Dies ist eine Diskussion zu Enterbt innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Enterbt Kind 1 erhält von der Erbmasse ein Teil des Grundstücks überschrieben. Kind 2 das Haus mit dem restlichen Grundstück. 2 Kinder sollen einen Geldbetrag erhalten, der willkürlich von dem 1. + 2. Kind festgesetzt wurde. Die Auszahlung an Kind 3 + 4 soll nach Überschreibung der Grundstücke irgendwann passieren, wenn Kind 2 evtl. Geld von der Bank erhält. Kind 2 hat noch ein weiteres Haus was über die Bank finanziert ist. Da diese Finanzierung aber nicht mehr gehalten werden kann, hat Kind 2 das Haus an die Bank mit Schulden zurückgegeben und das Haus vom Elternteil übernommen. So wie es aussieht, wird Kind 2 aber erst Geld erhalten, wenn das 1. Haus verkauft ist. Der Mann wohnt noch im Haus in der oberen Etage und hat Lebenslanges Wohnrecht. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben jetzt Kind 3 + 4 um an der Erbmasse beteiligt zu werden. So wie es jetzt aussieht sind die Kinder 3 + 4 ja enterbt worden. Eine offizielle Enterbung wurde nicht vorgenommen und es besteht auch kein Grund dazu. Da ja jetzt schon zu Lebzeiten verteilt wurde, ist ja nichts mehr zu erben übrig. Und wie ist die Vorgehensweise beim Ableben des Mannes wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein Geld an Kind 3 + 4 geflossen ist? Besteht da überhaupt ein Anspruch dann Kind 1 und 2 gegenüber? Wie schätzen Sie die Situation ein? ![]() Vielen Dank im vorraus LG Edith11 |
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