Dies ist eine Diskussion zu Einhalten der Kündigungsfrist mit Erpressung innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Einhalten der Kündigungsfrist mit Erpressung folgende Situation möchte ich euch gerne mal ein wenig genauer schildern. Mieter A,B und C haben eine Wohngemeinschaft gegründet und einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Mieter A und B haben sich fälschlicher Weise, als Mieter C im Urlaub war seinen Fernseher der mit einem Schloss versehen war bemächtigt und in das gemeinsame Wohnzimmer gestellt. Hinzu kommt das Mieter A und B das Passwort seines Notebooks umgangen haben um einen Film an zu sehen. Nun ist Mieter C im wahrsten Sinne des Wortes über Nacht ausgezogen. Die Mieter A, B und C haben sich eine Küche zusammen über einen Kredit finanziert. Den Kaufvertrag der Küche haben alle drei Mieter unterschrieben. Den Kreditvertrag konnte nur Mieter C unterschreiben, da Mieter A und B nicht kreditwürdig sind. Allerdings haben Mieter A und B, um das Gewissen von Mieter C zu beruhigen, ebenfalls den Kreditvertrag unterzeichnet. Laut Sachbearbeiterin des Kreditinstituts ist dies allerdings irrelevant, da wie vorhin schon geschildert, Mieter A und B nicht kreditwürdig sind. Mieter C möchte nun mit sofortiger Wirkung aus dem Mietvertrag zurücktreten. Dies ist allerdings nur möglich, wenn Mieter A und B den "neuen" Mietvertrag gegen zeichnen. Vorschlag von Mieter C ist nun folgender: Mieter C übernimmt die gemeinsame Küche und die weiterlaufenden monatlichen Kosten, dafür unterzeichnen Mieter A und B den neuen Mietvertrag. Wenn dies nicht geschieht, droht Mieter C mit einer Anzeige, da Mieter A und B sich an seinen Sachen verschafft haben. Hinzu kommt, dass Mieter A durch das Zimmer von Mieter B oder C hindurch muss, um das gemeinsame Badezimmer nutzen zu können. Ebenfalls besitzt Mieter C ein Haustier (Geko) und bat Mieter A und B sich um diesen, in seiner Abwesenheit, zu kümmern. Somit war sein Zimmer also für beiden Mieter frei zugänglich. Mieter A und B können sich, falls Mieter C vom Vertrag zurück tritt die besagte Wohngemeinschaft nicht leisten und wären somit im Volksmund bekanntem Ruin. Nun meine Frage: 1. Kann Mieter C, die eventuell vorliegende Straftat als Drohung gegen Mieter A und B vorbringen, damit diese den neuen Vertrag unterschreiben? Oder handelt es sich hier um 2 ganz verschiedene Verfahren? |
| |||
| AW: Einhalten der Kündigungsfrist mit Erpressung 1. Ich habe selten von einer sozial so inkompetenten WG gehört. 2. Die Vorkommnisse um den Fernseher/Laptop haben mit der Auseinandersetzung der Gemeinschaft nichts zu tun. 3. C kann verlangen, aus der Gemeinschaft entlassen zu werden; dass A und B sich dann die WG nicht leisten können, ist ihr Problem, sie müssen sich einen Nachmieter suchen oder ausziehen. 4. Wie alt sind die Beteiligten? 12? |
| |||
| AW: Einhalten der Kündigungsfrist mit Erpressung zu 1. A und B sind selber schockiert. zu 2. C versucht zwischen beiden Vorkommnissen eine Verbindung zu ziehen und somit die Unterzeichnung des Vertrages zu erzwingen. zu 3. Verlagen kann C es schon allerdings würde es bedeuten, dass A und B ihren "Untergang" unterschreiben. Solange sie dies nicht tun, muss sich C an die selben Vertragsbedingungen halten wie A und B, da C diesen Vertrag, genauso wie A und B unterzeichnet hat. zu 4. Leider handelt es sich um 20 - 23 jährige Beteiligte. Die spannende Frage ist, wie sieht das ganze aus, wenn es vor Gericht geht? Was momentan allen Anschein hat...Leider. |
| |||
| AW: Einhalten der Kündigungsfrist mit Erpressung Zitat:
A und B werden daher nicht umhin kommen, sich einen Nachmieter zu suchen, auszuziehen oder "unterzugehen". |
| |||
| AW: Einhalten der Kündigungsfrist mit Erpressung Allerdings könnten A und B doch dann genauso handeln, wie C und den Mietvertrag vor Ablaufen der Kündigungsfrist beenden? |
| |||
| AW: Einhalten der Kündigungsfrist mit Erpressung Zitat:
|
| |||
| AW: Einhalten der Kündigungsfrist mit Erpressung Also C müsste auch eine gewisse Frist einhalten um diesen Vertrag zu kündigen, verstehe ich das richtig? |
| |||
| AW: Einhalten der Kündigungsfrist mit Erpressung Zitat:
|
| |||
| AW: Einhalten der Kündigungsfrist mit Erpressung A, B und C haben alle drei eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und es liegt dem Vermieter noch keine Kündigung vor. Also muss die Kündigung bis zum 1.09.2012 bei dem Vermieter vorliegen, damit sie bis zum 31.11.2012 wirksam ist. Und C möchte nun von A und B schon zum jetzigen Zeitpunkt von A und B aus dem Vertrag geschrieben werden, damit er diese 3 monatige Frist umgehen kann. Mieter A und B wollen sowieso kündigen, allerdings wird von C verlangt sich genauso, wie A und B, an den von allen drei unterzeichneten Vertrag zu halten. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| drohung, erpressung, kaufvertrag, mietrecht - verlassen des mietvertrages |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Raub,Erpressung,Räuberische Erpressung Hausarbeit | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 21.03.2012 14:04 |
| kann die kündigungsfrist ned einhalten | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 09.11.2011 07:53 |
| Die gesetzliche Kündigungsfrist nicht einhalten! | Arbeitsrecht | 30.07.2009 11:06 |
| Kündigungsfrist selber einhalten müssen? | Arbeitsrecht | 01.11.2007 21:08 |
| Kündigungsfrist vor Beginn des Kurses einhalten? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 22.06.2007 15:26 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios