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einhaltung der Hausordnung

Dies ist eine Diskussion zu einhaltung der Hausordnung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 09.09.2009, 14:44
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einhaltung der Hausordnung

Angenommen Eigentümer halten sich nicht an die Hausordnung, die Hausverwaltung unternimmt nichts, trotz Bilder und Objektbegehung. Und drägt auf schriflicher Beschwerde mit Zeugen Unterschrift, Zeit, Ort und Verursacher. Wäre er damit im Recht?

Eventuelle Beschwerdegründe könnten sein :

immer offene Hauseingangstür -
immer offene Wohnungseingangstüre (beim kochen, beim musik hören) -
6-7Gegenstände einer Person (Kinderwagen,Dreirad,Bobycar,Buggys) -
Schuhschränke im engen Treppenhaus

Danke im Vorraus
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  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2009, 17:54
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AW: einhaltung der Hausordnung

Das gehört eigentlich in das Unterforum Mietrecht.
Eventuell auch noch ins Immobilienrecht.

Die Hausverwaltung ist dafür nicht zuständig.
Das ist Sache der Eigentümerversammlung.
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