Dies ist eine Diskussion zu entgangene Gewinne!!!! Recht oder unrecht??? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Herr A. hat Händler B. ein Autoverkauft. Das Auto wurde von Herrn A. finanziert. Somit liegt der Fahrzeugbrief bei der Bank. Im Kaufvertrag wurde festgehalten das der Fahrzeugbrief binnen 1er Woche beim Händler vorliegen soll. Dieses ist nicht geschehen. der Händler B. informierte sich bei der Bank die ihm Auskunft über die Finanzierung von Herrn A. gab. Händler B. wunderte sich das nach 2 woche die finanzierung immernoch nciht abgelöst wurde und rief Herrn A. an und konfrontierte ihn damit. Herrn A. versicherte das Auto schnellstmöglich auszulösen. Herrn A. hatte leider nciht merh genügend Geld und überwies 1000 € weniger. Er schrieb der Bank eine E-Mail mit der bitte den Fahrzeugbrief trotzdem rauszuschicken da nur noch ledeglich 1000€ offen waren. Desweweiteren bat er die Bank die restliche Forderung mtl. Zahlen zu drüfen. Auf diese E-Mail bekam Herrn A. keine Antwort. Dr Händler Herrn B. rief weiterhin bei der Bank an um sich nach der aktuellen situation zu erkundigen. Nach dem der Händler hörte das immernoch 1000€ fehlten rief er Herrn A. an. Er versicherte die Angelegenheit mit der Bank zu klären. Er schrieb wieder eine E-Mail in der er nochmals um die herrausgabe des Briefes bat und sagte der Bank er werde die offenen 1000€ in 2 Raten a´500€ zahlen. Herrn A. bekam darauf wieder keine Antwort. Der Händler B. meldete sich seid dem nicht merh also ging Herrn A. davon aus das die Bank seiner Bitte nachgekommen sei . Er überwiess die erste rate von 500€. NAch einigen Tagen ist das geld wieder aufs Konto gekommen und ein Brief lag im Briefkasten das der Kredit abbezahlt sei. Herrn A. wunderte sich aber fragte auch nicht weiter nach schliesslich sei der Breif ja letztendlich beim Händler B. angekommen. Kurze Zeit später hat Herrn A. von dem Anwalt vom Händler B. ein Brief im Kasten. Der Händler B. möchte das Herrn A. Ihn ein Ausgleich zahlt für entgangenen Gewinnen. Da der Händler B. nach seinen Aussagen einen Käufer hatte der das Auto für 2500€ mehr kaufen wollte als der Händler es von Herrn A. kaufte. Zusätzlich möchte er den Ausgleich für die gezahlten 1000€ um die Papiere zu bekommen. Vom Zeitpitpunkt des Kaufvertrages bis zur Zusendung der Papiere an den Händler sind 1 Monat vergangen. Herrn A. geht davon aus das er keine Informationen von der Bank geschickt bekommen hat aufgrund der Anrufe vom Händler B. an die Bank. JETZT ZUR FRAGE: Ist Herrn A. verpflichtet die entgangenen Gewinne zu zahlen? Schliesslich wird das Auto schliesslich doch Verkauft mit Gewinnen. Darf der Händler überhaupt Informationen zu dem Darlehen bekommen von der Bank? Muss Herrn A. die Anwaltskosten bezahlen? |
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| AW: entgangene Gewinne!!!! Recht oder unrecht??? Unter umständen ja. Wenn sie denntatsächlich entstanden sind und auf As Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Spätestens, wenn er vor Gericht verliert, ja. Auch diese Kosten hat er ja durch seine Nichterfüllung des Vertrages verursacht. Im BGB stehen ab etwa da viele interessante Sätze zum Thema. Es lohnt sich, die nächsten 10..20 Paragrafen mal zu lesen.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: entgangene Gewinne!!!! Recht oder unrecht??? As ? was heisst das? Ja naja die Pflichtverletzung hat er ja begangen insofern das der Fahrzeugbrief wie abgesprochen nicht nach 1 Woche sondern eher nach 1 Monat volag oder seh ich das Falsch? Es kommt natürlich hinzu inwieweit es sich verzögert hat dadruch das der Händler B. ständig mit der Bank telefoniert hat bezüglich des Darlehens. Darf er überhaupt Auskunft bekommen? Der entgangene Gewinn muss Herrn A. doch auch nur zahlen wenn er tatsächlich da ist oder? Das Auto ist ja quasi noch da kann also weiterhin verkauft werden. Kann der Händler jetzt einfach sagen er verkauft das Auto für 2500€ weniger an einen Bekannten oder so da er die Differenz zum eigentlich Verkaufspreis ja schon von Herrn A. bekommt? |
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| AW: entgangene Gewinne!!!! Recht oder unrecht??? KANNST DU AUCH LESBAR SCHREIBEN? MAL MIT PAAR ABSÄTZEN ODER SO? NEIN? ICH HAB ARGE SCHWIERIGKEITEN, SOWAS ZU LESEN. WENN ES ABER WIRKLICH GEWÜNSCHT WIRD, KANN ICH AUCH SO SCHREIBEN, SOGAR NOCH SCHLIMMER.
