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Eindringen in eine Wohnung ohne richterlichen Beschluss

Dies ist eine Diskussion zu Eindringen in eine Wohnung ohne richterlichen Beschluss innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen

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Alt 18.02.2007, 19:02
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Eindringen in eine Wohnung ohne richterlichen Beschluss

Ist dies ohne weiteres zulässig?

Sachverhalt: Zur Ergänzung einer Zeugenaussage suchen 2 Polizisten eine alleinerziehende Mutter von 7 Kindern auf. Die beiden Katzen in dem Haushalt haben Durchfall. Den Beamten fallen mehrere Katzenhaufen aus (so schnell, wie die es bei den Katzen hinten herauskommt, konnte man es gar nicht beseitigen). Die Beamten schließen daraus messerscharf, dass aufgrund der hygienischen Verhältnisse die Gesundheit der Kinder gefährdet sei und schicken einen entsprechenden Bericht an das Jugendamt.

Drei Wochen nachdem das Jugendamt die Katzenhaufen auf den Schreibtisch bekommen hat, stehen unangemeldet 2 Mitarbeiter des Jugendamtes vor der Tür. Die Mutter verweigert ihnen den Einlass mit dem Hinweis, dass eine ihre Töchter heute ihren 18ten Geburtstag im großen Rahmen feiert und sie deshalb keine Zeit habe. Sie stellt den Mitarbeitern des Jugendamtes anheim, am nächsten Tag nochmals wieder zu kommen. Diese gehen zunächst, stehen dann 20 Minuten später in Begleitung von 2 Polizisten wieder vor der Tür und dringen zwangsweise in das Haus ein. Die Mutter erleidet einen Schock. Die Besichtigung vom Jugendamt ergibt, dass an der Sauberkeit des Hauses nichts auszusetzen sei, dieses jedoch unaufgeräumt sei (wen wundert es, wenn man mitten in aufwändigen Geburtstagsvorbereitungen steckt und 3 der Kinder am gleichen Tag in der Schule auch noch Fasching feiern mit Kostüm- und Schmickvorbereitungen und der daraus resultierenden Unordnung).

Meine Frage ist nun, ob das Jugendamt und die Polizei aus so einem Anlass unter Umgehung eines entsprechenden richterlichen Beschlusses einfach das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft setzen darf? Meines Wissens nach muss das Jugendamt einen Besuch vorher ankündigen. Außerdem hatte die Mutter ja von sich aus einen Besuch am folgenden Tag angeboten.

Erst lässt das Jugendamt die Sache 3 Wochen lang auf dem Schreibtisch liegen und dann soll es plötzlich so eilig sein, dass kein richterlicher Beschluss mehr eingeholt werden kann? Der Vorfall hat sich morgens gegen 10.00 Uhr abgespielt, also zu einer Zeit, zu der ein Richter zu erreichen gewesen wäre. Eine Gefahr für die Kinder durch diese vor 3 Wochen vorhanden gewesenen „Killerhaufen“ bestand nicht, zumal die Kinder bis mindestens 14.00 Uhr in der Schule waren.

Ich frage mich, wofür wir dann überhaupt Richter brauchen, wenn die Polizei in so einer Situation das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Wohnraumes außer Kraft setzen kann. Und ich frage mich, ob ein Richter in Anbetracht der Sachlage überhaupt einen Beschluss erlassen hätte!

Wie seht ihr das? Hatte die Polizei bzw. das Jugendamt aufgrund des oben geschilderten Sachverhalts ein Recht zu dieser Maßnahme? Falls nicht – welche rechtlichen Möglichkeiten hätte die Mutter jetzt noch? Mir geht es bei der Frage hauptsächlich darum, dass es sich dabei wahrscheinlich nicht um einen Einzelfall handelt und solche Übergriffe zumindest in Zukunft verhindert werden sollten.

Vielen Dank für Eure Hilfe
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Alt 18.02.2007, 19:59
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AW: Eindringen in eine Wohnung ohne richterlichen Beschluss

Das Jugendamt mußte davon ausgehen, daß das Dauerzustand in der Wohnung ist. Denn Fäkalien können schwere bis tödliche Krankheiten verursachen, gerade bei Kindern.
Ich sehe das als Handeln des Jugendamtes und der Polizei bei Gefahr in Verzug. Das Jugendamt darf bei Verdacht der Gefahr gegen Schutzbefohlene in die Wohnung mithilfe der Polizei eindringen ohne richterlichem Beschluß.

Jedoch nach drei Wochen des Bekanntwerdens der "Gefahr" kann hier nicht mehr von Gefahr in Verzug gesprochen werden. Also hat das Jugendamt, wie so oft, geschlampt und gepennt.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Mitarbeiter des Jugendamtes wäre angebracht!
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