Dies ist eine Diskussion zu Eine Frage zur Unterhaltspflicht innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| ist mein erster Thread hier im Forum. Ich wusste nicht wirklich wo ich posten soll. Falsch ich jetzt im falschen Bereich bin, verzeiht es mir Habe mir die Forenregeln durchgelesen. Hoffentlich Poste ich richtig.... Ich habe folgende Frage: Angenommen Person "A", volljährig, verheiratet und noch in der Erstausbildung möchte Privatschule "xyz" besuchen, um den Beruf "uvw", welcher eben nur an dieser Schule ausgeblidet wird zu erlernen. (Erstausbildung). Person "A" lebt mit ihrem Mann "B", welcher "efg" an einer Uni studiert, also auch in der Ausbildung ist. Person "B" finanziert das häusliche Leben, auch das der Ehefrau "A" mithilfe eines Studienkredites. Rein hypothetisch nehmen wir mal an, dass die Eltern von "A" sehr sehr vermögend sind. Nun die Frage: Sind die Eltern von "A" verpflichtet die Kosten der Schule "xyz" zu zahlen? Haben sie Unterhaltspflicht? Konkret nicht das Leben oder ähnliches, das wird ja vom Ehegatten "B" finanziert. Ich meine konkret die Ausbildungskosten der Privatschule "xyz" für die Erstausbildung. Ich bin gespannt auf eure Amtwort Falls ich jetzt falsch gepostet habe und die Forumsregeln doch irgendwie gebrochen habe, nehmt es mir nicht böse, ist mein erster Text hier im Forum... Grüsse, Joschua |
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| AW: Eine Frage zur Unterhaltspflicht Ich habe den Anfangspost mal neu geschrieben. So ist er denke ich direkter formuliert: Folgende theoretische Konstellation Frau "A", volljährig aber unter 25, verheiratet, mit Schulabschluss aber ohne abgeschlossene Berufsausbildung, sprich in der Erstausbildung. Mann "B", Ehegatte von "A", Student, und nachweislich Arm, sprich kein Einkommen ausser das klassische BAföG oder Studienkredit, armer Student eben. Frau "A" entschließt sich eine kostenpflichtige Ausbildung in einer Privatschule zu beginnen, da nur Privatschulen die gewünschte Ausbildung anbieten. Angenommen die Eltern "C" von "A" sind nachweisbar wohlhabend und es besteht keine vor Gericht nachweisbare Entfremdung zwischen der Eltern-Kindbeziehung. Die Frage: Sind die Eltern der Tochter gegenüber Unterhaltspflichtig? Grüsse, |
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| AW: Eine Frage zur Unterhaltspflicht also die Eltern auch Großeltern sind gegenüber Kindern unterhaltspflichtig. Nach dem BGB besteht die Unterhaltspflicht gegenüber Angehörigen in gerade Linie. Das umfasst auch das Verhältnis Enkel - Großeltern |
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| AW: Eine Frage zur Unterhaltspflicht Zitat:
Eine Entfremdung spielt auch keine Rolle. Allein die Tatsache der Bedürftigkiet der Tochter, also dass sie ihren Lebensunterhalt nicht alleine sichern kann wegen der Ausbildung und die Leistungsfähigkeit der Eltern = Einkommen pro Kopf von über 890.- bei Erwerbstätigen sind Voraussetzung des Unterhaltsanspruches.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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