Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Erbrecht - letzter Wille mit Vollmacht geschrieben

Dies ist eine Diskussion zu Erbrecht - letzter Wille mit Vollmacht geschrieben innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 05:22
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 3
Keine Wertung, Ive_de hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ive_de hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ive_de hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ive_de hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ive_de hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ive_de hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ive_de hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ive_de hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ive_de hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ive_de hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Exclamation Erbrecht - letzter Wille mit Vollmacht geschrieben

Fall 1 : Mal angenommen: Großmutter A stirbt 2011; hat aber vor 3 Jahren eine Generalvollmacht mit allen Rechtsgeschäften usw. an Enkelin D übertragen. Es wurde 2008 ein durch die bevollmächtigte Enkelin ein handgeschriebener "Letzer Wille" die Erbfolge im Beisein dreier Zeugen verfasst, da A durch Krankheit und Diabetes nichts mehr sehen konnte. Nach dem Tod vom A wollen die genannten Erben den Erbschein beantragen und erhalten die Auskunft, dass das Schreiben formunwirksam sei, da es nicht von der Erblasserin eigenhändig errichtet wurden sein. Sie sollen dien Erbscheinsantrag zurücknehmen. Wie kann der "Letzte Wille" der Großmutter A erfüllt werden?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 07:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.862
98% positive Bewertungen (18862 Beiträge, 1278 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18862 Beiträge, 1278 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18862 Beiträge, 1278 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18862 Beiträge, 1278 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18862 Beiträge, 1278 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18862 Beiträge, 1278 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18862 Beiträge, 1278 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18862 Beiträge, 1278 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18862 Beiträge, 1278 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18862 Beiträge, 1278 Bewertungen)  
AW: Erbrecht - letzter Wille mit Vollmacht geschrieben

Den Antrag ausdrücklich nicht zurücknehmen, rechtsmittelfähigen Bescheid kriegen und dann klagen.

Vorher aber genau prüfen (lassen), ob der §2250 und insbesondere der §2252 BGB wirklich in jedem Punkt erfüllt ist! Ein Notar macht auch Hausbesuche...es wird nicht ganz einfach sein nachzuweisen, dass die Frau weder drei Jahre lang beim Notar erscheinen konnte noch dass dieser nicht kommen konnte. Und dann schlägt §2252 Absatz 1 zu!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 11:11
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.375
97% positive Bewertungen (6375 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6375 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6375 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6375 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6375 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6375 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6375 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6375 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6375 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6375 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Erbrecht - letzter Wille mit Vollmacht geschrieben

@humungus
naja, viele chancen seh ich da nicht. ich meine, diese nottestamente, wie du sie nennst, beziehen sich eher auf die fälle, wo wirklich keine notarin mehr gerufen werden kann. zb. vor einer not-op oder so. abere nicht nur deshalb, weil die omi blind oder gebrechlich ist.

Zitat:
hat aber vor 3 Jahren eine Generalvollmacht mit allen Rechtsgeschäften usw. an Enkelin D übertragen.
das ist für die errichtung eines testaments unerheblich, weil ein testament eine so höchstpersönliche angelegenheit ist, die nicht zu bevollmächtigen ist. genau wie auch zb. das ja-wort bei einer eheschließung.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 12:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.862
98% positive Bewertungen (18862 Beiträge, 1278 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18862 Beiträge, 1278 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18862 Beiträge, 1278 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18862 Beiträge, 1278 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18862 Beiträge, 1278 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18862 Beiträge, 1278 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18862 Beiträge, 1278 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18862 Beiträge, 1278 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18862 Beiträge, 1278 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18862 Beiträge, 1278 Bewertungen)  
AW: Erbrecht - letzter Wille mit Vollmacht geschrieben

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
naja, viele chancen seh ich da nicht.
Ich auch nicht. Aber so sollte man es machen, wenn man anderer Meinung wäre.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 14:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.272
97% positive Bewertungen (3272 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3272 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3272 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3272 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3272 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3272 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3272 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3272 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3272 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3272 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Erbrecht - letzter Wille mit Vollmacht geschrieben

Zitat:
Zitat von Ive_de Beitrag anzeigen
Es wurde 2008 ein durch die bevollmächtigte Enkelin ein handgeschriebener "Letzer Wille" die Erbfolge im Beisein dreier Zeugen verfasst, da A durch Krankheit und Diabetes nichts mehr sehen konnte.
Dann hätte ein notarielles Testament errichtet werden müssen.
Das Testament ist unwirksam.

http://dejure.org/gesetze/BGB/2247.html

Zitat:
Wie kann der "Letzte Wille" der Großmutter A erfüllt werden.
Wenn sich alle Beteiligten einig sind, kann der Nachlass aufgeteilt werden wie man will. Einen Anspruch haben die im Testament genannten "Erben" allerdings nicht.
Zitat:
Sie sollen dien Erbscheinsantrag zurücknehmen.
Das ist kostengünstiger; die Zurückweisung des Amtrags ist kostenpflichtig.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
erbfolge, erbrecht, letzter wille, testament

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Wille des Berechtigten bei § 248b Strafrecht / Strafprozeßrecht 09.03.2010 10:27
Der Wille des Patienten zählt Nachrichten: Wissenschaft 12.01.2010 11:00
Sperre - Wille zur Arbeitsaufnahme ... Sozialrecht 25.05.2009 21:15
Vollmacht verus Vollmacht? Zivilrecht - Examensvorbereitung 04.03.2009 12:54
Letzter Wille Erbrecht 03.07.2005 19:05





Wiki

Lexikon

Gesetze

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN