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| Einhaltung Kündigungsfrist Fitnessstudio |
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| AW: Einhaltung Kündigungsfrist Fitnessstudio bis gestern. |
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| AW: Einhaltung Kündigungsfrist Fitnessstudio Danke für die Info! Nehmen wir mal weiter an, der Inhaber lehnt die Kündigung ab mit der Begründung es hätte bereits bis zum 31.12.11 gekündigt werden müssen? Die Kündigung wurde Persönlich (Eigenhändig und direkt an den Inhaber) am 27.01.12 abgeben! Was kann man nun tun? |
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| AW: Einhaltung Kündigungsfrist Fitnessstudio Na, einfach nicht mehr zahlen ab dem 01.05. (und natürlich auch nicht mehr hingehen)! Einzugsermächtigung widerrufen und warten, bis ein Mahnbescheid oder eine Klageschrift eintrudeln.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Einhaltung Kündigungsfrist Fitnessstudio Zitat:
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Einhaltung Kündigungsfrist Fitnessstudio Eine schriftliche Kündigungsbestätigung ist vorhanden mit dem genannten Datum. |
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| AW: Einhaltung Kündigungsfrist Fitnessstudio na das ist doch super. mehr brauchts nicht. Zitat:
.eine kündigung ist eine empfangsbedürftige einseitige willenserklärung. dh. sie bedarf nicht der zustimmung oder annahme des vertragspartners. solang sie fristgerecht übergeben wurde (was hier der fall ist), ist sie wirksam. und da das in diesem fall auch nachweisbar ist, wäre das auf jeden fall gerichtsfest. |
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| AW: Einhaltung Kündigungsfrist Fitnessstudio Dank euch! Was würde dieser Satz sagen "Die Mitgliedschaft kann bei Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der vereinbarten Grundlaufzeit schriftlich gekündigt werden" Da wäre der 27.01 dann auch noch korrekt oder, das "zum Ablauf" irritiert mich irgend wie |
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| AW: Einhaltung Kündigungsfrist Fitnessstudio das muss nicht weiter irritieren. es bleibt wie gehabt. 27.01. ist okay. man kündigt meist "zum ablauf" von irgendwas: zum ablauf eines monats (da nennt man es dann monatsende) oder eben zum ablauf des vertrags. |
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