Dies ist eine Diskussion zu Ein Forum durch FAQ und ähnliches schützten innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Ein Forum durch FAQ und ähnliches schützten Wenn ich doch ein Forum habe und in der FAQ klar zum Ausdruck bringe das ich keine Anmeldungen haben möchte die darauf hinweisen auf Sex Seiten hin zu weisen, oder auf etwaige Pillen zu kaufen, oder die lästige Arten von SPAM ectr. müssten wir doch in der Lage sein dagegen was zu unternehmen nicht nur von der Seite eines Blockers oder ähnliches, sondern tatsächlich durch massive Anzeigen und Unterlassungsklagen?? Es gibt halt in unseren Foren auch Kinder und die sollten und müssen bekanntermaßen geschützt werden. Vielleicht hat ja der eine oder andere dazu eine Idee?? |
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| AW: Ein Forum durch FAQ und ähnliches schützten Hallo! Hat niemand dazu eine Idee, die mir vielleicht weiter helfe könnte? Lg.Andreas |
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| AW: Ein Forum durch FAQ und ähnliches schützten Eine Handlung, die verboten ist oder gar strafbar, ist es auch, wenn dies nicht in den FAQ steht. Auch ohne kann man sofort dagegen abmahnen und eine Unterlassung fordern bzw. ein solche einklagen oder eben eine Strafanzeige stellen. Will man weitere Handlungen untersagen, muss man darüber einen Vertrag abschließen. In einen solchen Vertrag können auch AGBs einfließen, in solche AGBs können auch FAQs einfließen. Ein solcher Vertrag mit dem Nutzer einer Website kann auch dadurch abgeschlossen werden, dass dieser einen Haken setzt und dann ein Kästchen anklickt. Hält sich der Nutzer, der jetzt ja Vertragspartner ist, nicht an diesen Vertrag, obwohl er ihm zugestimmt hat, kann er für einen daraus entstandenen Schaden haftbar gemacht werden, in der Regel per Zivilklage, aber auch im Vorfeld im Wege einer Abmahnung. Noch schneller bzw. sicherer geht dies oft mit Hilfe einer zuvor vereinbarten Vertragsstrafe. Wer anklickt: "Sobald ich auf Sex Seiten hin zu weisen, oder auf etwaige Pillen zu kaufen, oder die lästige Arten von SPAM versuche, zahle ich eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,- Euro.", muss das dann auch in jedem Einzelfall tun - soweit die AGBs wirksam sind und soweit die Vertragsstrafe nicht unangemessen hoch angesetzt wurde. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Ein Forum durch FAQ und ähnliches schützten Ich danke Dir Gerd für diese Ausführung. Das ist schon interessant. Mal schau in wie weit ich so etwas anwenden kann. Lg.Andreas |
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| AW: Ein Forum durch FAQ und ähnliches schützten Und genau dem kommt der Forenbetreiber offensichtlich nicht nach! Dabei gibt es ID- und AVZ-Systeme. Das sollte der Jugendschutzbeauftragte aber wissen.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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