Dies ist eine Diskussion zu Entwertete Titel innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Entwertete Titel Zitat: Angelegenheit gegen RA "X" Herr RA "X" hat sich bislang bei mir nicht mehr gemeldet. Es ist so, dass die erledigten Titel (Urteil und Kostenfestsetzungsbeschluss) entwertet und an Herr RA "X" zurück gegeben werden müßten. Kann ich die Titel herausgeben?" Zitat Ende Was bedeutet hier das "entwertet" und wie ist der Zusammenhang im "nicht-juristendeutsch" zu verstehen? Worin liegt der Unterschied, wenn ich mit "ja" oder mit "nein" beantworte? Ich bitte um fachlich verständliche Antworten. Halbwissen von Nicht-Juristen helfen mir nicht weiter. |
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| AW: Entwertete Titel Zitat:
Vielleicht tut es ja aber auch "Vollwissen" von einem Nicht-Juristen. Denn um z.B. zu erfahren, dass die Farben Blau und Gelb beim mischen Grün ergeben, braucht man auch nicht unbedingt einen Malermeister zu befragen... Einen Titel zu entwerten, bedeutet ihn "ungültig zu machen". Wie z.B. eine U-Bahn-Fahrkarte. Die wird auch in den "Entwerter" gesteckt, bekommt den Stempel (kann dann noch für 1 Fahrt oder 1-2 Stunden benutzt werden) und ist danach "nichts mehr wert". Ebenso verhält es sich beim Schuldtitel (Urteil oder Vollstreckungsbescheid). Wenn die Schuld gezahlt ist (oder aus anderen Gründen nicht mehr eingetrieben werden soll) wird das Schriftstück mit dem man die Vollstreckung/Eintreibung vorgenommen werden kann, "ungültig gemacht" indem es durchgestrichen wird oder durchlocht wird und ein "entwertet"-Vermerk darauf angebracht wird. Ähnlich als wenn man einen Schuldschein zerreisst. Zitat:
Grundsätzlich bedeutet die "Nicht-Entwertung" und die "Nicht-Herausgabe", dass man die Vollstreckung weiterhin betreiben kann und versuchen kann, das (Geld) zu bekommen, was einem lt. dem Titel zusteht. Wird der Titel entwertet und zurückgegeben, kann man das nicht mehr. Dann gilt die Schuld als getilgt (unabhängig davon, ob sie tatsächlich getilgt wurde) Oft vorkommendes Beispiel: Gläubiger A hat einen Titel über 10.000 € gegen Schuldner B. Schuldner B ist aber nicht pfändbar, so dass Vollstreckungsversuche von A ins Leere laufen. Schuldner B bietet nun einen Vergleich an und schreibt A, dass er von z.B: Oma, Opa, Onkel, Tante einen Betrag von 5.000 € zur Schuldentilgung bekommen könnte, wenn "die Forderung damit im Vergleichswege erledigt werden könnte". A kann sich dann überlegen, ob er das annimmt, also 5.000 € nimmt und auf die anderen 5.000 € verzichtet, oder ob er es ablehnt, weil er hofft, dass B noch mal irgendwann zu Geld kommt, das pfändbar ist, und A so an die kompletten 10.000 € kommt. Kommt B aber nicht mehr zu Geld steht A mit 0,00 € da. Will A das Angebot annehmen, schliesst er einen Vergleich mit B läßt sich die 5.000 € von B zahlen und entwertet dann den Titel (der eigentl. 10.000 € "wert ist") gibt ihn an B zurück
__________________ cheers, JHS |
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