Dies ist eine Diskussion zu Ein WG Bewohner möchte ausziehen, andere Mitbewohner finden keinen Nachmieter innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Ein WG Bewohner möchte ausziehen, andere Mitbewohner finden keinen Nachmieter angenommen folgendes. Der A, B, C und D haben einen gemeinsamen Mietvertrag mit dem V, deren Vermieter. C möchte nun ausziehen. Dies Teilt der A, B und D auch Anfang April mit. Außerdem sagt er noch, er werde in den nächsten Tag dem V schriftlich eine Kündigung zukommen lassen. D wirft sofort ein, dass dann der ganze Mietvertrag aufgelöst wird und das viel zu umständlich ist. Es solle viel mehr ein Nachmieter gesucht werden. Darauf hin informiert C den V mündlich, dass er ausziehen werde. D und C stellen sich jedoch so an, dass sie entweder die potentiellen Nachmieter vergraulen oder ihnen keiner in den Kragen passt. Wie ist die Rechtslage? Kann C ausziehen Ende Juni ausziehen ohne weiter Miete zahlen zu müssen? Das Problem was ich hier habe, ist dass A, B, C und D doch mehr oder weniger eine GbR sind. Aus dieser kann C doch jedoch jederzeit nach § 749 BGB austeigen. |
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| AW: Ein WG Bewohner möchte ausziehen, andere Mitbewohner finden keinen Nachmieter Natürlich kann er im Innenverhältnis die Aufhebung verlangen; dies entbindet ihn aber nicht von seiner vertraglichen Verpflichtung im Außenverhältnis - also gegenüber dem Vermieter.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Ein WG Bewohner möchte ausziehen, andere Mitbewohner finden keinen Nachmieter Zitat:
sofern der vermieter mitspielt, kenne ich die regelung, dass gbr-intern eine drei-monatige kündigungsfrist einzuhalten ist, die ausziehende die anzeigen für nachfolgerin schaltet und die rest-wg bemüht ist eine nachfolgerin auszusuchen. wenn sie keine finden übernehmen die anderen halt den mietanteil. daher sind sie dann bemüht jemanden zu finden. dem vermieter gegenüber, haftet c sowieso weiterhin gesamtschuldnerisch (also mit allen anderen gemeinsam). sofern es zu mietrückständen kommt, kann sich der vermieter den oder die solventeste rauspicken und zur kasse bitten. das könnte auch c treffen. Zitat:
Zitat:
da die mitwohnis ja vermutlich nicht so ohne weiteres eine kündigung unterschreiben werden und zudem auch noch ab dann die kündigungsfrist einzuhalten ist, wäre es sinnvoll eine nachmieterin zu finden.... die alternative ist: sich rausklagen. damit ist allermeist niemandem so wirklich geholfen (teuer, langwierig und viel ärger) und daher würde ich sagen, ist das dringend ein fall für eine ganz unjuristische kompromisssuche unter dem mitwohnis. |
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| AW: Ein WG Bewohner möchte ausziehen, andere Mitbewohner finden keinen Nachmieter Zitat:
Aber C hatte dem V ja mitgeteilt, dass der ausziehen würde. Dies müsste zwar schriftlich gewesen sein, reicht es aber nicht, dass der V es auch so akzeptiert hat? Zitat:
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Könnte man hier nicht auf den fehlenden Rechtsbindungswillen abstellen? |
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| AW: Ein WG Bewohner möchte ausziehen, andere Mitbewohner finden keinen Nachmieter Ein Unterlassen wegen fehlendem Rechtsbindungswillen beseitigen/umdeuten/anfechen zu wollen, halte ich für gewagt. Es hilft nur, mit allen Beteiligten zu reden; juristisch gesehen hat C das Problem, dass er eben nicht gekündigt hat. Ob V ihn trotzdem aus dem Vertrag gehen lässt und was mit A, B und D ist, kann nur mit diesen ausgehandelt werden. |
