Dies ist eine Diskussion zu Einfuhr von Marihuana innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Einfuhr von Marihuana mal angenommen Person A würde bei der Einfuhr von, sagen wir mal 30g Marihuana, aus dem Ausland, bspw. aus der Tschechei oder Holland, vom Zoll angehalten und durchsucht. Der Zoll führt an Person A nach dem Fund einen Drogentest durch, dieser wäre negativ und Person A würde nach Personalienaufnahme wieder freigelassen werden. Wie sollte sich Person A weiter verhalten? sollte Person A sofort einen RA aufsuchen, oder erst die Post abwarten? Welche Strafe ist zu erwarten wenn Person A Ersttäter wäre? |
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| AW: Einfuhr von Marihuana Davon ausgehend, dass die "nicht geringe Menge" noch nicht erreicht ist (7,5g reines THC), dürfte es im Erwachsenenrecht eine Geldstrafe im mittleren Bereich geben. Sollte noch Jugendrecht anzuwenden sein (wg. Nickname, 19 Jahre alt ?!) irgendeine Sanktion aus dem Jugendrecht (z.B. Sozialstunden, Arrest)
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Einfuhr von Marihuana Person A wäre 28 Jahre alt, was wohl Erwachsenen Strafrecht bedeutet. Was bedeutet in diesem Fall "eine mittlere Geldstrafe"? Bringt es in diesem Fall was einen Rechtsanwalt einzuschalten? Und würde soetwas im Führungszeugnis eingetragen werden? |
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| AW: Einfuhr von Marihuana Zitat:
Ins Führungszeugnis kommt erst eine Strafe über 90 Tagessätze, es sei denn, A wurde schon mal wegen irgendetwas anderem verurteilt (und hat daher noch einen BZR-Eintrag). Zitat:
Sinn machen würde ein Anwalt, falls es ein Urteil oberhalb von 90 Tagessätzen gibt (Führungszeugnis). Das ist aber a) nicht zu erwarten und b) reicht es dann auch einen RA einzuschalten, wenn es soweit ist (also wenn Strafbefehl oder Urteil da sind)
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Einfuhr von Marihuana ersteinmal schonmal vielen Dank für die antworten. RA wäre also nur eine option um eben die Strafe zu mildern, aber wie schon erwähnt ist dieser ja auch nicht ganz billig. also sollte person A abwarten bis post kommt und dann entscheiden. Nun, angenommen es geht um die tschechische grenze zu sachsen. Person A ist noch nirgends auffällig gewesen. wonach richtet sich der tagessatz, bzw. wie wird dieser berechnet? Person A wäre erwerbstätig. |
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| AW: Einfuhr von Marihuana Zitat:
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| AW: Einfuhr von Marihuana und zwar netto... Also Netteinkommen durch 30 mal Anzahl der Tagessätze = Strafe Bei z.B. 1200 € netto und 75 Tagessätzen betrüge die Strafe = 3000
__________________ cheers, JHS |
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| btmg marihuana, strafrecht |
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