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Einhalten der Kündigungsfrist mit Erpressung

Dies ist eine Diskussion zu Einhalten der Kündigungsfrist mit Erpressung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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  #1 (permalink)  
Alt 07.08.2012, 15:21
Boardneuling
 
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Einhalten der Kündigungsfrist mit Erpressung

Hallo erstmal,

folgende Situation möchte ich euch gerne mal ein wenig genauer schildern.

Mieter A,B und C haben eine Wohngemeinschaft gegründet und einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

Mieter A und B haben sich fälschlicher Weise, als Mieter C im Urlaub war seinen Fernseher der mit einem Schloss versehen war bemächtigt und in das gemeinsame Wohnzimmer gestellt. Hinzu kommt das Mieter A und B das Passwort seines Notebooks umgangen haben um einen Film an zu sehen. Nun ist Mieter C im wahrsten Sinne des Wortes über Nacht ausgezogen. Die Mieter A, B und C haben sich eine Küche zusammen über einen Kredit finanziert. Den Kaufvertrag der Küche haben alle drei Mieter unterschrieben. Den Kreditvertrag konnte nur Mieter C unterschreiben, da Mieter A und B nicht kreditwürdig sind. Allerdings haben Mieter A und B, um das Gewissen von Mieter C zu beruhigen, ebenfalls den Kreditvertrag unterzeichnet. Laut Sachbearbeiterin des Kreditinstituts ist dies allerdings irrelevant, da wie vorhin schon geschildert, Mieter A und B nicht kreditwürdig sind.

Mieter C möchte nun mit sofortiger Wirkung aus dem Mietvertrag zurücktreten. Dies ist allerdings nur möglich, wenn Mieter A und B den "neuen" Mietvertrag gegen zeichnen.

Vorschlag von Mieter C ist nun folgender:
Mieter C übernimmt die gemeinsame Küche und die weiterlaufenden monatlichen Kosten, dafür unterzeichnen Mieter A und B den neuen Mietvertrag.
Wenn dies nicht geschieht, droht Mieter C mit einer Anzeige, da Mieter A und B sich an seinen Sachen verschafft haben.

Hinzu kommt, dass Mieter A durch das Zimmer von Mieter B oder C hindurch muss, um das gemeinsame Badezimmer nutzen zu können. Ebenfalls besitzt Mieter C ein Haustier (Geko) und bat Mieter A und B sich um diesen, in seiner Abwesenheit, zu kümmern. Somit war sein Zimmer also für beiden Mieter frei zugänglich. Mieter A und B können sich, falls Mieter C vom Vertrag zurück tritt die besagte Wohngemeinschaft nicht leisten und wären somit im Volksmund bekanntem Ruin.

Nun meine Frage:

1. Kann Mieter C, die eventuell vorliegende Straftat als Drohung gegen Mieter A und B vorbringen, damit diese den neuen Vertrag unterschreiben? Oder handelt es sich hier um 2 ganz verschiedene Verfahren?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.08.2012, 17:29
V.I.P.
 
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AW: Einhalten der Kündigungsfrist mit Erpressung

1. Ich habe selten von einer sozial so inkompetenten WG gehört.

2. Die Vorkommnisse um den Fernseher/Laptop haben mit der Auseinandersetzung der Gemeinschaft nichts zu tun.

3. C kann verlangen, aus der Gemeinschaft entlassen zu werden; dass A und B sich dann die WG nicht leisten können, ist ihr Problem, sie müssen sich einen Nachmieter suchen oder ausziehen.

4. Wie alt sind die Beteiligten? 12?
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  #3 (permalink)  
Alt 07.08.2012, 17:43
Boardneuling
 
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AW: Einhalten der Kündigungsfrist mit Erpressung

zu 1. A und B sind selber schockiert.

zu 2. C versucht zwischen beiden Vorkommnissen eine Verbindung zu ziehen und somit die Unterzeichnung des Vertrages zu erzwingen.

zu 3. Verlagen kann C es schon allerdings würde es bedeuten, dass A und B ihren "Untergang" unterschreiben. Solange sie dies nicht tun, muss sich C an die selben Vertragsbedingungen halten wie A und B, da C diesen Vertrag, genauso wie A und B unterzeichnet hat.

zu 4. Leider handelt es sich um 20 - 23 jährige Beteiligte.

