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Erbe ausgeschlagen aber Privatrente vom Konto des Verstorbenen abgehoben

Dies ist eine Diskussion zu Erbe ausgeschlagen aber Privatrente vom Konto des Verstorbenen abgehoben innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 10:55
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Erbe ausgeschlagen aber Privatrente vom Konto des Verstorbenen abgehoben

Angenommen, ein (volljähriges) Kind erhält seit einiger Zeit eine private Rente, da ein Elternteil (hier im Beispiel sei der Vater dies) verstorben ist. Da das Kind kein eigenes Konto hat, geht die Rente auf das Konto der Mutter.
Dann verstirbt jedoch die Mutter, es stellt sich heraus, dass ihr Erbe verschuldet ist, woraufhin das Kind das Erbe ausschlägt.
Ist es erlaubt, die private Rente, die ja dem Kind gehört, welches aufgrund von Volljährigkeit selber darüber verfügen kann, dennoch vom Konto abzuheben oder bedeutet dies den Antritt des Erbes?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 11:39
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AW: Erbe ausgeschlagen aber Privatrente vom Konto des Verstorbenen abgehoben

Wie will denn das Kind an die Rente herankommen? Die Bank wird auf den Erbschein beharren.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 11:44
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AW: Erbe ausgeschlagen aber Privatrente vom Konto des Verstorbenen abgehoben

Und zur Vermeidung weiterer Schwierigkeiten sollte man ganz schnell der Versicherung eine andere Bankverbindung mitteilen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass noch weitere Rentenzahlungen auf das Konto fließen und da bis zur Klärung der Sache "festliegen".
motzmecker likes this.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 12:20
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AW: Erbe ausgeschlagen aber Privatrente vom Konto des Verstorbenen abgehoben

Dieser Fall soll davon ausgehen, dass das Kind bereits in der Lage war, das Geld abzuheben, und erst im Nachhinein vom Amtsgericht einen Bescheid bekommt, dass davon ausgegangen wird, dass aufgrund der Kontobewegungen das Erbe doch angetreten wird. Entschuldigung, das hätte ich vielleicht noch erwähnen sollen.

Die Umleitung des Geldes soll auch schnell in Angriff genommen worden sein, doch sind dennoch, sagen wir, 1-2 Raten aufgrund langsam mahlender bürokratischer Mühlen auf das Konto der Mutter nach deren Tod eingegangen, Ausnahmen bzw. Einmalzahlungen auf das neue Konto waren nicht möglich.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 13:47
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AW: Erbe ausgeschlagen aber Privatrente vom Konto des Verstorbenen abgehoben

Wenn keine nach außen erkennbare Treuhand vorlag, dann muss ich mE das Kind in die Reihe der Nachlassgläubiger einreihen. Ein Anspruch auf Auszahlung bestünde gegenüber der Bank nicht.
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  #6 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 13:53
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AW: Erbe ausgeschlagen aber Privatrente vom Konto des Verstorbenen abgehoben

Wenn die Rente tatsächlich dem Kind zusteht und nur auf das Konto der Mutter gebucht wurde, hat es gegen die Erben einen Anspruch auf Auszahlung
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  #7 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 14:04
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AW: Erbe ausgeschlagen aber Privatrente vom Konto des Verstorbenen abgehoben

Nehmen wir an, das Kind hat direkten Anspruch darauf, da sich die Zahlung einer privaten Rente ergeben hat, nachdem es volljährig geworden ist. Somit wurde es von Anfang an von der Rentenfirma als Empfänger deklariert, die Rente müsste also eindeutig dem Kind zustehen.

Die Tatsache, dass das Geld auf das Konto der Mutter gegangen ist, kann doch eigentlich an diesem Punkt nichts ändern, oder? Das ist meine Hauptfrage.

Eine weitere Frage stellt sich jedoch, ob die Handlung des Kindes (ohne weitere Absprache das Geld vom Konto der Mutter zu holen) rechtlich gesehen in Ordnung war. Spricht etwas dagegen, gibt es da entsprechende Regelungen o.ä.?

Edit: Alle direkten/gesetzlichen Erben (Kinder) sollen ausgeschlagen haben und es soll keine weiteren Erben geben.
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Alt 08.02.2012, 14:11
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AW: Erbe ausgeschlagen aber Privatrente vom Konto des Verstorbenen abgehoben

Zitat:
Zitat von Arkt Beitrag anzeigen
Spricht etwas dagegen, gibt es da entsprechende Regelungen o.ä.?
Ist das Abheben vor oder nach der Ausschlagung erfolgt?
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  #9 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 14:14
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AW: Erbe ausgeschlagen aber Privatrente vom Konto des Verstorbenen abgehoben

Davor, zudem sei angemerkt, dass es länger gebraucht hat, um das Erbe auszuschlagen (natürlich aber dennoch fristgerecht).
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  #10 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 14:20
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AW: Erbe ausgeschlagen aber Privatrente vom Konto des Verstorbenen abgehoben

In dem Fall trete ich der Beurteilung des Nachlassgerichts bei, dass das Abheben des Geldes eine pro herede gestio ist, d. i. eine konkludente Annahme der Erbschaft.
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