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| AW: entgangene Gewinne!!!! Recht oder unrecht??? Jetzt weiss ich warum der Name Motzmecker nee hast ja recht... wird besser mit den nächsten Beiträgen. |
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| AW: entgangene Gewinne!!!! Recht oder unrecht??? Ja, ich bin der Motz-Mecker-Nörgel-Onkel. Aber ich darf das (zumindest manchmal). Was der Händler und die Bank miteinander zu verhandeln hatten und ob die das durften, ist mir noch immer unklar. Weiß nicht, ob das jemand anders blickt. Ich hab nur so viel begriffen, dass A das Auto mehr oder weniger unvollständig verkauft hat und dann seine Zusage, den Brief nachzureichen nicht eingehalten hat. Also eine Verletzung seiner vertraglichen Pflichten, die B berechtigt, Ersatz für ihm daraus entstandenen Schaden zu verlangen. Dazu kann neben irgendwelcher zusätzlicher Kosten auch entgangener Gewinn aus einem sonst sicheren, aber wegen A geplatzten Geschäft gehören. Kann B das Auto aber morgen zu einem noch höheren Preis verkaufen, ist (egal, ob er es auch tut) die Forderung nach dem entgangenen Gewinn nicht mehr haltbar. Warum hat A eigentlich nicht gleich mit B abgemacht, dass der aus dem Verkaufpreis den Restkredit ablöst? B hätte den Brief direkt von der Bank abholen können und (fast) alles wäre gut gewesen ...
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| AW: entgangene Gewinne!!!! Recht oder unrecht??? Ich frag mich gerade wie man auf die Idee kommt Bankgeschäfte per E-Mail klären zu wollen? Dafür geht man zur Bank und regelt das vor Ort oder man schreibt einen Brief. Ist doch logisch das das bei ner E-Mail nicht klappt
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| AW: entgangene Gewinne!!!! Recht oder unrecht??? Also um die Antworten nochmals Festzuhalten. B hatte keine Berechtigung sich Auskunft von der Bank von A. zu holen Da A seinen Vetragspflichten nicht nachgekommen ist, ist er Schadenseratzpflichtig. Sofern das Auto nicht weiterverkauft wurde bzw nicht zu dem Preis wie er eigentlich konnte wenn der Brief bereits vorgelegen hätte. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe muss B nachweisen, dass er das Auto hätte höher verkaufen können wenn alles normal Verlaufen wäre. Wenn das Auto verkauft wurde für weniger als es eigentlich möglich war muss A die differenz zahlen sofern B nachweisen kann das der höhere Preis erzielbar gewesen wäre. Wenn B das Auto für den Preis verkauft hat so wie er das auch vor hatte so muss A kein Schadensersatz bezahlen. Richtig verstanden? Wie kann B denn nachweisen das er mehr bekommen hätte? Es gibt dafür ja kein Vertrag oder ähnliches! Kann B. einfach ein x-beliebigen Freund fragen ob er sagen kann es hätte das auto für den und den Preis gekauft? Kann A. jetzt sagen dann will ich das Auto wieder haben für den Preis zu dem er das Auto verkauft hat zzgl. entgangene Gewinne? |
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| AW: entgangene Gewinne!!!! Recht oder unrecht??? Der Nachweis kann hier einfach sein: B kann möglicherweise E-Mail oder Schriftverkehr vorlegen, in dem Interessenten diese Auto zum Preis X+2500 gekauft hätten, aber eben sofort. Ansonsten ist bewiesen, was das Gericht als bewiesen betrachtet. Solange, bis die nächste Instanz diese Ansicht wieder kippt. Und wenn A nun in der Lage ist, dem B X+2500+Spesen oder noch mehr zu zahlen, sind dem dann keine Gewinne mehr in dieser Höhe entgangen, er kann sie also nicht mehr von A verlangen.
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