Dies ist eine Diskussion zu Eigenmarke weiterverkaufen? innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Eigenmarke weiterverkaufen? Ich versuche aus zu finden, ob es legal/möglich ist Eigenmarken via einen Internetladen weiter zu verkaufen. Angenommen Laden X verkauft Eigenmarke M, kann ich dann einfach zum Laden X gehen und dann eine grosse Menge M kaufen mit dem Ziel vor Augen diese Produkte im Internetladen weiter zu verkaufen? Ich habe Laden X schon einen Nachricht geschickt, mit der Frage ob es möglich ist M ein zu kaufen und danach wieder zu verkaufen. Die sagen, das es 'nicht statthaft' ist M ausser ihren Filialen zu verkaufen auf 'Lizenzgrunden'. Meine Frage ist, ob Laden X mich verbieten kann, dass ich M einkauf und weiter verkauf, ohne die Produkte zu aendern? Vielleicht ist es wichtig, das M einen Eigenmarke ist und darum jetzt nur im Laden X verkauft wird? PS: Entschuldigung fuer mein schlechtes Deutsch, bin ursprunglich einen Niederlander... |
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| AW: Eigenmarke weiterverkaufen? Zitat:
Ausnahmsweise kann X aber doch einen berechtigten Grund haben, den wir aber nicht kennen. Im Streitfall entscheidet darüber ein angerufenes Gericht: § 24 Erschöpfung "(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind. (2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn sich der Inhaber der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung der Benutzung der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist." Gruß aus Berlin, Gerd PS. Einen Massenverkauf außerhalb autorisierter schicker Läden kann der Hersteller/Importeur ja dadurch verhindern, dass er keine solche Massen liefert an einen Verkäufer ohne schicken Laden. Dem Endkunden eines Einzelstückes kann er aber einen Wiederverkauf nicht verbieten ohne berechtigten Grund nach Absatz 2 Satz 2.
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