Dies ist eine Diskussion zu Dürfte ein Fitnessstudio automatisch den Beitrag erhöhen wg. einer Getränkeflatrate innerhalb des Forums Aktuelle juristische Diskussionen und Themen
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| Dürfte ein Fitnessstudio automatisch den Beitrag erhöhen wg. einer Getränkeflatrate ich würde gerne mal wissen ob folgender fiktiver Fall rechtens wäre. Mal angenommen "A" meldet sich in einem Fitnessstudio an, wo keine Getränke angeboten werden, also die Mitnahme von eigenen Getränken auf die Trainingsfläche wäre erlaubt. 6 Monate später würde von diesem Fitnessstudio eine Getränkebar installiert werden. Jetzt mal angenommen, das Studio würde jetzt an all seine Mitglieder einen Brief schicken oder einen allgemeinen Aushang machen, in dem jetzt z.B. stehen würde " Wir haben jetzt eine Getränkeanlage. Diese dürfen sie einen Monat lang kostenlos nutzen. Sofern sie unseren Service dann auch weiterhin nutzen und nicht widerrufen, erlauben wir uns eine monatliche Pauschale von 5,90 Euro abzubuchen" Dürfte ein Studio sowas machen ohne dass man vorher irgendwas unterschreiben würde, dass man an der kostelosen Probephasen teilnehmen möchte? Dürfte ein Studio dann eigentlich auch in so einem fiktiven Fall, dann anschließend die Mitnahme von eigenen Getränken auf die Trainingsfläche zu verbieten, ob wohl zum Zeitpunkt des Vetragsabschluss, die Mitnahme erlaubt war! Auf Antworten würde ich mich sehr freuen. |
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| AW: Dürfte ein Fitnessstudio automatisch den Beitrag erhöhen wg. einer Getränkeflatrate Zitat:
![]() Ja, kann Untersagt werden (zb. durch Hausrecht bzw -ordnung ect. pp.). Ausnahme wäre, wenn der Vertrag beinhaltet, das die "eigene Mitnahme von Getränken" erlaubt ist (dabei spielt der Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung -als es noch gestattet bzw. geduldet war- keine Rolle - denn: von einer "Gestattung" lässt sich nicht zwangsläufig ein Recht/Anspruch ableiten). Doch dann kann das Fitnessstudio argumentieren, das nur das Mitbringen "ins Studio" zwar erlaubt ist, aber für die Trainingsfläche (zb. aus Sicherheits- und Schutzvorschriften) nicht gestattet ist bzw. davon nicht erfasst wird bzw. damit die Vertragsbedingungen nicht berührt werden. Wird aber "einfach so" ein Verbot ausgesprochen, obwohl im Vertrag anderes vereinbart ist, dann würde es damit Vertragsbedingungen berühren bzw. abändern und wäre dann eher Zweifelhaft. Aber solange das nicht der Fall ist, können Getränke für die Trainingsfläche durchaus untersagt werden, wenn dies nicht ein generelles Verbot ist. Wenn sich ein Verbot nur auf "mitgebrachte Getränke" und ausschliesslich nur auf die Trainingsfläche bezieht, während im Studio "gekaufte Getränke" auf der Trainigsfläche gestattet werden - dann könnte man eine gezielte Ungleichbehandlung (mit der Absicht, den Verkauf an Getränken zu steigern) vermuten. Siehe auch hier: Jurawelten: Recht auf eigene Getränke in Fitness-Studios? PS: Warum müssen immer Fitnessstudios hinhalten???
__________________ Beste Grüße Phoenics Geändert von Phoenics (22.12.2011 um 01:21 Uhr). |
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| AW: Dürfte ein Fitnessstudio automatisch den Beitrag erhöhen wg. einer Getränkeflatrate Zitat:
Irgendeine Kündigungsfrist sollte es dennoch geben. Denn dass man durch einen Monat Trinken bis an sein Lebensende gebunden sein sollte, wirkt eher sittenwidrig und deshalb nichtig. Zitat:
Bei Altkunden könnte höchstens gelten: "Neue Sicherheitsbestimmungen für Alle!" (Vgl. Poster Phoenics) Ob die zu akzeptieren wären, wäre die nächste Frage ... Nicht ausgeschlossen sein sollte ein Recht auf außerordentliche Kündigung, wenn einem die neuen Sicherheitsbestimmungen nicht behagen ... Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Dürfte ein Fitnessstudio automatisch den Beitrag erhöhen wg. einer Getränkeflatrate [QUOTE=Gerd aus Berlin;933323]Eine Willenserklärung, wonach man teilnehmen möchte, kann auch mündlich geschehen und sogar durch tatsächliches Handeln, also konkludent, also durch reines Teilnehmen! Irgendeine Kündigungsfrist sollte es dennoch geben. Denn dass man durch einen Monat Trinken bis an sein Lebensende gebunden sein sollte, wirkt eher sittenwidrig und deshalb nichtig. Ja aber wie sieht es aus, wenn man weder mündlich gefragt bzw. bescheid geben würde, dass man an der Probephase teilnimmt? Also gehen wir mal davon aus, dass das Fitnessstudio einfach pauschal davon ausgehen würde, das jedes Mitglied an der Probephase teilnimmt (ohne mündliche Vereinbarung oder durch tatsächliches Handeln der Mitglieder)und wenn sie dann nicht schriftlich widerrufen, würde nach der Probephase automatisch bei jedem Mitglied die 5,99€ monatlich abgezogen werden. Na wenn das rechtens wäre, dann hoffen ich mal, das sowas nie in der Zukunft passiert ;-) |
