Dies ist eine Diskussion zu Erbrecht innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Erbrecht Nehme wie weithin an, dass der Nachlass auch aus einem Grundstück mit einem VK von 300000.-Euro besteht, welches jedoch mit Grundschulden und Wohnrechten wertmäßig ausgeschöpft ist. Frage: Was könnte oder macht der Staat mit dem Grundstück? Alternativ: Wenn der Erblasser ein testament gemacht hat, in dem ein Vermächtnis enthalten ist(Vermächtnis wäre das o.g. Grundstück)und Vermächtnisempfänger ist ein Erbe der das Erbe auch ausgeschlagen hat, kann der Vermächtnisempfänger das Grundstück vom Staat zurückfordern? |
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| AW: Erbrecht Ich verstehe folgende Frage: Kann ein Erbe, der das Erbe insgesamt ausgeschlagen hat, Teile des Erbes einfordern? Die Idee halte ich für zu abstrus, um da irgendwo nachzuschauen, meine Antwort lautet Nein.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Erbrecht Ich denke es geht schon; denn das Erbe ist etwas anderes wie ein Vermächtnis. Siehe doch mal unter Vermächtnis nach..... Man kann ein Erbe ausschlagen und ein Vermächtnis des gleichen Erblassers annehmen. Oder gibt es hierzu noch andere Meinungen?? |
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| AW: Erbrecht Der Vermächtnisnehmer hat einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben auf Erfüllung des Vermächtnisses. Ist das Erbe überschuldet, kann der Erbe (also auch der Staat) eine Nachlassinsolvenzverfahren beantragen oder auch z.B, sich auf §1990 BGB berufen. Er braucht dann auch das Vermächtnis nicht zu erfüllen. Und außerdem: selbst wenn der Vermächtnisnehmer das Grundstück erhalten würde, blieben ja die Grundschulden und das Wohnrecht auf dem Grundstück bestehen |
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| AW: Erbrecht Wie wird den ein Vermächtnis im Nachlassinsolvenzverfahren berücksichtigt? Wenn das Grundstück das Vermächtnis ist hat dann nicht der Vermächtnisnehmer ein Recht (Schuldrechtlichen Anspruch aus Herausgabe des Grundstücks?) Die Grundschulden können in diesem Fall vernachlässigt werden, da diese in der "internen Konstruktion" nicht hindern. Kann ich gerne näher erläutern. |
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| AW: Erbrecht Selbstverständlich hat er ein Recht auf Herausgabe, aber eben nur wie alle anderen Nachlassgläubiger auch. Im Nachlassinsolvenzverfahren wird grob gesagt alles zu Geld gemacht und dann das vorhandene anteilig Vermögen auf die Gläubiger verteilt. |
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| AW: Erbrecht Auch wenn durch das Nachlassinsolvenzverfahren das Grundstück zwangsversteigert würde und es wird unterstellt das die erstrangigen Grundschuldgläubiger aus dem ZV-Erlös befriedigt werden können und es bleibt ein "Übeschuss". Dieser Überschuss müsste doch dann an den Vermächtsnisnehmer ausgekehrt werden oder?? Was ist mit den Wohnrechten? Aus welchem Rang wird das Nachlassgericht die ZV betreiben können? |
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| AW: Erbrecht Wie die Verteilung genau funktioniert, richtet sich danach, welche Forderungen dem Nachlasswert konkret gegenüberstehen. Der Vermächtnisnehmer darf sich mit seinem schuldrechtlichen Anspruch in die Reihe der anderen Nachlassgläubiger einreihen und bekommt dann wie alle anderen auch evtl noch ein bißchen Geld raus. Der "Trick" den ganzen Wert eines Nachlasses per Vermächtnis zu übernehmen und damit die Schulden loszuwerden, funktioniert nicht |
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| AW: Erbrecht Zitat:
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| AW: Erbrecht Die Rechte (Grundschulden und Wohnrechte) sind im Grundbuch eingetragen und übersteigen den Wert des Grundstückes. Wer sollte das Grundstück in einer ZV erwerben wollen? Was passiert denn wenn sich kein Bieter findet weiter? Und nochmal wer weiss aus welchem Rang der Nachlassinsolvnezverwalter das Grundstück versteigen kann?? |
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