
08.02.2012, 07:26
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| Eingefrorene Kaltwasserleitung Hallo zusammen, mal angenommen, aufgrund der lang anhaltenden Minustemperatur friert die Kaltwasserleitung ein! Es läuft von da an nur heißes Wasser, die Toilettenspülung sowie die Spülmaschine können nicht verwendet werden. Geduscht kann auch nicht werden, da nur heißes Wasser kommt. Weiter angenommen, der Vermieter wurde informiert und rät einem ein Heizgerät aufzustellen um die Leitung aufzutauen. Wie lange muß das der Mieter hinnehmen, wenn er, mal davon ausgehend Schwerbehindert, bzw. Palliativ Zuhause betreut wird. Wieviel Mietminderung ist hier möglich und wie funktioniert dies in der Praxis. Schriftlich, mündlich, und ab wann bis wann geht das. |