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| AW: Dürfte ein Fitnessstudio automatisch den Beitrag erhöhen wg. einer Getränkeflatrate Zitat:
Also erstes Vorweg: Es muss ja nicht gleich gebrüllt werden. Das "Problem" ist, das das Schreiben an die Mitglieder m.E. soweit Ok ist. Ob das Schreiben nun als "Probezeit" deklariert ist oder nicht ist (für die rechtliche Wirkung) völlig egal. Mitglieder, die eine Nutzung der Getränkeanlage nicht wünschen können innerhalb einer Frist von 4 Wochen widerrufen. Punkt. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Nutzung tatsächlich vorliegt und eine "Kontrolle" kann und muss vom Fitnessstudio nicht durchgeführt werden. Man kann das gut mit einem Telefonanschluss oder einer Monatsfahrkarte vergleichen - es wird für die Nutzung gezahlt, aber ob der Kunde es tatsächlich nutzt liegt ganz und alleine in seinem Verantwortungsbereich. Der Betrag ist also nichts mehr als eine Pauschale. Und ich denke, eine Widerrufszeit von 4 Wochen ist durchaus akzeptabel. Liegt kein Widerspruch vor, dann geht das Fitnessstudio von einem Einverständnis aus. Das ist Legitim. Anders aber sieht es mit der "Abbuchung" aus. Die Frage die sich dabei stellt, ist, ob der neue Betrag zur Mitgliedschaftsgebühr "draufgerechnet" oder ob dieser Betrag seperat abgerechnet wird. Deiner Beschreibung nach, ist eher davon auszugehen, das es seperat abgebucht werden soll. Ich habe meine Zweifel, ob das Fitnessstudio einfach so den Betrag von einem Konto abbuchen darf, wenn dazu keine Erlaubnis erteilt wurde. In dem "Rechtsgebiet" sieht es nämlich anders aus, denn für eine Abbuchung muss zwingend eine Einwilligung vorliegen - ohne expliziete Einwilligung darf jemand nicht einfach von einem fremden Konto Beträge abbuchen. Zitat:
__________________ Beste Grüße Phoenics |
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| AW: Dürfte ein Fitnessstudio automatisch den Beitrag erhöhen wg. einer Getränkeflatrate Zitat:
Zitat:
Denn ohne Bestellung ist ja auch kein Widerruf der Bestellung möglich - egal in welcher Frist. Ein einfacher Aushang á la "Getränke einen Monat gratis, danach zahlt jeder, der nicht bei Drei auf den Bäumen ist (= formgerecht widerspricht), 5,99 im Monat für diesen Service", kann m. E. überhaupt nicht genügen. So kann man einen Monat in Urlaub sein - oder einfach den Aushang nicht gesehen haben (auch beim Aushang von AGBs im Laden gelten gewisse Formvorschriften, damit diese Bestandteil des Vertrages werden, nicht nur im Internet!). Und selbst wenn man den Aushang gesehen hat, zwingt einen diese Kenntnisnahme ohne Teilnahme am neuen Service ja nicht automatisch dazu, aktiv zu werden (und einen Widerruf zu verfassen). Wird im Internet von Gerichten immer öfter ein double-opt-in-Verfahren bevorzugt, kann der Fitness-Unternehmer ohne jegliches opt-in kaum Geld verlangen (und gar abbuchen, wobei ich das nicht für sonderlich dramatisch halte, das kriegt man ja zurück, wenn man sich dagegen ausspricht). Das sollte also gar nicht gehen: Zitat:
das Erwecken des Eindrucks, der Verbraucher könne bestimmte Räumlichkeiten nicht ohne vorherigen Vertragsabschluss verlassen;" (Na gut, das trifft hier nicht zu, ich erwähne es mal analog ...)) In Kneipen und bei Auktionen kann ein hochgereckter Finger zwar einen Vertragsabschluss bewirken (wobei letzteres umstritten ist), aber auch ein Nicht-Handeln? Ein, sagen wir mal, nicht-konkludentes Nicht-Handeln? Sagt der Wirt "Wer im Mitternacht nicht draußen ist, zahlt mir für meine Überstunden 10 Euro!" Wäre das bindend? Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Dürfte ein Fitnessstudio automatisch den Beitrag erhöhen wg. einer Getränkeflatrate neuer post steht unten Geändert von exactmat (08.02.2012 um 21:52 Uhr). |
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| AW: Dürfte ein Fitnessstudio automatisch den Beitrag erhöhen wg. einer Getränkeflatrate Forenregeln beachten! Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Dürfte ein Fitnessstudio automatisch den Beitrag erhöhen wg. einer Getränkeflatrate Diese Sache würde mich auch brennend interessieren. Wenn in diesen Brief zb steht: "... Sofern sie unseren Service der Getränkeversorgung weiterhin nutzen möchten und nicht widerrufen,erlauben wir uns eine monatliche Pauschale von 5,90€ abbuchen zu dürfen...." und man diesen Service nie genutzt hätte oder persönlich darauf angesprochen worden wäre dürfte dieses Fitnessstudio den Betrag dann vom Konto des Mitglieds abbuchen? Wie sollte man vorgehen wenn das Geld ohne die eigene Einwilligung abgebucht worden wäre. MfG /edit oh sorry habs bearbeitet, sind etwas exotischere Forumregeln als sonst |
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| AW: Dürfte ein Fitnessstudio automatisch den Beitrag erhöhen wg. einer Getränkeflatrate Zitat:
![]() sorry für OT, aber der musste sein.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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