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| AW: Ein WG Bewohner möchte ausziehen, andere Mitbewohner finden keinen Nachmieter Warum sollte das nicht auch bei Ex-Kommunarden gehen? "Ex-Partner kann Entlassung aus Mietvertrag herbeiführen". Ansonsten haben die Rest-Kommunarden sicher eine Pflicht, den Schaden zu minimieren und so bald wie möglich einen akzeptablen neuen Kommunarden aufzunehmen, hier evtl. als Untermieter (wenn der Vermieter sich querstellt gegen eine Änderung des Hauptmietvertrages), so dass der Ex-Kommunarde keine finanziellen Einbußen hat bzw. nicht mehr als unumgängliche. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Ein WG Bewohner möchte ausziehen, andere Mitbewohner finden keinen Nachmieter Zitat:
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ich hatte es eher so verstanden, dass nur unter der voraussetzung, dass eine neue mitbewohnerin gefunden wird, die in den vertrag einsteigt, die anderen den betroffenen aus dem vertrag lassen wollen. |
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| AW: Ein WG Bewohner möchte ausziehen, andere Mitbewohner finden keinen Nachmieter Zitat:
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In handelüblichen WG-Mietverträgen ist Untermiete ausgeschlossen. Ein "berechtigtes Interesse" des C an der Untervermietung kann ich bei schuldhaft ausgebliebener Kündigung bei absehbarem Wunsch, das Mietverhältnis zu beenden, nicht erkennen. |
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| AW: Ein WG Bewohner möchte ausziehen, andere Mitbewohner finden keinen Nachmieter Hallo Roon, ich dachte, eine Pflicht zur Schadensminderung ergäbe sich allgemein irgendwo aus dem BGB - und wenn nicht, dann noch allgemeiner aus dem Ktnschen kategorischen Imperativ: Was du nicht willst, dass man dir tut, das tu auch nicht was willst du denn? Dies sicher nicht in der Form, dass wer übermäßig aktiv werden muss in einer Sache, zu der er vertraglich gar nicht verpflichtet ist. Wenn er aber einen Schaden verhindern, verringern kann durch eine schlichte Ja/Nein-Entscheidung ("Zieh' ich den Stecker raus oder nicht, wenn es gewittert?"), könnte die Minimierpflicht doch schon ganz anders aussehen. Und dann würde das hier natürlich eher bedeuten, dass die ausziehwillige C Nachfolger anbietet, anstatt solche zu vergraulen (wozu mir jetzt irdendwie das Adjektiv "stutenbissig" einfällt, wieso nur?). Zur Untervermietung als Ausweg, wenn der Vermieter keiner Veränderung des Hauptmietvertrages zustimmen will: Wenn die WG etwa aus finanziellen Gründen ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung bekundet, könnte ein angerufenes Zivilgericht den Vermieter zu einer Zustimmung zu einer Untervermietung vergattern. Wozu wiederum die WG verpflichtet sein könnte indirekt, um einen Schaden von C abzuwenden. Denn irgendwie muss die unbefriedigende Situation ja gelöst werden zur Zufriedenheit fast Aller! Bzw. möglichst salomonisch ... Was bei der ehemaligen Ehe möglich ist, muss analog ja auch bei ehemals freundlichen Kommunen möglich sein. Also dass man nicht wegen eines Irrtums nach drei netten Monaten die Privatinsolvenz anmelden muss, weil WG und Vermieter pacta sunt servanda rufen und sich sonst taub stellen. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Ein WG Bewohner möchte ausziehen, andere Mitbewohner finden keinen Nachmieter @gerd aus berlin rechtlich gesehen haben die mitbewohner lediglich die pflicht auf antrag die gbr aufzulösen und das kann allein druch kündigung geschehen. die unterschrift zur kündigung kann man natürlich auch einklagen (dann zieht sich die ganze sache mindestens noch ein dreiviertel jahr), alles andere wäre eine vereinbarung auf good-will. dauerhafte untervermieterei sollte man sich in wg-konstellationen vom hals halten und sehen, dass man offiziel aus dem mietvertrag raus kommt, sonst haftet man (worst case) in 15 jahren für mietschulden und eine verwüstete wohnung... Zitat:
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