Die spannende Frage ist, wie sieht das ganze aus, wenn es vor Gericht geht?
Was momentan allen Anschein hat...Leider.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.08.2012, 17:47
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AW: Einhalten der Kündigungsfrist mit Erpressung

Zitat:
Zitat von dummy91 Beitrag anzeigen
zu 3. Verlagen kann C es schon allerdings würde es bedeuten, dass A und B ihren "Untergang" unterschreiben. Solange sie dies nicht tun, muss sich C an die selben Vertragsbedingungen halten wie A und B, da C diesen Vertrag, genauso wie A und B unterzeichnet hat.
Du hast mich nicht verstanden. Mit "Verlangen" meinte ich, dass C einen zivilrechtlichen Anspruch auf Zustimmung zur Vertragsänderung hat. Du kannst ja nicht im Ernst davon ausgehen, dass C bis an sein Lebensende an diese WG gefesselt ist. Sieht man die WG als GbR, ergibt sich das Recht zur Kündigung aus den §§ 723 ff. BGB; sieht man sie hingegen nur als Gemeinschaft, kann C aus § 749 I BGB die Aufhebung verlangen.

A und B werden daher nicht umhin kommen, sich einen Nachmieter zu suchen, auszuziehen oder "unterzugehen".
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  #5 (permalink)  
Alt 07.08.2012, 18:11
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AW: Einhalten der Kündigungsfrist mit Erpressung

Allerdings könnten A und B doch dann genauso handeln, wie C und den Mietvertrag vor Ablaufen der Kündigungsfrist beenden?
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  #6 (permalink)  
Alt 07.08.2012, 18:52
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AW: Einhalten der Kündigungsfrist mit Erpressung

Zitat:
Zitat von dummy91 Beitrag anzeigen
Allerdings könnten A und B doch dann genauso handeln, wie C und den Mietvertrag vor Ablaufen der Kündigungsfrist beenden?
C kann natürlich keine Extrawurst beanspruchen, sondern nur dass der Vertrag zur nächstmöglichen Gelegenheit beendet wird. Bis dahin muss jeder seinen Teil erbringen.
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  #7 (permalink)  
Alt 07.08.2012, 18:57
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AW: Einhalten der Kündigungsfrist mit Erpressung

Also C müsste auch eine gewisse Frist einhalten um diesen Vertrag zu kündigen, verstehe ich das richtig?
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  #8 (permalink)  
Alt 07.08.2012, 19:07
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AW: Einhalten der Kündigungsfrist mit Erpressung

Zitat:
Zitat von dummy91 Beitrag anzeigen
Also C müsste auch eine gewisse Frist einhalten um diesen Vertrag zu kündigen, verstehe ich das richtig?
Herrje, ist das so schwierig? Wann ist denn der nächstmögliche Kündigungstermin im von A, B und C gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrag?
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  #9 (permalink)  
Alt 07.08.2012, 19:12
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AW: Einhalten der Kündigungsfrist mit Erpressung

A, B und C haben alle drei eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und es liegt dem Vermieter noch keine Kündigung vor. Also muss die Kündigung bis zum 1.09.2012 bei dem Vermieter vorliegen, damit sie bis zum 31.11.2012 wirksam ist.

Und C möchte nun von A und B schon zum jetzigen Zeitpunkt von A und B aus dem Vertrag geschrieben werden, damit er diese 3 monatige Frist umgehen kann.

Mieter A und B wollen sowieso kündigen, allerdings wird von C verlangt sich genauso, wie A und B, an den von allen drei unterzeichneten Vertrag zu halten.
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drohung, erpressung, kaufvertrag, mietrecht - verlassen des mietvertrages

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