießende erbin auf unterschrift verklagen müssen. |
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